Termine Erste Staatsprüfung Herbst 2025
Bitte senden Sie Ihre Anmeldungen zum Staatsexamen für Herbst 2025 per Einschreiben an folgende Adresse:
Universität Augsburg
Prüfungsamt 1/4
Lehramt - Staatsexamen
Universitätsstraße 2
86159 Augsburg
Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Homepage.
- Anmeldung:
1. Dezember 2024 bis 1. Februar 2025
- Abgabe der schriftlichen Hausarbeit:
1. Februar 2025
mit Verlängerung:
1. April 2025
- Änderungen zur Prüfungsablegung (z.B. Teilgebietsänderung usw.):
15. Mai 2025
- Rücktritt:
spätestens bis 9. Juli 2025
- Nachreichen von Studien- und Prüfungsnachweisen:
Die Studien- und Prüfungsnachweise, die erst nach Meldeschluss erworben werden, sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch zwei Arbeitstage vor dem Termin der ersten Einzelprüfung unter Vorlage des Schreibens über die bedingte Zulassung bei der zuständigen Außenstelle des Prüfungsamts nachzureichen. Als „Arbeitstage" gelten die Arbeitstage an der zuständigen Außenstelle des Prüfungsamts.
- Schriftlicher Prüfungszeitraum:
31.07.2025 bis 02.10.2025
- Praktischer Prüfungszeitraum:
31.07.2025 bis 05.12.2025
- Mündlicher Prüfungszeitraum:
06.10.2025 bis 05.12.2025
Die verbindlichen mündlichen Prüfungstermine werden rechtzeitig vor dem Prüfungsamt (Raum 2096, Präsidiumsgebäude) ausgehängt.
- Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten:
wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben
- Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten:
- Eine Anmeldung zur Einsichtnahme ist nicht notwendig.
- Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich.
- Das Zulassungsschreiben ist mitzubringen.
- Termine zur Einsichtnahme können nur persönlich wahrgenommen werden; Vollmachtserteilungen sind nicht möglich.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Handys oder ähnliche Aufnahmegeräte mit in den Hörsaal genommen werden dürfen. Das Fotografieren der Prüfungsarbeiten und Niederschriften ist nicht erlaubt. Gleiches gilt für die Anfertigung von Fotokopien und die Aufzeichnungen mit Videogeräten.
- Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich.
- Das Zulassungsschreiben ist mitzubringen.
- Termine zur Einsichtnahme können nur persönlich wahrgenommen werden; Vollmachtserteilungen sind nicht möglich.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Handys oder ähnliche Aufnahmegeräte mit in den Hörsaal genommen werden dürfen. Das Fotografieren der Prüfungsarbeiten und Niederschriften ist nicht erlaubt. Gleiches gilt für die Anfertigung von Fotokopien und die Aufzeichnungen mit Videogeräten.
Merkblatt zum Zulassungsantrag
Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 13.10.2024