Stipendien für ausländische Studierende

Die Stipendien sind grundsätzlich für fortgeschrittene Studierende bestimmt und können frühestens nach zwei Semestern Studium an der Universität Augsburg beantragt werden. Ausschlaggebend ist eine ausreichende Anzahl an Studienleistungen an der Universität Augsburg, die die Beurteilung der fachlichen Eignung möglich macht. Für die Vergabe sind die fachliche Eignung und die persönliche Qualifikation der Antragsteller maßgeblich. Voraussetzung ist außerdem, dass die Stipendienbewerber bedürftig sind. Studierende, die die Voraussetzungen des §8 BAföG erfüllen, also dem Grunde nach BAföG- berechtigt sind, gelten nicht als „ausländische Bewerber“ im Sinn der Vergaberichtlinien.

Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Leistungsnachweise (Modul- und Lehrveranstaltungsbestätigung etc.) und Zeugnisse (soweit vorhanden) in Kopie
  • Einkommensnachweise der Eltern bzw. des Ehegatten und des Antragstellers
 
Für den Bewilligungszeitraum September 2025 bis Januar 2026 wurde der Bewerbungsschluss verlängert bis zum 15. August 2025
Ausschlaggebend ist der Eingang des Antrags bei der Universität Augsburg. Zu spät eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Anträge senden Sie bitte per E-Mail an das Stipendienreferat der Universität Augsburg,  karin.bintakies@uni-a.de.

 
 

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