Erasmus+: Praktika / praktische Forschungsaufenthalte für Promovierende
Möglichkeiten für Promotionsstudierende
Unter dem Bildungsprogramm Erasmus+ haben Promotionsstudierende der Universität Augsburg die Möglichkeit, für einen praktischen Forschungsaufenthalt im Ausland einen Zuschuss zu beantragen.
Es stehen zwei Fördermöglichkeiten zur Verfügung:
- reguläre Langzeit-Forschungspraktika im Ausland (2 bis 12 Monate)
- Kurzzeitaufenthalte im Ausland (5 bis 30 Tage) (= short term)
Fördersätze "short term"
Projekt 2025:
(Forschungs-)Praktika, die am bzw. ab dem 01.10.25 beginnen, werden aus dem Projekt 2025 gefördert. Ab ca. Mitte August 2025 wird die Antragstellung hierfür möglich sein. Die Förderung über Erasmus+ für Auslandspraktika setzt sich aus drei Säulen zusammen:
1. Basisförderung, länderspezifisch
2. evtl. social top up (= Zuschlag für soziale Teilhabe)
3. Reisekosten
1. Basisförderung
Seit dem Projekt 2021 können über Erasmus+ Praktika weltweit gefördert werden. Hierbei wird unterschieden zwischen sog. „Programmländern“ (klassische Erasmus+-Teilnahmeländer) und „Partnerländern“ (Internationale Dimension). Es gelten folgende Fördersätze, in denen der Top Up (Zuschlag) für Praktika bereits enthalten ist, sofern zutreffend:
Mobilitätsdauer | Mobilitätszuschuss |
Mögliche zusätzliche Zuschüsse |
Tag 5-14 der physischen Mobilität | 79 Euro pro Tag | ggf. zusätzlich einmalig 100 Euro |
Tag 15-30 der physischen Mobilität | 56 Euro pro Tag | ggf. zusätzlich einmalig 150 Euro |
Von der Förderung ausgeschlossene Länder:
- Die EU hat die Länder Belarus und Russland ab dem call 2025 von der Erasmus-Förderung ausgeschlossen.
- Der DAAD schließt Länder von Föderprogrammen aus, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht. Die Universität Augsburg schließt sich diesem Vorgehen an.
- Der DAAD schließt Regionen von Förderprogrammen aus, für die das Auswärtige Amt eine partielle Reisewarnung ausspricht. Die Universität Augsburg schließt sich diesem Vorgehen an.
2. Social Top Up ("Soziale Teilhabe")
Ein Social TopUp ( "Soziale Teilhabe") aus der folgenden Liste mit einem Zuschlag i.H.v. 100,-- € monatlich:
- für Studierende mit einem GdB ab 20 bzw. chronischer Krankheit oder Realkostenerstattung ab einem GdB ab 20; bitte nehmen Sie für eine evtl. Realkostenantrag Kontakt mit dem AAA auf!
- für Studierende mit Kind(ern)
- für erwerbstätige Studierende
- für Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus
3. Reisekosten (Reisetage und Fahrtkostenpauschale)
- Alle Antragstellenden können für Praktika im Ausland bezuschusste Reisetage beantragen. Die Reisetage werden zusätzlich zu den Praktikumstagen bewilligt zum jeweiligen Tagessatz.
- Für nicht-grünes Reisen können 0 bis 2 Reisteage beantragt werden.
- Für grünes Reisen können 0 bis 6 Reisetage beantragt werden. Unter grünen Reisen bzw. emissionsarmen Reisen sind Reisen zu verstehen, bei denen emissionsarme Verkehrsmittel für den größten Teil der Reise genutzt werden, z.B. Bus, Zug, Fahrrad und Fahrgemeinschaft.
- Alle Antragstellenden erhalten zusätzlich zu den Reisetagen eine Fahrtkostenpauschale nach folgender Tabelle:
Distanz | Standardreise | Green Travel |
10 und 99 km | 28 EUR | 56 EUR |
100 und 499 km | 211 EUR | 285 EUR |
500 und 1999 km | 309 EUR | 417 EUR |
2000 und 2999 km | 395 EUR | 535 EUR |
3000 und 3999 km | 580 EUR | 785 EUR |
4000 und 7999 km | 1188 EUR | 1188 EUR |
8000 km oder mehr | 1735 EUR | 1735 EUR |
Voraussetzungen für eine Förderung
- Das (Forschungs-)Praktikum der Kategorie "short term" muss eine Dauer zwischen 5 und 30 Tagen haben. Praktische Aufenthalte mit einer Dauer zwischen zwei und 12 Monaten können als Langzeitmobilität gefördert werden. Aufenthalte mit einer Dauer zwischen einem und zwei Monaten können nicht über Erasmus+ gefördert werden.
- Antragstellende, die bereits über Erasmus+ gefördert wurden, müssen noch einen Restförderanspruch von mind. 5 Erasmus+-Tagen übrig haben.
- Es muss sich um eine Vollzeitmaßnahme handeln.
- Die tatsächliche Dauer des Praktikums ist nach dessen Abschluss durch ein Zeugnis oder eine Bestätigung der aufnehmenden Institution nachzuweisen.
- Gefördert werden können Pflichtpraktika sowie freiwillige Praktika.
- Auch Graduierte, Absolventen*innen oder Post-Docs können nach Ihrem Studienabschluss eine Förderung über Erasmus+ erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass das Förderkontingent aus dem vorangegangenen Studienzyklus noch nicht vollständig aufgebraucht ist und dass das Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Exmatrikulation durchgeführt und abgeschlossen wird. Bitte melden Sie sich noch während Ihres Studiums im AAA, wenn Sie an der Förderung eines Absolventenpraktikums Interesse haben.
- Die Universität Augsburg vergibt die Stipendien nach dem Windhundverfahren ("first come first serve"). Es handelt sich also um ein laufendes Vergabeverfahren ohne Frist, wobei das Stipendium vor Praktikumsbeginn zu beantragen ist. Der Antrag kann allerdings erst gestellt werden, wenn eine Platzzusage vorliegt.
-
Ein bereits absolviertes Praktikum kann rückwirkend nicht gefördert werden. Ein bereits laufendes Praktikum kann nur für die noch nicht absolvierten Zeiträume gefördert werden, sofern diese den Anforderungen an die Mindestlaufzeit entsprechen.
Antragsunterlagen
Die Beantragung des Erasmus+-Praktikumsstipendiums erfolgt über Mobility Online (MoBi). Die Verwendung dieses Systems entspricht den horizontalen Werten ("digitaler Wandel") des Erasmus-Programms.
Kalkulieren Sie für die Antragstellung einen Vorlauf von mindestens zwei Wochen ein. Kürzere Verfahren sind möglich, wobei die Dauer stark vom Mitwirken der Antragstellenden und der Zuarbeit der Praktikumsstelle abhängt.
Die Universität Augsburg räumt den Antragstellenden sechs Wochen Zeit für die Antragstellung ein. Anträge, die länger als insgesamt sechs Wochen im Antragsportal MoBi sind bzw. Anträge, bei denen die Antragstellenden auf Nachfragen seitens des AAAs nicht reagieren, können durch die Universität Augsburg gelöscht werden.
Planen Sie bzgl. Ihres individuellen Vorlaufs und der einzuholenden Unterschriften Abwesenheiten zu den klassischen Urlaubszeiten ein.
Es kommt allen Seiten entgegen, wenn der Antrag so früh wie möglich gestellt wird.
Voraussetzungen für die Beantra´gung sind:
- eine Praktikumsplatzzusage bzw. ein Vertrag; Bei Praxisphasen an Universitäten oder Schulen wird häufig als Ersatz ein Einladungsschreiben ausgestellt. Aus der Zusage muss hervorgehen, dass der Einsatz in Vollzeit durchgeführt wird. Um das Stipendium taggenau berechnen zu können, sind Anfang und Ende exakt zu benennen (tt/mm/jjjj - tt/mm/jjjj). Bitte beachten Sie: Eine E-Mail mit Plänen bzw. Absichtserklärungen ersetzt keinen Vertrag! Die Zusage enthält zudem mindestens einen Briefkopf der Einrichtung, an dem das Praktikum bzw. die Praxisphase stattfindet, und mindestens eine rechtsverbindliche Unterschrift.
- eine Immatrikulation (Studierende) für das Semester, in dem das Praktikum beginnt bzw. eine Exmatrikulation (Graduierte)
- ein gültiger Ausweis
- falls zutreffend: Beleg über bereits absolvierte Erasmus-Zeiten im selben Studienabschnitt
Diese Unterlagen werden zur Vorprüfung an Frau Alt-Rudin geschickt. Von ihr erhalten Sie den Zugangslink zu MoBi.
Alle weiteren Unterlagen werden über das System Mobility Online generiert. Das System führt durch die einzelnen Schritte der Antragstellung. Die Hinweise und Erklärungen durch MoBi sind von den Antragstellenden zu beachten!
- Das über Mobility Online generierte Learning Agreement muss sowohl von den Antragstellenden als auch der Praktikumseinrichtung nass unterschrieben werden. Vorab eingescannte oder elektronische Unterschriften können nicht akzeptiert werden. Nach dem Setzen der Unterschrift kann diese eingescannt werden.
- Das über Mobility Online generierte Grant Agreement muss ausgedruckt, von den Antragstellenden nass unterschrieben und ausnahmslos auf Papier im AAA eingereicht werden (entweder durch Einwurf in einen unserer Briefkästen oder durch Schicken per Post).
Sobald alle Unterlagen im AAA vorliegen, kann der Antrag bearbeitet werden. Zu verwenden sind ausschließlich die Unterlagen, die über MoBi generiert werden.
Die tatsächliche Dauer des Praktikums ist nach dessen Abschluss durch eine Bestätigung der aufnehmenden Institution nachzuweisen. Das AAA stellt hierfür ein Formular über MoBi zur Verfügung. Verspätete Anreisen oder verfrühte Rückreisen werden hier berücksichtigt, ebenso alle anderen Abweichungen der im Grant Agreement vereinbarten physischen Aufenthaltslänge. Die Geförderten erstellen diese Bescheinigung gemeinsam mit der Praktikumsstelle und reichen sie zur Prüfung im AAA ein. Evtl. Unstimmigkeiten zwischen a) den Geförderten und b) ihrer Praktikumsstelle bzgl. der Aufenthaltslänge müssen zwischen a) und b) vor dem Einreichen der Bestätigung geklärt werden.
Die Bescheinigung hat Kontrollcharakter. Weichen die Daten in dieser Bescheinigung von den beantragten Daten ab, wird die Stipendienhöhe angeglichen i.S. einer Förderminderung; Teilrückforderungen können vorkommen. Fällt die bestätigte Dauer unter die Mindestaufenthaltsdauer, wird das Stipendium aberkannt und rückgefordert.
Die Erasmus+-Grundsatzdokumente finden Sie hier.
Wichtig
- Die Praktikumssuche erfolgt durch die Studierenden selbstständig! Bei Erasmus+ handelt es sich nicht um eine Vermittlungsorganisation für Praktika, sondern das Programm bietet die Möglichkeit einer finanziellen und ideellen Unterstützung.
- Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz finden Sie auf den Plattformen.
- Eine Förderung können Sie für Praktika in Unternehmen und Einrichtungen, die im öffentlichen und privaten Bereich tätig sind, erhalten. Dazu zählen beispielsweise auch Hochschulen oder Schulen. Forschungspraktika sind ebenfalls förderfähig.
- Ein evtl. Entgelt wird nicht auf das Stipendium angerechnet.
- Praktika bei Organisationen und Einrichtungen der Europäischen Union sowie Einrichtungen, die EU-Programme betreuen, können im Rahmen von Erasmus+ nicht gefördert werden. Eine entsprechende Liste finden Sie hier. Mögliche andere Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie unter „Finanzierung“.
- Praktika in bestimmten Ländern bzw. Regionen sind von der Förderung ausgeschlossen, siehen oben.
- Praktika an Einrichtungen, die die Antragsunterlagen nicht ausfüllen und/oder unterschreiben, sind nicht förderfähig.
- Ein Erasmus+-Praktikum kann vor oder im Anschluss an ein Auslandsstudium stattfinden. Die zur Verfügung stehenden Erasmus+-Fördermonate können zwischen Eramus+-Studium und Erasmus+-Praktikum aufgeteilt werden.
- Ein Erasmus+-Praktikum kann online vor- und/oder nachbereitet werden. Förderfähig sind allerdings ausschließlich physische Aufenthalte im Ausland. Online-Phasen, die im Inland stattfinden, sind nicht förderfähig.
- Ein absolviertes Praktikum unter Erasmus+ kann im Diploma Supplement aufgeführt werden. Wenn Sie im Rahmen einer Erasmus+Mobilität ein Praktikum abgeleistet haben, welches nicht Teil des Studienprogrammes war, wird auf Antrag die Eintragung des Praktikums im Diploma Supplement oder einem vergleichbaren Dokument beim jeweiligen zuständigen Prüfungsamt durch das AAA veranlasst.