Termine Erste Staatsprüfung Frühjahr 2025
Bitte senden Sie Ihre Anmeldungen zum Staatsexamen für Frühjahr 2025 per Einschreiben an folgende Adresse:
Universität Augsburg
Prüfungsamt 1/4
Lehramt - Staatsexamen
Universitätsstraße 2
86159 Augsburg
Sie erhalten per E-Mail eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Anmeldung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dies auf Grund der Vielzahl der eingehenden Anmeldungen etwas dauern kann und sehen zunächst von telefonischen Rückfragen ab.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Homepage.
- Anmeldung:
25. Mai bis 25. Juli 2024 (Bitte beachten: Der Anmeldezeitraum hat sich geändert!)
- Abgabe der schriftlichen Hausarbeit:
25. Juli 2024
- mit Verlängerung:
1. Oktober 2024
- Änderungen zur Prüfungsablegung (z.B. Teilgebietsänderung usw.):
25. November 2024
- Rücktritt:
spätestens bis 19. Januar 2025
- Nachreichen von Studien- und Prüfungsnachweisen:
Die Studien- und Prüfungsnachweise, die erst nach Meldeschluss erworben werden, sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch zwei Arbeitstage vor dem Termin der ersten Einzelprüfung unter Vorlage des Schreiben über die bedingte Zulassung bei der zuständigen Außenstelle des Prüfungsamts nachzureichen. Als „Arbeitstage" gelten die Arbeitstage an der zuständigen Außenstelle des Prüfungsamts.
- Schriftlicher Prüfungszeitraum:
10. Februar bis 17. April 2025
Vorläufiger Terminplan für den schriftlichen Teil der Ersten Staatsprüfung im Frühjahr 2025
- Praktischer Prüfungszeitraum:
10. Februar bis 4. Juli 2025
- Mündlicher Prüfungszeitraum:
22. April bis 4. Juli 2025
Die verbindlichen mündlichen Prüfungstermine werden rechtzeitig vor dem Prüfungsamt (Raum 2096, Präsidiumsgebäude) ausgehängt.
- Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten:
wir zu gegebener Zeit bekanntgegeben
- Eine Anmeldung zur Einsichtnahme ist nicht notwendig.
- Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich.
- Das Zulassungsschreiben ist mitzubringen.
- Termine zur Einsichtnahme können nur persönlich wahrgenommen werden; Vollmachtserteilungen sind nicht möglich.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Handys oder ähnliche Aufnahmegeräte mit in den Hörsaal genommen werden dürfen. Das Fotografieren der Prüfungsarbeiten und Niederschriften ist nicht erlaubt. Gleiches gilt für die Anfertigung von Fotokopien und die Aufzeichnungen mit Videogeräten.
Merkblatt zum Zulassungsantrag
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 2. April 2024