Um Akteurinnen und Akteuren bei der (Weiter-)Entwicklung von Studiengangskonzepten zu unterstützen, bieten verschiedene Abteilungen unserer Universität Services an. Hier finden Sie Informationen, Angebote sowie Ansprechpartnerinnen und -partner zur vorbereitenden Unterstützung, aktuell zu den Themen:
 

  • Praxisaudit
  • CEUS-System
 

Bitte beachten Sie: Wichtig für die erfolgreiche Einrichtung der Studiengänge bzw. Änderungen ist eine möglichst frühe Planung, um vor allem die notwendigen Gremienbeschlüsse fristgerecht einholen zu können. Vom ersten Gremienbeschluss ab Kick-off im Fakultätsrat bis zum Start eines Studiengangs, bzw. des Studiengangs in geänderter Form, sollte eine Dauer von mindesten 1,5 Jahren eingeplant werden. Je Semester werden diverse (Weiter-)Entwicklungen betreut, und darüber hinaus sind erfahrungsgemäß wenige Kapazitäten für spontane Bedarfe frei.

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Praxisaudit

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Das Praxisaudit ist für die Einrichtung bzw. Weiterentwicklung von Studiengängen ein wichtiger Prozessschritt – unabhängig davon, wie umfangreich oder tiefgreifend Änderungen sind. Das Praxisaudit soll die Zustimmung der Universitätsleitung zur Einrichtung oder Änderung von Studiengängen vorbereiten

Im Praxisaudit werden die Studiengangs(änderungs)konzepte gemeinsam mit den Studiengangsverantwortlichen reflektiert, um möglichst früh zu erkennen, ob z. B.
 

  • der Studiengang mit seinem Lehrprogramm seine Zielgruppe und die angestrebten Kompetenzvermittlung erreicht
  • im späteren Regelbetrieb reibungslos ablaufen kann oder auch
  • die Studierbarkeit in der Regelstudienzeit ermöglicht wird

Das Team des Praxisaudits setzt sich u.a. zusammen aus der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten für Bildungserfolg – Lehre und Studium, Vertreterinnen und Vertretern der Zentralen Studienberatung, des Sprachenzentrums und der Qualitätsagentur sowie der Abteilung I und des Prüfungsamtes.

Durch seine interdisziplinäre Besetzung bietet es die Möglichkeit, strukturelle, hochschuldidaktische und prüfungsrechtliche Umsetzungen zu klären. Im Mittelpunkt stehen dabei die vorgelegten Modulkonzepte (z.B. Umfang, Dauer, Import/Export aus anderen Studiengängen, Modulgruppengestaltung, Modultitel). Eine Diskussion rechtlicher Fragestellungen kann dabei erfolgen.


Das Praxisaudit wird 2–3-mal im Semester im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung angeboten, um den zeitlichen Prozess der Einrichtung bzw. Weiterentwicklung zu gewährleisten. Sie erreichen das Team des Praxisaudits unter folgender Adresse: praxisaudit@zv.uni-augsburg.de

Der formale Prozess zur Studiengangsänderung bzw. Studiengangsentwicklung umfasst folgende Schritte:

 

  • Fakultätsinterne Gespräche und Beschlüsse
  • Beschlüsse universitätsweiter Gremien
  • Ministeriumsbefassung

Ausgangspunkt für die Studiengangentwicklung ist die Verständigung im Fachkollegium zu Zielen, konzeptionellen Vorstellungen und Umsetzungsmöglichkeiten. In die Diskussions­prozesse sollten zu einem frühen Zeitpunkt Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden eingebunden sein. Zudem ist es empfehlenswert, externe Expertise (Wissenschaft / Berufspraxis) in die Überlegungen miteinzubeziehen.

Nach fachinternen Absprachen und fakultätsinternen positiven Entscheidungen für eine Neueinrichtung ist es bei Importen und Exporten in bzw. aus Studiengängen beteiligter Fakultäten wichtig, früh in Austausch zu gehen und Absprachen dazu festzuhalten.

Da die beschlussfähigen Gremien nicht spontan tagen und die Befassung der Ministerien rechtzeitig erfolgen muss, ist davon auszugehen, dass der in den genannten Dokumenten enthaltene Ablaufplan nicht verkürzt werden kann. Bei kleineren Studiengangsänderungen sind Abweichungen in Absprache mit der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten für Bildungserfolg – Lehre und Studium möglich.

Die Durchführung des Praxisaudits setzt voraus, dass ein Studiengangskonzept bzw. Änderungskonzept vorgelegt wird. Dabei ist es wichtig, auf aufgeführte Mindestangaben einzugehen. Abweichend von neu einzurichtenden Studiengängen sind bei Studiengangsänderungen die wesentlichen Gesichtspunkte der beabsichtigten Modifikationen zu betrachten.

Hierzu gibt es Anleitungen und Ablaufpläne, die Sie per E-Mail anfordern können: praxisaudit@zv.uni-augsburg.de
Mittelfristig werden Informationen und Hinweise in digitaler Form bereitgestellt.

Management der Studierendendaten in CEUS

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CEUS ist ein Data-Warehouse, das als Informationsplattform und Analysetool wichtiger Kennzahlen genutzt werden kann. Es fördert datengestützte Entscheidungen durch die Möglichkeit, Kennzahlen einer Fakultät detailliert auszuwerten, zum Beispiel: Eingeschriebene und Studienanfänger, Regelstudienzeit, Geschlechterverhältnis, erfolgreichen Abschlüssen und Exmatrikulationen.

CEUS bietet die Möglichkeit, Studierendendaten strukturiert auszugeben. Einerseits ermöglicht es die standardisierte Ausgabe von Daten in Tabellenform zum Zweck der Berichterstattung für verschiedenste Themen, wie z. B. die Akkreditierung, oder für die Weiterbearbeitung und tiefere Analyse in Excel. Andererseits können in CEUS Dashboards bereitgestellt werden, die eine themenspezifische, schnelle und dynamische Berichterstattung und Informationsbeschaffung ermöglichen. Dabei ist eine flexible und individuelle Gestaltung über Auswahlfelder, wie beispielsweise Semester, Studiengang und Abschluss, möglich.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse mit Angabe Ihrer RZ-Kennung und einer Bestätigung der Freigabe durch die Studiendekanin oder den Studiendekan an Herrn Härtl. Nach Erstellung des CEUS-Zugangs werden Sie für einen kurzen Einführungstermin kontaktiert: manuel.haertl@praesidium.uni-augsburg.de

Förderung von Innovation in der Lehre

Verschiedene Akteure bieten attraktive Förderlinien, die Innovation von universitärer Lehre, fördern. Diese zeichnen sich durch niederschwellige Antragsverfahren aus und sind vielfach auch für Lehrpersonal aus dem akademischen Mittelbau zugänglich.

 

Dazu gehören:

 

Seit August 2024 gibt es an der UniA über das Pilotprojekt „ Instructional Designer @vhb“ ein spezifisches Beratungsangebot für Lehrende, die Kurse bei der vhb anbieten wollen und sich zu Fragen der Antragsstellung sowie der Höhe und Modalitäten der Förderlinien beraten lassen möchten. Ansprechpartnerin ist hierfür Dr. Katrin Bauer ( katrin.bauer@uni-a.de).
 
Das Zentrum für digitales Lehren und Lernen bietet zudem eine eigene universitätsinterne Förderlinie zur Unterstützung digitaler und digital-gestützer Lehr-Lernszenarien in universitären Lehrveranstaltungen an.

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