Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen

Seit Kurzem gibt es neue Regelungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens. Diese ermöglichen es nun, dass Menschen ihren
 

  • Geschlechtseintrag oder
  • ihre Vornamen
per Selbstauskunft beim Standesamt ändern können.


Ab dem 01. August 2024 kann eine Anmeldung der Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen beim Standesamt erfolgen. Die Erklärung kann dann drei Monate nach der Anmeldung abgegeben werden.


An der Universität Augsburg kann eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen bei Einreichung folgender Unterlagen vorgenommen werden:

Rechtlicher Hintergrund

Das neue Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (Selbstbestimmungsgesetz, SBGG) ersetzt ab dem 01. November 2024 das Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980. Durch das SBGG sollen die Rechte für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sichergestellt werden.

Bitte beachten Sie: Ergänzungsausweise oder Bestätigungen zur Anmeldung oder Einreichung der Erklärung beim Standesamt sind leider für eine Änderung Ihrer persönlichen Daten nicht ausreichend.

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