Arbeitsplatzsuche
Nach dem erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums oder Ihrer Promotion haben Sie die Möglichkeit 18 Monate nach einer Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsstelle zu suchen. Während dieser 18 Monate haben Sie die uneingeschränkte Arbeitserlaubnis. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, jede Art von Beschäftigung anzunehmen oder ein Praktikum zu absolvieren, bis Sie eine für Sie passende Arbeit finden.
Innerhalb dieser Frist müssen Sie bei der Ausländerbehörde einen Arbeitsvertrag für eine Stelle die Ihrer Qualifikation angemessen ist vorlegen. Sie können dann eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten beantragen.
Wichtig: Der Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzssuche kann nicht verlängert werden!
Die folgenden Unterlagen bitte einscannen und vollständig per Mail an aufenthalt.uni@augsburg.de schicken:
- Pass, aktueller AT und grünes Zusatzblatt
- Antragsformular zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- Abschlusszeugnis bzw. Promotionsurkunde (oder Bestätigung über den Abschluss durch das Prüfungsamt)
- aktuellen Krankenversicherungsnachweis
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (Sperrkonto mit 992,- EUR pro beantragtem Monat oder eine Verpflichtungserklärung. Achtung: Eine eventuell vorliegende Verpflichtungserklärung für das Studium muss durch eine neue Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG zur Arbeitsplatzsuche ersetzt werden)
►Nachdem die Ausländerbehörde Ihre Unterlagen geprüft hat, wird Ihnen ein Termin zur persönlichen Vorsprache mitgeteilt.
►Bei der persönlichen Vorsprache bezahlen Sie die Gebühr von 93,- EUR mit Ihrer EC-Karte und geben ein aktuelles Passbild ab.