Gleichstellungsbeauftragte / Gleichstellungsbeauftragter (m/w/d) bzw. stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte / stellvertretender Gleichstellungsbeauftragter (m/w/d)

Die Universität Augsburg hat im Vollzug des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (BayGlG) eine/einen

Gleichstellungsbeauftragte / Gleichstellungsbeauftragten (m/w/d)

zu bestellen. Die Bestellung der derzeitigen Gleichstellungsbeauftragten endet am 31.03.2025. Die Ausschreibung richtet sich nur an Beschäftigte der Universität Augsburg.

Gemäß Art. 15 BayGlG erfolgt die Bestellung für die Dauer von drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung.

Die Gleichstellungsbeauftragte/Der Gleichstellungsbeauftragte hat nach Art. 17 BayGlG folgende Aufgaben wahrzunehmen:

  1. Die Gleichstellungsbeauftragten fördern und überwachen den Vollzug dieses Gesetzes und des Gleichstellungskonzepts und unterstützen dessen Umsetzung. Die Gleichstellungsbeauftragten fördern zusätzlich mit eigenen Initiativen die Durchführung dieses Gesetzes und die Verbesserung der Situation von Frauen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer.
  2. Die Gleichstellungsbeauftragten wirken im Rahmen ihrer Zuständigkeit an allen Angelegenheiten des Geschäftsbereichs mit, die grundsätzliche Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Sicherung der Chancengleichheit haben können.
  3. Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehört auch die Beratung zu Gleichstellungsfragen und Unterstützung der Beschäftigten in Einzelfällen. Die Beschäftigten können sich unmittelbar an die Gleichstellungsbeauftragten wenden.

Die Universität Augsburg beabsichtigt, auch eine/einen

stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte / stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten (m/w/d)

zu bestellen.

Interessierte werden gebeten, ihre Bewerbung per E-Mail bis

1. März 2025

an die Kanzlerin der Universität Augsburg, Frau Katja Graßl, 
( kanzlerin@zv.uni-augsburg.de) zu richten.

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