Für bestimmte Studiengänge/-fächer gibt es besondere Aufnahmevoraussetzungen. Diese reichen von diagnostischen Einstufungstests bis hin zu verpflichtend zu absolvierenden Eignungsfeststellungsverfahren oder Eignungsprüfungen, ohne die eine Immatrikulation in die betreffenden Studiengänge nicht erfolgen kann.

 

Ob Sie ein Eignungsverfahren für die Zulassung zu einem bestimmten Masterstudiengang (Ausnahme: Masterstudiengänge der Musik - vgl. u.a. Informationen) erfolgreich durchlaufen müssen, erfahren Sie im Studienangebot.

1) Eignungsfeststellungsverfahren für die Fächer Anglistik/Amerikanistik und Englisch sowie den Bachelorstudiengang Anwendungsorientierte Interkulturelle Sprachwissenschaft

Für die Immatrikulation in eines(n) der nachfolgenden Fächer oder Studiengänge ist das Bestehen eines Eignungsfeststellungsverfahrens ( Satzung) Voraussetzung:

 

  • Anglistik/Amerikanistik als Haupt- und Nebenfach
    im Mehrfachbachelorstudiengang der Philologisch-Historischen Fakultät

  • Englisch als Haupt- bzw. Unterrichtsfach
    in den Studiengängen Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen sowie Gymnasien an der Universität Augsburg

  • Englisch als Fach
    in den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengängen der Universität Augsburg

  • Bachelorstudiengang Anwendungsorientierte Interkulturelle Sprachwissenschaft (ANIS)

  • Anglistik/Amerikanistik als Nebenfach
    im Bachelorstudiengang Philosophie oder Bachelorstudiengang Kunstpädagogik

 

 

 

Hinweise der Philologisch-Historischen Fakultät zum Eignungsfeststellungsverfahren.

2) Eignungsprüfungen Kunst, Musik, Sport

In folgenden Fächern/Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung abzulegen: Unterrichtsfächer Kunst, Musik und Sport im Rahmen eines Lehramtsstudiengangs, Bachelor- und Masterstudiengänge der Musik, Bachelorstudiengang Kunstpädagogik und Nebenfach Kunstpädagogik.

Die Satzungen für die Eignungsprüfungen finden Sie in der  Rechtssammlung der Universität Augsburg.

 

 

Kunst

Die Eignungsprüfung in Kunst und Kunstpädagogik (für den Bachelorstudiengang Kunstpädagogik, für das Nebenfach Kunstpädagogik sowie das Lehramtsunterrichtsfach Kunst) findet zweimal jährlich an der Universität Augsburg statt. Im Sommersemester innerhalb des Zeitraumes Mai bis einschließlich September und im Wintersemester innerhalb des Zeitraumes Dezember bis einschließlich März des folgenden Jahres.

Schriftliche Anmeldung für die Eignungsprüfung beim Sekretariat des Lehrstuhls für Kunstpädagogik: Bis 15. Mai (Ausschlussfrist) für einen Studienbeginn im darauffolgenden Wintersemester und bis 30. November (Ausschlussfrist) für einen Studienbeginn im darauffolgenden Sommersemester.

 

 

Musik (Bachelor- und Masterstudiengänge)

Die Eignungsprüfung in Musik findet am Leopold Mozart College of Music der Universität Augsburg statt. Um für die Studiengänge:
 

  • Bachelor- und Masterstudiengang Musik

  • Masterstudiengang Musiktherapie (berufsbegleitend)
    (nächster Studienbeginn: Wintersemester 2025/26)

zugelassen zu werden, ist das erfolgreiche Bestehen der Eignungsprüfung nachzuweisen. Bitte beachten Sie, dass die Eignungsprüfung für den Bachelorstudiengang Musik nicht die Eignungsprüfung für das Lehramtsunterrichtsfach Musik (siehe unten) ersetzt und umgekehrt.

 

 

Musik (Lehramtsstudiengänge)

Informationen zur Eignungsprüfung für das Unterrichtsfach Musik im Rahmen der Lehramtsstudiengänge Grund,- Mittel- und Realschule und das entsprechende Anmeldeformular finden Sie auf folgenden Webseiten. Bitte beachten Sie, dass die Eignungsprüfung für den Bachelorstudiengang Musik nicht die Eignungsprüfung für das Lehramtsunterrichtsfach Musik ersetzt und umgekehrt.

 

 

Sport

Die zentrale Eignungsprüfung für das Sportstudium in Bayern findet einmal jährlich Anfang Juli abwechselnd an den Sportausbildungsstätten der bayerischen Universitäten statt.  Schriftliche Anmeldung bis 1. Juni (Ausschlussfrist) des jeweiligen Jahres.

3) Einstufungstests für die Fächer Französisch, Italienisch und Spanisch

Die sprachpraktischen Basismodule für Studierende der folgenden Studiengänge setzen fremdsprachliche Kenntnisse auf dem Niveau B2 (GER) in der studierten Sprache voraus. Allen Studierenden dieser Studiengänge wird daher zu Beginn des Studiums die Teilnahme an den betreffenden Einstufungstests dringend empfohlen.

 

Ansprechpartner

  • Sprechzeiten: Telefonisch: Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr, Persönlich: Mittwoch bis Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr
  • Telefon: +49 (0)821 / 598-1111
  • E-Mail:
  • Raum 1032 (Gebäude A2)
    Universitätsstraße 2, 86159 Augsburg

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