Juniorprofessorin / Juniorprofessor (m/w/d) für Öffentliches Recht, Juristische Fakultät
An der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines Juniorprofessorin/Juniorprofessors (m/w/d) im Beamtenverhältnis auf Zeit zu besetzen. Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber (m/w/d) soll das Öffentliche Recht in Forschung und Lehre vertreten und sich an einem Schwerpunktbereich beteiligen. Die Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben in der Akademischen Selbstverwaltung wird vorausgesetzt. Einstellungsvoraussetzungen sind gemäß Art. 63 Abs. 1 BayHIG neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch eine herausragende Promotion nachgewiesen wird. Zwischen der Promotion und dem Ende der Ausschreibungsfrist sollen nicht mehr als vier Jahre vergangen sein (Art. 63 Abs. 1 Satz 5 BayHIG). Wünschenswert sind herausragende Forschungsaktivitäten, Erfahrungen bei der Einwerbung von Drittmitteln, Auslandserfahrung sowie Erfahrung in der Lehre. Das Berufungsverfahren wird nach Art. 66 BayHIG durchgeführt. Die Einstellung erfolgt zunächst für die Dauer von 3 Jahren in einem Beamtenverhältnis auf Zeit. Eine Verlängerung der Juniorprofessur (zweite Phase) soll mit Zustimmung der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors (m/w/d) im Laufe des dritten Jahres um bis zu weitere 3 Jahre erfolgen, sofern sie/er (m/w/d) sich als Hochschullehrerin/Hochschullehrer (m/w/d) bewährt hat. Die Lehrverpflichtung beträgt in der ersten Phase 5 Lehrveranstaltungsstunden und in der zweiten Phase 7 Lehrveranstaltungsstunden. Die Universität Augsburg strebt die Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und bittet deshalb Wissenschaftlerinnen nachdrücklich, sich zu bewerben. Für alle Fragen zur Gleichstellung finden Sie die Kontaktdaten der Beauftragten der Juristischen Fakultät für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst unter:
https://www.uni-augsburg.de/de/fakultaet/jura/fakultat/ansprechpartner/ Die Stelle ist für schwerbehinderte Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte ausschließlich unser digitales Berufungsportal unter folgendem Link:
https://berufungsportal.uni-augsburg.de/. Über dieses Portal sind die üblichen Unterlagen zu übermitteln (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden, Verzeichnis der Lehrveranstaltungen, Lehrevaluationen, Schriftenverzeichnis, Ihre bis zu fünf wichtigsten Publikationen). Bewerbungsschluss ist der 21. Juli 2025 Bei allgemeinen Fragen zur Bewerbung und Ausschreibung können Sie sich an den Dekan der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Gregor Kirchhof (
berufung@jura.uni-augsburg.de), wenden.
der BesGr. W 1
für Öffentliches Recht