Altersvorsorge im öffentlichen Dienst (VBL)

Die Altersvorsorge in Deutschland basiert auf einem drei-Säulen-System
  • Gesetzliche Rentenversicherung (siehe ‚Andere Sozialversicherungen‘) 
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Private Vorsorge
Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind automatisch bei der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) für ihre betriebliche Altersversorgung versichert.
Wissenschaftliche Beschäftigte mit einem befristeten Vertrag von unter 5 Jahren können dabei zwischen zwei Versicherungsarten wählen: VBLklassik und VBLextra.

Im Tarif VBLklassik muss man 5 Jahre aktiv versichert gewesen sein, um einen Rentenanspruch zu erwerben. Das heißt, wer in seinem Berufsleben weniger als 5 Jahre in Deutschland (oder zunächst in Deutschland und später in anderen EU-Ländern) im öffentlichen Dienst beschäftigt war, hat später keinen Anspruch auf eine Betriebsrente.

Im Tarif VBLextra gibt es keine Mindestbeitragszeit, man erwirbt bereits ab dem ersten Beitrag einen Rentenanspruch. Voraussetzungen für die Versicherung im Tarif VBLextra: 
  • Befristete Beschäftigung mit Arbeitsvertrag von weniger als 5 Jahren
  • Keine Vorbeschäftigung mit Registrierung im Tarif VBLklassik
  • Dem Arbeitsgeber muss innerhalb der ersten zwei Monate mitgeteilt werden, dass eine Versicherung im Tarif VBLextra gewünscht wird, ansonsten wird automatisch der Tarif VBLklassik gewählt
Ist man zunächst im Tarif VBLextra versichert und wird das Arbeitsverhältnis später über die 5-Jahres-Grenze hinaus verlängert, erfolgt automatisch ein Wechsel in den Tarif VBLklassik.
Weitere Informationen zur VBL finden Sie hier.
Einen Überblick über Rentenansprüche und Rentensysteme in verschiedenen europäischen Ländern bietet außerdem die Webseite FindYourPension.

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