"Scholar in Residence"-Programm der Christ University

Das "Scholar in Residence"-Programm richtet sich an alle Partneruniversitäten der CHRIST University und bietet Dozierenden die Möglichkeit, bestehende Diskussionen in die Praxis umzusetzen, kollaborative Forschungsprojekte aufzubauen, gemeinsame Module und Kurse zu unterrichten und langfristige Beziehungen zu den Fakultäten zu fördern. Der Aufenthalt kann zwischen 40 und 90 Tagen dauern.

Die Bewerbungsfrist endet am 10. Februar 2025, während der Aufenthalt von März 2025 bis März 2026 geplant ist. Bewerbungen sind per E-Mail an international.affairs@christuniversity.in zu senden.

Das Programm verfolgt drei Hauptziele: den Ausbau universitärer Partnerschaften, die Schaffung neuer Forschungskollaborationen mit gemeinsamen Publikationen und Artikeln sowie die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit einem Gastgeber an der CHRIST University ein gemeinsames Modul oder einen Kurs anzubieten.

Interessierte Dozierende müssen im Vorfeld die entsprechende Fakultät an der CHRIST University kontaktieren, ein Unterstützungsschreiben einholen und ein detailliertes Vorschlagsformular einreichen, das die Ziele und erwarteten Ergebnisse des Aufenthalts beschreibt. Außerdem ist ein "No Objection Letter" der Heimatuniversität erforderlich. Die Auswahl der Teilnehmenden basiert auf einer internen Prüfung der eingereichten Vorschläge und ihrer Erfolgsaussichten.

Die CHRIST University bietet den Teilnehmenden zahlreiche Leistungen, darunter eine Unterkunft auf dem Campus, Mahlzeiten, Zugang zu Veranstaltungen sowie die Nutzung von Wissenszentren und Bibliothekseinrichtungen. Außerdem erhalten die Teilnehmenden ein Einladungsschreiben für das Visum, Flughafentransfers und eine Erstattung der Flugkosten in einer Höhe von bis zu 100.000 Indischen Rupien, sofern die Buchung über autorisierte indische Reiseanbieter erfolgt.

Der Aufenthalt kann an einem oder mehreren Campus der CHRIST University absolviert werden. Dozierende haben die Möglichkeit, ihre Familien mitzunehmen, wobei hierfür zusätzliche Kosten anfallen. Die Verantwortung für die Visumsbeantragung liegt beim Reisenden, und die Registrierung bei den lokalen Behörden muss innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft erfolgen. Die Universität übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände während des Aufenthalts.

Das Programm bietet eine einzigartige Gelegenheit, internationale Kooperationen zu stärken, Forschungsaktivitäten zu intensivieren und die akademische Zusammenarbeit nachhaltig auszubauen.

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