In Deutschland müssen alle Studenten eine gültige Krankenversicherung haben, sonst ist keine Immatrikulation möglich. Sie sind selbst dafür verantwortlich, sich um Ihren Versicherungsstatus zu kümmern.

 

Es gibt zwei Arten von Krankenversicherungen in Deutschland: gesetzliche und private. Als Student müssen Sie normalerweise in der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung versichert sein. Nur in Ausnahmefällen können Sie sich privat versichern.


Bitte bringen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit nach Augsburg. Sie legen die EHIC bei einer deutschen Krankenkasse vor (Sie erhalten weitere Informationen, an wen Sie sich wenden müssen). Dort erhalten Sie eine Bescheinigung, dass Ihre EHIC als gleichwertig mit der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt wird und Sie erhalten eine Befreiung für die Einschreibung. Studierende aus der Türkei: Wenn Sie keine "Europäische Krankenversicherungskarte" haben, benötigen Sie das Dokument "T/A 11".


Gesetzesänderung ab 2019: Europäische Studierende, die in Deutschland beschäftigt sind und entsprechend bezahlt werden, sind verpflichtet, eine Studentenversicherung in Deutschland abzuschließen (rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme). Die europäische Versicherung (EHIC) ist in diesem Fall nicht mehr ausreichend.


Bitte beachten Sie: Austauschstudenten müssen selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen! Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung einen medizinisch notwendigen Rücktransport ins Heimatland abdeckt Auch eine Unfallversicherung sowie eine Privathaftpflichtversicherung können sinnvoll sein.

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