Ihr Aufenthaltstitel zum Studium ist zweckgebunden. Das bedeutet, die Aufenthaltserlaubnis wird immer für ein bestimmtes Studienfach ausgestellt. Auf dem grünen Zusatzblatt zur Aufenthalserlaubnis steht genau zu welchem Zweck Sie sich in Deutschland aufhalten dürfen. 

 

Wenn Sie Ihr Fach wechseln möchten ist es deshalb sehr wichtig, dass Sie sich vor dem Wechsel die Genehmigung der Ausländerbehörde holen. Nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde dürfen Sie sich exmatrikulieren und in einen neuen Studiengang einschreiben. 

 

Bitte schreiben Sie eine E-Mail an hbst@aaa.uni-augsburg.de und besprechen Sie mit uns Ihre Pläne, wenn Sie über einen Studienfachwechsel nachdenken.

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