Hinweisgeberschutz
Das Hinweisgeberschutzgesetz bezweckt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an eine interne oder externe Meldestelle melden oder offenlegen. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen nach dem Gesetz vor Repressalien geschützt. Ein wesentlicher Baustein des Gesetzes ist hierbei die vertrauliche Behandlung der Identitäten.
Die Universität begrüßt das Aufdecken von Missständen und hat nach diesem Gesetz eine interne Meldestelle mit folgenden Meldewegen eingerichtet:
Hinweise geben
Eine telefonische Meldung richten Sie an folgende Telefonnummer:
0821 598 – 65956
Eine Meldung per E-Mail richten Sie an folgende E-Mail-Adresse:
hinweisgeber@uni-augsburg.de
Briefpost richten Sie – ausschließlich - an folgende Postadresse:
Universität Augsburg
Interne Meldestelle für Hinweisgeber
86135 Augsburg
Die Einhaltung des Vertraulichkeitsgebotes kann nur mit dem Zusatz „Interne Meldestelle für Hinweisgeber“ auf dem Briefumschlag gewährleistet werden.
Hintergründe
Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Meldestelle der Universität Augsburg erfolgt unter Beachtung der geltenden Vorschriften. Maßgeblich sind insofern vor allem die DSGVO und das BayDSG. Ihre Angaben werden in unser Verwaltungssystem für Hinweisgeber zur weiteren Bearbeitung des Hinweises aufgenommen.
Informationen über unsere Datenverarbeitung und Ihre Rechte