Anerkennung von Studienleistungen

Bitte beachten Sie:

Frau Meister-Hartherz ist vom 23.08. bis 11.09.2024 nicht verfügbar. Anrechnungsanfragen werden in diesem Zeitraum nicht bearbeitet.

 

In Fragen der Anerkennung von Studienleistungen auf Module des Sprachenzentrums, auch im Hinblick auf eine zu erstellende Anerkennungsvereinbarung, wenden Sie sich bitte unter leistungsanerkennung@sz.uni-augsburg.de an Frau Meister-Hartherz.

 

Für eine Beurteilung der Anrechenbarkeit auf Module des Sprachenzentrums sind aussagekräftige Unterlagen erforderlich. Folgende Angaben sollten daraus hervorgehen:

  1. Zielniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen ( GER) (zwingend erforderlich, insbesondere bei allgemeinsprachlichen Modulen)
  2. Sofern es sich um spezialisierte Kurse handelt (z.B. Grammatik, Übersetzung etc.), Angaben zu den vermittelten fremdsprachlichen Kompetenzen
  3. Sofern Sie nur über unzureichende Informationen zu 1. und 2. verfügen, können Kriterien wie Lerninhalte, Teilnahmevoraussetzungen, Lernziele, SWS bzw. Unterrichtsstunden, Anzahl der ECTS-Punkte etc. herangezogen werden.

 

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