Wir möchten Sie ganz herzlich an Ihrem neuen Arbeitsplatz bei der Universität Augsburg begrüßen. Sie ist ein attraktiver, familienfreundlicher Arbeitgeber für über 4.000 Beschäftigte. Sowohl Arbeiten als auch universitäres Leben spielen sich nicht nur auf dem parkähnlichen Campus, sondern auch auf dem Medizin-Campus oder in der Grottenau ab. Wir bieten zahlreiche Entwicklungsmöglichkeiten, Präventionsangebote für die Gesundheit, Unterstützung für die Familien unserer Mitarbeitenden sowie kulturelle Angebote wie Vorträge, Ringvorlesungen, Konzerte oder Ausstellungen.

 

Die Universität wächst stetig und ist immer auf der Suche nach kreativen, motivierten Persönlichkeiten. Dabei brauchen wir sowohl die Professorin oder den Professor als auch weitere Lehrende und Mitarbeitende im wissenschaftlichen und wissenschaftsstützenden Bereich. Wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben, am Erfolg unserer Augsburger Campusuniversität mitzuwirken und Teil unseres Teams zu werden.

 

Um von Beginn an die Weichen richtig zu stellen und Sie bestmöglich zu unterstützen, haben wir Ihnen sowohl Unterlagen für Ihre Einstellung als auch Informationen über Themenbereiche und Anlaufstellen, die das Arbeitsleben betreffen, zusammengestellt. 

 

Damit möchten wir Ihnen einen roten Faden an die Hand geben, der Ihnen hilft, vom ersten Tag an Fuß zu fassen und sich an unserer schönen Universität wohlzufühlen. Wir wünschen Ihnen einen guten Start an der Universität Augsburg.

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns!

 

 

© Andreas Brücklmaier

FAQ für neue Beschäftigte

Die Festsetzung und Anordnung der Dienstbezüge/Vergütungen erfolgt durch die Bezügestelle des Landesamts für Finanzen, Dienststelle Augsburg, Fronhof 10, 86152 Augsburg.

 

Die Dienstbezüge der Beamten werden monatlich im Voraus gezahlt. Die Zahlung der Vergütung für tariflich Beschäftigte erfolgt am letzten Tag des Monats für den laufenden Kalendermonat. Die Personalreferate der Zentralen Universitätsverwaltung leiten die für die Festsetzung der Bezüge erforderlichen Unterlagen und Feststellungen an das Landesamt für Finanzen weiter.

 

Bei jeder Änderung der Brutto- und/oder Nettobezüge erhalten Sie vom Landesamt für Finanzen (per Post oder digital über den Mitarbeiterservice Bayern) eine Bezügemitteilung. Diese sollten Sie aufbewahren.

 

Das Landesamt für Finanzen in Bayern bietet im Internet unter der Adresse http://www.lff.bayern.de umfangreiche Informationen z. B. zu Vergütung, Besoldung, Kindergeld, Beihilfe etc. an. Unter der gleichen Adresse können auch die wichtigsten Formulare (z. B. Besoldung, Beihilfe) abgerufen und ausgedruckt werden.

 

Weitere Informationen sind auch auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen unter folgender Adresse:

https://www.stmfh.bayern.de/oeffentlicher_dienst/info_beschaeftigte/

 

Bei Fragen zu bezüge- oder sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Personalnummer direkt an das Landesamt für Finanzen. Die direkten Kontaktdaten können Sie Ihrer Bezügemitteilung entnehmen oder sich an die allgemeine E-Mail-Adresse ( poststelle-a@lff.bayern.de) wenden.

© Unsplash (Roman Wimmers)

Die Universität Augsburg ermöglicht Ihren Beschäftigten im Rahmen der Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit auch das Arbeiten von Zuhause. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier (zugriffsgeschützt im Intranet):

 

 

© Unsplash (Christine Donaldson)

Sowohl für Beamtinnen und Beamte als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt als Regelarbeitszeitmodell die Gleitzeit. Wissenschaftsstützendes Personal kann neben dem Stempeln vor Ort an der Universität die Arbeitszeit ebenfalls über ein Webterminal (beispielsweise beim Arbeiten im Homeoffice) buchen.

 

Die derzeit geltende Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit und weitere Informationen zum Thema finden Sie unter folgendem Link (zugriffsgeschützt im Intranet):

 

Arbeitszeit

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Der Erholungsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beamtinnen und Beamte beträgt bei einer 5-Tage-Woche 30 Arbeitstage. Der Erholungsurlaub der Professorinnen und Professoren ist durch die vorlesungsfreie Zeit abgegolten. Die Beschäftigten haben ihren Erholungsurlaub rechtzeitig vorher auf dem Dienstweg zu beantragen.

 

Des Weiteren besteht für Personen, die an der Zeiterfassung teilnehmen, die Möglichkeit, Gleittage zu beantragen.

 

Die Beantragung von Erholungsurlaub und der Gleittage erfolgt via des Workflows des digitalen Zeiterfassungssystems. 

 

Weitere Informationen sind auch auf der folgenden Seite (zugriffsgeschützt im Intranet) zu finden:

 

Erholungsurlaub

© Unsplash / Ris & Ry

Alle Beschäftigten der Universität sind verpflichtet, den Beginn einer Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, ist spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.

 

Informationen zum Verfahren der Krank- bzw. Gesundmeldung und das Formblatt sind auf der Intranetseite (zugriffsgeschützt) zu finden:

 

Arbeitsunfähigkeit

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Eine Umzugskostenvergütung kann nur dann gewährt werden, wenn sie bereits vor dem Umzug durch die Universität Augsburg zugesagt worden ist.

 

Grundsätzlich kann die Umzugskostenvergütung nur neu eingestellten (bzw. versetzten) hauptberuflich Beschäftigten zugesagt werden, deren Dienstverhältnis unbefristet oder mindestens für 2 Jahre vorgesehen ist und soweit der Umzug nach Augsburg oder in die unmittelbare Umgebung von Augsburg erfolgt.

 

Die Abrechnung von Umzugskosten erfolgt ausschließlich durch das Landesamt für Finanzen, zentrale Anordnungsstelle (ZAST) Straubing.

Im Internet stehen unter der Adresse http://www.lff.bayern.de/formularcenter Formblätter für die Erstattung von Umzugskosten zur Verfügung.

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Aus Anlass der Einstellung kann grundsätzlich kein Trennungsgeld gewährt werden. In besonderen Fällen können neu eingestellten hauptberuflich Beschäftigten die notwendigen Auslagen für das Führen eines getrennten Haushalts in Form von Trennungsgeld erstattet werden. Die Bewilligung und Abrechnung von Trennungsgeld erfolgt ausschließlich durch das Landesamt für Finanzen, zentrale Anordnungsstelle (ZAST) Straubing. Im Internet stehen unter der Adresse http://www.lff.bayern.de/formularcenter Formblätter für die Bewilligung und Erstattung von Trennungsgeld zur Verfügung.

Das Landesamt für Finanzen, Dienststelle München, Alexandrastraße 3, 80538 München, E-Mail: Poststelle-m@lff.bayern.de, weist im Rahmen seiner Möglichkeiten und Richtlinien Beschäftigten, insbesondere den Trennungsgeldempfängern, staatlich geförderte Wohnungen zu. Antragsvordrucke sind beim o. g. Landesamt für Finanzen unter der Adresse http://www.lff.bayern.de/formularcenter erhältlich.

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Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Beamte auf Antrag zu ihren Aufwendungen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen Beihilfen nach der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV) erhalten. Die Anträge sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach dem Entstehen der Aufwendungen oder der Ausstellung der Rechnung unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Vordrucke beim Landesamt für Finanzen, Dienststelle Augsburg, Bezügestelle Beihilfe, Dienstgebäude Ludwigstraße 36, 86152 Augsburg, einzureichen. Auf die Internetseiten des Landesamts für Finanzen wird hingewiesen:

 

http://www.ffl.bayern.de/

http://www.lff.bayern.de/formular.htm

 

Auf diesen Internetseiten sind das Antragsformular, die Bayerische Beihilfeverordnung und weitere Informationen zur Beihilfe abrufbar und können auch ausgedruckt werden.

Die Nebentätigkeit von Beamten (einschließlich Professoren) und tariflich Beschäftigter bedarf grundsätzlich einer vorherigen Genehmigung.

Der Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit ist rechtzeitig vor Aufnahme der Nebentätigkeit zu stellen; hierfür steht ein Formblatt zur Verfügung, welches auf der folgenden Intranetseite (zugriffsgeschützt) zu finden ist:

 

Nebentätigkeiten

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Die Personalabteilung hat für Sie eine Übersicht über verschiedene Themen in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet. Über den folgenden Link (zugriffsgeschützt im Intranet) finden Sie Informationen sowie auch Ihre Ansprechpartner in der Personalabteilung:

 

Personal von A bis Z

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Formulare der Personalabteilung für den Dienstgebrauch haben wir in einer Übersichtsseite (zugriffsgeschützt im Intranet) zusammengestellt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns!

 

Formulare der Personalabteilung

 

© Colourbox.de, Vasilius

Formulare für neue Beschäftigte (Einstellung)

Sobald Sie eine Einstellungszusage erhalten haben und der Personalabteilung die Informationen zu Ihrer Einstellung vorliegen, werden bestimmte Formulare benötigt. Im Folgenden finden Sie Checklisten und die dazugehörigen Formulare

 

Die Formulare und Schreiben für Beamtinnen und Beamte werden nach Eingang des Einstellungsantrags direkt vom Personalreferat beim/bei der künftigen Beamten/in angefordert.  

 

 

Checklisten 

 

Formulare

 

 

Berufungen

Kontakt

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Kolleginnen und Kollegen der Personalabteilung wenden. Eine Übersicht über die Ansprechpartner/innen finden Sie im Organigramm. 

 

 

  Organigramm der Abteilung II

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