Gleichstellungsbeauftragte / Gleichstellungsbeauftragter (m/w/d) bzw. stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte / stellvertretender Gleichstellungsbeauftragter (m/w/d)
Die Universität Augsburg hat im Vollzug des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (BayGlG) eine/einen Gleichstellungsbeauftragte / Gleichstellungsbeauftragten (m/w/d) zu bestellen. Die Bestellung der derzeitigen Gleichstellungsbeauftragten endet am 31.03.2025. Die Ausschreibung richtet sich nur an Beschäftigte der Universität Augsburg. Gemäß Art. 15 BayGlG erfolgt die Bestellung für die Dauer von drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung. Die Gleichstellungsbeauftragte/Der Gleichstellungsbeauftragte hat nach Art. 17 BayGlG folgende Aufgaben wahrzunehmen: Die Universität Augsburg beabsichtigt, auch eine/einen stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte / stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten (m/w/d) zu bestellen. Interessierte werden gebeten, ihre Bewerbung per E-Mail bis 1. März 2025 an die Kanzlerin der Universität Augsburg, Frau Katja Graßl,
(
kanzlerin@zv.uni-augsburg.de) zu richten.