Ausschreibung von Stipendien für ausländische Studierende an der Universität Augsburg

Die Universität Augsburg vergibt Stipendien aus Mitteln des Freistaats Bayern an ausländische Studierende (Bildungsausländer).

Die Stipendien sind grundsätzlich für fortgeschrittene Studierende bestimmt und können frühestens nach zwei Semestern Studium an der Universität Augsburg beantragt werden. Ausschlaggebend ist eine ausreichende Anzahl an Studienleistungen an der Universität Augsburg, die die Beurteilung der fachlichen Eignung möglich macht.

Für die Vergabe sind die fachliche Eignung und die persönliche Qualifikation der Antragsteller maßgeblich. Voraussetzung ist außerdem, dass die Stipendienbewerber bedürftig sind.
Studierende, die die Voraussetzungen des §8 BAföG erfüllen, also dem Grunde nach BAföG-berechtigt sind, gelten nicht als „ausländische Bewerber“ im Sinn der Vergaberichtlinien.

Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Leistungsnachweise (Modul- und Lehrveranstaltungsbestätigung etc.) und Zeugnisse (soweit vorhanden) in Kopie
  • Einkommensnachweise der Eltern bzw. des Ehegatten und des Antragstellers

Dort kann das Antragsformular heruntergeladen werden.
Vor der Entscheidung über die Vergabe der Stipendien können die Bewerber zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden.
 
Für den Bewilligungszeitraum September 2024 bis Januar 2025 ist Bewerbungsschluss am 19. Juli 2024.

Ausschlaggebend ist der Eingang des Antrags bei der Universität Augsburg.
Zu spät eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Alle Anträge sind per E-Mail an das Stipendienreferat der Universität Augsburg zu senden, karin.bintakies@uni-a.de.
 

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