Meldewesen zum Wohnen
Wohnung anmelden
Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen bei der Meldebehörde persönlich anzumelden, wenn Sie eine neue Wohnung in Augsburg beziehen.
Achtung! Aufgrund der aktuellen Lage ist die Anmeldung nur noch per E-Mail möglich. Dazu schicken Sie die folgenden Unterlagen per E-Mail vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Hochschulbetreuungsstelle, welche Ihre Unterlagen, nach erfolgter Prüfung, an die Ausländerbehörde der Stadt Augsburg weiterleitet: service@aaa.uni-augsburg.de
- Reisepass (inklusive Visum, falls zutreffend)
- Falls vorhanden: Aufenthaltstitel (inklusive dem grünen Zusatzblatt)
- Anmeldeformular
- Wohnungsgeberbestätigung (diese wird vom Vermieter ausgefüllt und unterschrieben)
Bei der Neuanmeldung und jedem Wohnungswechsel muss eine Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz vorgelegt werden. Wohnungsgeber kann der Vermieter, eine vom Vermieter beauftragte Person oder der Hauptmieter der Wohnung sein, wenn Sie zur Untermiete wohnen.
Wohnung ummelden
Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen bei der Meldebehörde persönlich anzumelden, wenn Sie eine neue Wohnung in Augsburg beziehen.
Achtung! Aufgrund der aktuellen Lage ist die Ummeldung nur noch per Mail möglich.
Schicken Sie die folgenden Unterlagen per E-Mail vollständig ausgefüllt und unterschrieben
an die Ausländerbehörde der Stadt Augsburg, aufenthalt.uni@augsburg.de:
- Reisepass
- Visum oder Aufenthaltstitel (inklusive Zusatzblatt)
- Anmeldeformular
- Wohnungsgeberbestätigung (diese wird vom Vermieter ausgefüllt und unterschrieben)
Bei der Neuanmeldung und jedem Wohnungswechsel muss eine Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz vorgelegt werden. Wohnungsgeber kann der Vermieter, eine vom Vermieter beauftragte Person oder der Hauptmieter der Wohnung sein, wenn Sie zur Untermiete wohnen.
Ziehen Sie in eine andere deutsche Stadt, dann melden Sie sich dort innerhalb von 14 Tagen an. Eine Abmeldung muss in diesem Fall in Augsburg nicht erfolgen, das geht automatisch.
Wohnung abmelden
Wenn Sie ins Ausland ziehen, oder den Nebenwohnsitz aufgeben, ist die Abmeldung erforderlich.
Achtung! Aufgrund der aktuellen Lage ist die Abmeldung nur noch per Mail möglich. Schicken Sie die folgenden Unterlagen per E-Mail vollständig ausgefüllt und unterschrieben an aufenthalt.uni@augsburg.de:
- Kopie Ihres Pass
- Kopie Ihres Aufenthaltstitel (inkl. dem grünen Zusatzblatt) oder der Fiktionsbescheinigung
- Abmeldeformular