Das Hinweisgeberschutzgesetz bezweckt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an eine interne oder externe Meldestelle melden oder offenlegen. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen nach dem Gesetz vor Repressalien geschützt. Ein wesentlicher Baustein des Gesetzes ist hierbei die vertrauliche Behandlung der Identitäten.

 

Die Universität begrüßt das Aufdecken von Missständen und hat nach diesem Gesetz eine interne Meldestelle mit folgenden Meldewegen eingerichtet:

 

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Hinweise geben

Eine telefonische Meldung richten Sie an folgende Telefonnummer:
0821 598 – 65956

Eine Meldung per E-Mail richten Sie an folgende E-Mail-Adresse:
hinweisgeber@uni-augsburg.de

Briefpost richten Sie – ausschließlich - an folgende Postadresse:
Universität Augsburg
Interne Meldestelle für Hinweisgeber
86135 Augsburg


Die Einhaltung des Vertraulichkeitsgebotes kann nur mit dem Zusatz „Interne Meldestelle für Hinweisgeber“ auf dem Briefumschlag gewährleistet werden.

Hintergründe

Die Universität Augsburg setzt das am 02. Juli 2023 in Kraft getretene Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) vom 31. Mai 2023 um.
 

Datenverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Meldestelle der Universität Augsburg erfolgt unter Beachtung der geltenden Vorschriften. Maßgeblich sind insofern vor allem die DSGVO und das BayDSG. Ihre Angaben werden in unser Verwaltungssystem für Hinweisgeber zur weiteren Bearbeitung des Hinweises aufgenommen.
 

Informationen über unsere Datenverarbeitung und Ihre Rechte

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