Aufenthaltserlaubnis
Eine neue Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des gültigen Visums bei dem Sachgebiet Migration und Aufenthalt (vormalige Ausländerbehörde) beantragt werden.
Der Antrag kann online gestellt werden:
https://www.augsburg.de/buergerservice-rathaus/buergerservice/digitalisierung/online-services-auslaenderbehoerde#/#bueOverview
Wählen Sie bitte die erste Option "Aufenthaltstitel für die Ausbildung".
Alternativ können Sie die folgenden Unterlagen auch einscannen und vollständig per Mail an aufenthalt.uni@augsburg.de schicken:
- Antragsformular für die erstmalige Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis
- Pass (inklusive Visum, falls zutreffend)
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts* (z.B. Sperrkonto mit 992,- EUR pro beantragtem Monat oder Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG)
- aktueller Krankenversicherungsnachweis
►Nachdem die Ausländerbehörde ihre Unterlagen geprüft hat, wird Ihnen ein Termin zur persönlichen Vorsprache mitgeteilt.
►Bei der persönlichen Vorsprache bezahlen Sie die Gebühr von 100 EUR mit ihrer EC-Karte und geben ein aktuelles Passbild ab.