Ausschreibung von Stipendien für ausländische Studierende an der Universität Augsburg
Die Stipendien sind grundsätzlich für fortgeschrittene Studierende bestimmt und können frühestens nach zwei Semestern Studium an der Universität Augsburg beantragt werden. Ausschlaggebend ist eine ausreichende Anzahl an Studienleistungen an der Universität Augsburg, die die Beurteilung der fachlichen Eignung möglich macht. Für die Vergabe sind die fachliche Eignung und die persönliche Qualifikation der Antragsteller maßgeblich. Voraussetzung ist außerdem, dass die Stipendienbewerber bedürftig sind. Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Studierende, die die Voraussetzungen des §8 BAföG erfüllen, also dem Grunde nach BAföG-berechtigt sind, gelten nicht als „ausländische Bewerber“ im Sinn der Vergaberichtlinien.
Dort kann das Antragsformular heruntergeladen werden.
Ausschlaggebend ist der Eingang des Antrags bei der Universität Augsburg.
Zu spät eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Alle Anträge sind per E-Mail an das Stipendienreferat der Universität Augsburg zu senden,
karin.bintakies@uni-a.de.