Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d), Zentrale Universitätsverwaltung
Die 1970 gegründete Universität Augsburg ist eine innovative und interdisziplinär ausgerichtete Campus-Universität mit vielseitigen Forschungsaktivitäten. Ihren 20.000 Studierenden bietet sie auf ihrem attraktiven Campus ein breites Fächerspektrum an. Die Zentrale Universitätsverwaltung betreut die Bereiche Studien-, Gremien- und Rechtsangelegenheiten, Personal, Haushalt und Finanzen sowie technische Infrastruktur. In der Abteilung Akademische Angelegenheiten, Rechtsangelegenheiten der Zentralen Universitätsverwaltung der Universität Augsburg ist für den Bereich der Studierendenkanzlei (Ref. I/3) zum 1. August 2025 eine Stelle für eine/einen Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) im Umfang von 26 Wochenstunden in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis zu besetzen. Ihr Anforderungsprofil: Die erforderliche Qualifikation ist bereits in den Bewerbungsunterlagen durch entsprechende Zeugnisse nachzuweisen. Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 6 TV-L. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien, Urkunden, u. a.) senden Sie bitte bis spätestens 30. April 2025 an Universität Augsburg, Abteilung Akademische Angelegenheiten, Rechtsangelegenheiten, z. Hd. Frau Grob, Universitätsstraße 2, 86159 Augsburg, Tel.: (0821) 598 - 3791 oder per Mail an
silke.grob@zv.uni-augsburg.de. Informationen zur Universität Augsburg finden Sie unter
www.uni-augsburg.de.
Es erwartet Sie eine vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit in der Studierendenkanzlei.
Zum Aufgabengebiet gehört u. a.:
Die Universität Augsburg fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen. Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Die Universität Augsburg setzt sich besonders für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben ein.