Häufig gestellte Fragen (FAQ) - MNTF
Diese Seite befindet sich im Aufbau und wird nach und nach um wiederkehrende Fragen ergänzt.
Sollten Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden,schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Namen und Matrikelnummer.
Telefonisch sind wir über die Telefonnr. 598 - 1111 während den Sprechzeiten erreichbar.
Die Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.
Wichtiger Hinweis:
Alle Anträge sind direkt im Prüfungsamt einzureichen!
Prüfungsordnungen
Inhaltsverzeichnis
-
Prüfungen - Anmeldung, Abmeldung, Anerkennung, etc.
- Ich kann mich nicht zu einer Prüfung anmelden
- Was tue ich wenn ich die Anmeldung einer Prüfung während der Anmeldezeit verpasst habe?
- Abmeldung von einer Prüfung / Versuchszählung
- Beurlaubung und Prüfungen
- Nicht-Teilnahme an einer Prüfung wegen Erkrankung oder Ähnlichem
- Wiederholung von Prüfungen
- Nachteilsausgleich / Schreibzeitverlängerung
-
Anerkennungen
- Anerkennung einer Studienleistung
-
Noten
- Tag der letzten Noteneintragung
- Notenfreigabe
- Noteneintragung der Abschlussarbeit
- Die eingetragene Note ist nicht richtig
- Vorzeitige Notenfreigabe
- Umbuchungen
- Leistungen der Virtuellen Hochschule Bayern (VHB)
-
Prüfungen der WiWi-Fakultät
- Informationen zu den Klausuren der WiWi-Fakultät
- Ein Prüfungstermin 2 oder mehr Prüfungen
- Auslandsstudium/Auslandspraktikum
-
Fristverlängerung, Orientierungsprüfung, max. Gesamtstudienzeit
- Grundlagen- und Orientierungsprüfung
- Max. Studienzeit erreicht, aber noch nicht alle Prüfungsleistungen bestanden
- Studiengang nicht bestanden, welche Möglichkeiten habe ich?
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Vertiefungsrichtung
- Wechsel der Vertieftungsrichtung im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
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Umbuchung von Modulen
- Umbuchung von Modulen in eine andere Modulgruppe
-
Notendurchschnitt - Nachweise
- Notendurchschnittsbestätigung für die Bewerbung in einem Masterstudiengang
- Notenbescheinigung - Leistungsnachweis
- Notendurchschnitt unter "Zeugnisse"
-
Bachelor-, Masterarbeit
- Wie melde ich die Bachelor- / Masterarbeit an und wie geht es weiter?
- Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Bachelor-, Masterarbeit
- Abgabe der Bachelor- bzw. Masterarbeit und wie geht es weiter?
-
Zeugnis
- Das Zeugnis
- Zeugnisdatum bzw. Semesterangaben
- Zeugnisinhalt / Note
- Akademischer Grad
- Wie können Sie Ihr Zeugnis erhalten
- Beglaubigungen
-
Allgemeines
- Rückmeldung
- Auskünfte per E-Mail oder Telefon
- Abschluss: Kein Abschluss erworben
- Einschreibungen, Umschreibungen, Exmatrikulationen, Beurlaubung usw.
Prüfungen - Anmeldung, Abmeldung, etc.
Ich kann mich nicht zu einer Prüfung anmelden
In der Regel sollten Sie im Modulhandbuch zuerst nachschauen, ob die gewünschte Prüfung unter der Signatur (Modul) aufgeführt ist, in dem Sie diese einbringen möchten. Wenn diese nicht da steht, ist auch keine Einbringung und Anmeldung möglich.
Wenn die gewünschte Prüfung dort aufgeführt ist, schicken Sie uns bitte eine E-Mail, mit Angabe Ihres Namens, Matrikelnr., Modulgruppe, das Modul und den Fehler bzw. der Fehlermeldung die angezeigt wurde.
Sobald wir das Problem/den Fehler behoben habe, bekommen Sie eine E-Mailantwort von uns. Sollte dies erst nach der Anmeldezeit möglich sein, nehmen wir die Anmeldung für Sie vor. Wichtig ist, dass Ihre E-Mail innerhalb der Anmeldezeit bei uns eingeht.
Zu folgenden Prüfungen erfolgt in der Regel die Anmeldung über den jeweiligen Lehrstuhl:
Seminare der WiWi-Fakultät können nur im Studis-System angemeldet werden, wenn der Lehrstuhl diese zur Anmeldung freigegeben hat. Ob dies der Fall ist, kann Ihnen nur der jeweilige Lehrstuhl mitteilen.
Bachelor- und Masterarbeiten werden unabhängig vom Anmeldezeitraum über das Anmeldeformular angemeldet.
Was tue ich wenn ich die Anmeldung einer Prüfung während der Anmeldezeit verpasst habe?
Eine nachträgliche Anmeldung ist mit einem Antrag möglich, jedoch nur, wenn ein Härtefall vorliegt und nachgewiesen werden kann, dass Sie unverschuldet nicht in der Lage waren, sich während des Anmeldezeitraums zu den Prüfungen im Studis-System anzumelden.
Hierfür können Sie einen einen formlosen Antrag oder die Antragsvorlage verwenden und sollten diesen mit den Nachweisen spätestens 2 Tage nach Ende des Anmeldezeitraums im Prüfungsamt vorlegen.
In dem Antrag, sollte Ihr Namen, Anschrift, Matrikelnr. Titel der Veranstaltung mit den LP und die Modulgruppe stehen, auch eine Begründung, warum Sie sich nicht angemeldet haben und ggf. Nachweise z.B. in Form eines ärztl. Attests oder eines Ausdrucks des Verhinderungsgrundes.
Den Antrag, entweder bei uns abgeben, per Post oder per E-Mail schicken. BITTE vergessen Sie aber Ihre Unterschrift nicht!
Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob Ihnen eine nachträgliche Anmeldung genehmigt wird oder nicht.
Abmeldung von einer Prüfung / Versuchszählung
Eine Abmeldung von einer Prüfung ist nur während der Anmeldezeit möglich, danach erfolgt keine manuelle Abmeldung durch das Prüfungsamt.
Wenn Sie z.B. aus Krankheitsgründen nicht an einer angemeldeten Prüfung teilnehmen, trägt der Lehrstuhl "nicht teilgenommen" ein. Da es keine Versuchszählung gibt, hat dies keine Konsequenzen. Jede Prüfung kann so oft abgelegt werden, bis diese entweder bestanden ist oder durch eine Frist (Orientierungsprüfung bzw. max. Studienzeit) keine Ablegung mehr möglich ist.
Prüfungsleistungen dürfen während eines Urlaubssemesters nicht erbracht werden. Das heißt, Sie können im Studis-System auch keine Anmeldungen zu den Prüfungen vornehmen.
(Ausnahmen: Beurlaubung aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit, Pflege und bei Wiederholungsprüfungen).
Gesetzesgrundlage: Art. 48 Abs. 2-4 Bayerisches Hochschulgesetz
Hierzu finden Sie den Hinweis auf dem Bescheid über die Beurlaubung der Studentenkanzlei.
„Prüfungsleistungen und Studienleistungen dürfen während eines Urlaubssemesters an der Universität Augsburg nicht erbracht werden oder erbracht worden sein, ausgenommen es handelt sich um eine Wiederholungsprüfung mit Zustimmung des Zentralen Prüfungsamtes.“
Als Wiederholungsprüfung einer nicht bestandenen Prüfung gilt:
Wenn die unmittelbar auf eine nicht bestandene Prüfung folgende Möglichkeit der Absolvierung dieser Prüfung wahrgenommen wird, so gilt diese Prüfung als Wiederholungsprüfung. Unmittelbar heißt, es ist die nächste Prüfungsmöglichkeit, seit dem „Nichtbestehen“
Der Unterschied bzw. Bedeutung von „Nicht teilgenommen“ und „Nicht bestanden“:
Nicht teilgenommen = zu dieser Prüfung sind Sie nicht erschienen, Sie waren somit nicht anwesend
Nicht bestanden = hier waren Sie anwesend, es liegt der Versuch des Bestehens vor, haben es aber leider nicht geschafft.
Wenn es dazwischen bereits eine Prüfungsmöglichkeit gab, diese aber nicht wahrgenommen wurde, ist keine Teilnahme möglich.
Eine Anmeldung zu den Prüfungen in einem Urlaubssemester ist nur durch das Prüfungsamt per E-Mail innerhalb des Anmeldezeitraums möglich. Dazu teilen Sie uns Ihre Matrikelnummer mit, sowie die Modulgruppe und die genaue Bezeichnung des anzumeldenden Moduls.
Nach Überprüfung erhalten Sie von uns per E-Mail eine Antwort, ob die Anmeldung erfolgen konnte oder nicht.
Nicht-Teilnahme an einer Prüfung wegen Erkrankung oder Ähnlichem
Sollten Sie aus wichtigen Gründen (z.B. Erkrankung) nicht an einer angemeldeten Prüfung teilnehmen können, dann besorgen Sie sich bitte unverzüglich eine ärztliche Bestätigung/Attest in dem der Krankheitszeitraum festgestellt wurde.
Wichtig: Auf dem Attest sollte der Stempel des Arztes/der Arztpraxis vorhanden sein.
Bewahren Sie den Nachweis gut auf. Falls Sie am Ende einer Frist (Grundlagen- und Orientierungsprüfung oder Gesamtstudienzeit) noch nicht alle erforderlichen Prüfungen bestanden haben, können Sie unter Vorlage der Nachweise eine Studienzeitverlängerung beantragen (Antrag und Attest gemeinsam abgeben).
Siehe auch Punkt Orientierungsprüfung bzw. Maximale Studienzeit erreicht, aber nicht alle Leistungen erbracht.
Gemäß der Prüfungsordnung sind nicht bestandene Prüfungen in der Regel innerhalb von sechs Monaten, spätestens am nächstmöglichen Prüfungstermin, zu wiederholen.
Die freiwillige Wiederholung eines bestandenen Prüfungsfaches (Modul) zur Notenverbesserung ist gemäß §18 Abs. 2 APrüfO nicht gestattet.
Nachteilsausgleich / Schreibzeitverlängerung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Nachteilsausgleich z.B. im Form einer Schreibzeitverlängerung beantragt werden.
Hier wäre als Grund z.B. eine Handverletzung der Schreibhand oder eine andere Behinderung beim Schreiben von Klausuren vorstellbar.
Falls die Behinderung dauerhaft besteht, kann eine Schreibzeitverlängerung für das gesamte Studium beantragt werden.
Der Antrag ist spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung im Prüfungsamt einzureichen, siehe § Nachteilsausgleich in der Prüfungsordnung.
Als Nachteilsausgleich käme z.B. eine Klausurvorlage in größerer Schrift bei Sehproblemen in Frage, oder z. B. eine Verlängerung der Schreibzeit.
Hierzu reichen Sie bitte den Antrag mit den entsprechenden Nachweisen z.B. ärztliches Attest im Prüfungsamt ein.
Weitere Auskünfte erhalten Sie in der „Studieren mit Handicap“.
Anerkennungen
Anerkennung einer Studienleistung
Wenn Sie bereits Leistungen in einem anderen Studiengang (ist die Umschreibung in der Studentenkanzlei erfolgt?) oder an einer anderen Universität abgelegt haben, z.B. ein Modul von einer anderen Universität oder aus einem Auslandsaufenthalt einbringen möchten, können Sie diese unter bestimmten Umständen anerkennen lassen, wenn die Leistungen gleichwertig sind (darüber entscheidet der Prüfungsausschuss) und die Leistungen gemäß dem Modulhandbuch zuzuordnen sind.
Bei inhaltlichen Fragen zu einzelnen Modulen bzw. Anerkennungsmöglichkeiten, wenden Sie sich bitte an den Fachstudienberater Ihres Studiengangs.
Dazu füllen Sie bitte den Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen aus und
- Senden Sie den Antrag bitte mit den Dokumenten / Nachweisen digital per E-Mail an uns und
- Reichen Sie den Antrag zusätzlich unterschrieben mit allen Belegen / Nachweisen bei uns persönlich oder per Post ein.
Auch hier gilt, um eine Leistung (Anerkennung) in einen Studiengang einbringen zu können muss gemäß der Prüfungsordnung eine Immatrikulation in dem Studiengang vorliegen.
Weiter gilt zu beachten, das eine Hochstufung erfolgt. Genaue Informationen entnehmen Sie bitte den „Informationen zum Anerkennungsantrag“ (wenn die Leistung vor der Immatrikulation in dem anzuerkennenden Studiengang erbracht wurde bzw. ein Urlaubssemester vorlag)
Wenn kein Urlaubssemester vorlag und das Semester regulär weitergezählt wurde, wird dieses berücksichtigt, in dem eine Hochstufung sich um das Semester minimiert.
Evtl. in diesem Semester an der Universität Augsburg erbrachte Leistungen sind hiervon unabhängig und können zusätzlich abgelegt werden.
Bei vorliegen eines Urlaubssemesters können keine Prüfungsleistungen an der Universität Augsburg abgelegt werden, siehe Punkt "Beurlaubungen und Prüfungen".
Sollten die Leistungen für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung relevant sein, muss der Antrag spätestens in dem Semester eingereicht werden, in dem die Grundlagen-und Orientierungsprüfung erbracht sein sollte.Dies gilt ebenso für Leistungen im letzten Semester, die zum Bestehen des Studiengangs erforderlich sind.
Eine möglichst zeitnahe Antragstellung nach der Umschreibung bzw. nach Beginn des Studiums an der Universität Augsburg wird jedoch empfohlen.
Auch hier gilt, um eine Leistung (Anerkennung) in einen Studiengang einbringen zu können, muss gemäß der Prüfungsordnung eine Immatrikulation in dem Studiengang vorliegen.
Noten
Tag der letzten Noteneintragung
Der in dem Kalender genannte Tag ist der Tag der letzten Noteneintragung an den Lehrstühlen. Diese drucken dann eine Notenliste aus und schicken diese mit der Hauspost unterschrieben an das Prüfungsamt.
In der Regel liegen dann bis Mitte des Monats Mai bzw. November die meisten Notenlisten vor.
Nach Eingabe der Noten durch den Lehrstuhl, muss zuerst der verantwortliche Prüfer am Lehrstuhl die ausgedruckte Notenliste prüfen und unterschrieben, danach wird die Liste an das Prüfungsamt geschickt und erst dann kann die Freigabe für die Sichtbarkeit im Internet erfolgen. Daher wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Lehrstuhls, nur dieses kann Ihnen sagen, wann die Notenlisten an das Prüfungsamt weiter geleitet werden.
Alle eingehenden Notenlisten und Noten aus Abschlussarbeiten werden durch das Prüfungsamt in der Regel am Tag des Eingangs, spätestens am Tag danach freigeschalten.
Bei Urlaub / Krankheit oder größeren Menge von zeitgleich eingehenden Noten, kann es auch hier einmal zu Verzögerungen kommen.
Noteneintragung der Abschlussarbeit
Bei Abschlussarbeiten gilt in der Regel, wenn Ihr Betreuer das Gutachten bereits weitergeleitet hat, liegt dieses meistens beim Zweitprüfer.
Auch hier gilt, wenn das Gutachten vorliegt, erfolgt auch schnellst-möglich die Eintragung durch das Prüfungsamt im Studis System
Die eingetragene Note ist nicht richtig
Die Eintragungen der Noten nimmt der jeweilige Lehrstuhl vor, das zuständige Prüfungsamt erhält dann eine Notenliste, die vom Lehrstuhlinhaber unterschrieben ist. Die Unterschrift bestätigt die Richtigkeit der eingetragenen Noten in das Studis-System.
Aber auch hier kann sich mal der Fehlerteufel einschleichen, z.B. wurde bei Ihnen aus Versehen „Nicht teilgenommen“ eingetragen, obwohl Sie die Leistung erbracht haben.
Wenn hier also ein Fehler vorliegt, müssen Sie sich bitte an den Lehrstuhl wenden, da dieser die Klausur, Seminararbeit usw. von Ihnen vorliegen hat und dies überprüfen kann. Sollte die Eintragung nicht richtig sein, kann nur dieser dann auch eine Änderung der Eintragung (Note) veranlassen.
Allerdings müssen Sie sich umgehend um die nachträgliche Veränderung des bereits eingetragenen Prüfungsergebnisses kümmern.
Ich bin mit der Note nicht einverstanden
Falls Sie mit der Note einer Klausur nicht einverstanden sind, bieten Ihnen die Lehrstühle in der Regel einen Termin für Klausureinsicht an.
Diese finden Sie auf der Lehrstuhlseite des betreffendenLehrstuhls, im Digicampus oder erfahren diesen direkt beim Lehrstuhl (Dozenten).
Eine Freigabe einer Notenliste kann nur erfolgen, wenn alle darauf angemeldeten Studierenden bewertet wurden. Wenn Sie eine Note dringend benötigen, müssen Sie sich an den Lehrstuhl wenden, nur dieser kann Ihnen Auskünfte darüber erteilen, wie lange die Bewertung ungefähr dauern wird.
Notenlisten und Gutachten werden in der Regel am gleichen Tag des Eingangs im Prüfungsamts bzw. spätestens am nächsten Tag freigegeben.
Falls Sie sich mal in der falschen Modulgruppe zu einer Prüfung / einem Modul angemeldet haben, oder ein Modul in einer anderen Modulgruppe haben möchten stellen Sie bitte einen Antrag auf Umbuchung von Modulen.
Prüfungen der WiWi-Fakultät
Die Klausuren der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät werden überwiegend zentral vom Prüfungsamt organisiert, die anderen Prüfungsformen organisiert der anbietende Lehrstuhl.
Zum Ende der Vorlesungszeit findet ein vierwöchiger Klausurenzeitraum statt, der sich evtl. bei Feiertagen verlängern kann.
Wiederholungstermine während des folgenden Semesters gibt es nicht, es ist der nächste Klausurenzeitraum abzuwarten.
Schauen Sie ins Modulhandbuch, wie oft die Klausur angeboten wird (Jedes Semester oder jährlich).
Der Klausurenzeitraum wird vor Beginn des Semesters von der Fakultät
hier veröffentlicht.
Einige Wochen vor den Klausuren ist ein zehntägiger Anmeldezeitraum, währenddessen die Klausuren im Studis angemeldet werden können.
Den Anmeldezeitraum finden Sie auf der
Startseite des Prüfungsamts und nur während dieses Zeitraums kann die Anmeldung wie beschrieben erfolgen.
Ein allgemeiner Klausurenplan steht ständig
hier im Netz, der Klausurenplan für das betreffende Semester wird vor der Anmeldephase veröffentlicht.
Wenn Sie im Studis-System mehrere Prüfungen der WiWi-Fakultät angemeldet haben, Ihnen z. B. für zwei Prüfungen, der gleiche Prüfungsraum und die gleiche Uhrzeit angezeigt wird, finden die Klausuren hintereinander statt.
Sie müssen sich in diesem Fall also auf eine Schreibzeit von zwei mal einer Stunde einstellen.
Die Klausurreihenfolge ist festgelegt, daher können Sie sich nicht aussuchen, welche der beiden Sie zu Beginn schreiben.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Prüfungen, dem Klausurenplan und der Prüfungsräume der Wiwi Fakultät
Auslandsstudium / Auslandspraktikum
Planen Sie, ein oder mehrere Semester im Ausland zu studieren, helfen Ihnen folgende Seiten der WiWi-Fakultät und des Akademischen Auslandsamt weiter:
Für Notenbescheinigung auf Englisch wenden Sie sich ebenfalls an das Akademische Auslandsamt
Fristverlängerungen - Orientierungsprüfung, max. Gesamtstudienzeit
Grundlagen- und Orientierungsprüfung
Gemäß der Bachelor-Prüfungsordnung sind bis zum Ende des zweiten Fachsemesters zum Bestehen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung 30 Leistungspunkte zu erbringen.
Sind nach Ablauf des Fachsemesters die geforderten Prüfungsleistungen nicht erbracht, ist die Grundlagen- und Orientierungsprüfung nicht bestanden und damit der gesamte Bachelorstudiengang "endgültig nicht bestanden".
Studierende, die diese Frist überschritten haben, können einen Antrag auf der Grundlagen- und Orientierungsprüfung um ein Semester einreichen, wenn ein Härtefall vorliegt.
Im Falle des Nichtbestehens der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (sobald sicher bekannt ist, dass die Grundlagen- und Orientierungsprüfung nicht bestanden ist, in der Regel zum Ende des Semesters) ist ein entsprechender Antrag auf Fristverlängerung (incl. Namen, Anschrift; E-Mail, Matrikelnr., Unterschrift) selbst zu schreiben und im Prüfungsamt unverzüglich einzureichen.
Folgendes ist dabei zu beachten:
1. Anträge auf Fristverlängerung können nur in Ausnahmefällen gestellt werden, wenn triftige Gründe das Studium beeinträchtigt haben, die ein Studierender nicht selbst zu vertreten hat. Über die Gründe sind Nachweise beizufügen (z.B. ärztliche Atteste etc. Wichtig: Auf dem Attest sollte der Stempel des Arztes/der Arztpraxis vorhanden sein.)
2. Der Fristverlängerungsantrag wird an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gerichtet (Anrede). Der Prüfungsausschuss entscheidet in seiner nächsten Sitzung über die Fristverlängerungsanträge. Alle Antragsteller erhalten anschließend schriftlich Bescheid.
3. Der Antrag auf Verlängerung der Studienzeit ist im Zentralen Prüfungsamt B - Ref. I/5 wie folgt einzureichen:
- Senden Sie den Antrag bitte mit den Dokumenten / Nachweisen digital per E-Mail an uns und
- Reichen Sie den Antrag zusätzlich unterschrieben mit allen Belegen / Nachweisen bei uns persönlich oder per Post ein.
Bis wann der Antrag allerspätestens einzureichen ist, können Sie hier nachlesen.
Max. Studienzeit erreicht, aber noch nicht alle Prüfungsleistungen bestanden
Gemäß der Prüfungsordnung ist der Bachelorstudiengang bestanden, wenn alle geforderten 180 LP (einschl. Bachelorarbeit) erreicht sind, bzw. im Masterstudiengang 120 LP (einschl. der Masterarbeit) erbracht wurden.
Der Bachelorstudiengang ist endgültig nicht bestanden, wenn innerhalb der maximalen Studienzeit 180 LP, bzw. im Masterstudiengang 120 LP, nicht vollständig erbracht wurden und die nach der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Prüfungsleistungen nicht bestanden wurden bzw. Modulgruppen nicht gefüllt sind.
Im Falle des Nichtbestehens (sobald sicher bekannt ist, dass nicht alle erforderlichen Prüfungsleistungen bestanden sind, in der Regel zum Ende des Semesters 31.03./30.09) kann ein entsprechender Antrag auf Fristverlängerung (incl. Namen, Anschrift; E-Mail, Matrikelnr., Unterschrift) gestellt und im Prüfungsamt eingereicht werden.
Dies gilt nicht, wenn alle Leistungen vorliegen, die Bachelor- bzw. Masterarbeit abgeben wurde und nur noch die Beurteilung der Abschlussarbeit aussteht.
Folgendes ist dabei zu beachten:
1. Anträge auf Fristverlängerung können nur in Ausnahmefällen gestellt werden, wenn triftige Gründe das Studium beeinträchtigt haben, die ein Studierender nicht selbst zu vertreten hat. Über die Gründe sind Nachweise beizufügen (z.B. ärztliche Atteste etc. Wichtig: Auf dem Attest sollte der Stempel des Arztes/der Arztpraxis vorhanden sein.)
2. Der Fristverlängerungsantrag wird an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gerichtet (Anrede). Der Prüfungsausschuss entscheidet in seiner nächsten Sitzung über die Fristverlängerungsanträge. Alle Antragsteller erhalten anschließend schriftlich Bescheid.
3. Der Antrag auf Verlängerung der Studienzeit ist im Zentralen Prüfungsamt B - Ref. I/5 wie folgt einzureichen:
- Senden Sie den Antrag bitte mit den Dokumenten / Nachweisen digital per E-Mail an uns und
- Reichen Sie den Antrag zusätzlich unterschrieben mit allen Belegen / Nachweisen bei uns persönlich oder per Post ein.
Bis wann der Antrag allerspätestens einzureichen ist, können Sie hier nachlesen.
Studiengang nicht bestanden, welche Möglichkeiten habe ich?
Wenn Sie Ihren Studiengang endgültig nicht bestanden haben, oder über einen Studiengangausstieg nachdenken, finden Sie hier weitere Informationen
Wechsel der Vertieftungsrichtung im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
Gemäß der Prüfungsordnung brauchen Sie im
Bachelor eine Vertiefungsrichtung (60 LP)
Master einen Major (48 LP) und einen Minor (24 LP)
Mit der ersten Anmeldung im Studis-System wählen Sie die Vertiefung bzw. Major und Minor aus. Wenn Sie die Vertiefung bzw. Major und Minor wechseln möchten, können Sie nicht einfach im Studis ein anderes auswählen, da Sie bereits mit der ersten Anmeldung sich für das gewählte Vertiefung entschieden haben. Das heißt, Sie müssen sich bereits vor der Anmeldephase zu den Prüfungen im Prüfungsamt melden. Hierzu ist ein Antrag nötig. Bei der ersten Anmeldung geben Sie durch die Eingabe Ihres Passwortes Ihre Willenserklärung ab, daher kann eine Änderung nur in schriftlicher Form mit Ihrer Unterschrift erfolgen. Den Antrag können Sie uns auch eingescannt per E-Mail zukommen lassen, eingescannt wegen Ihrer Unterschrift. Nach erfolgter Änderung können Sie die neue Vertiefung bei der Anmeldung im Studis System auswählen.
Umbuchung von Modulen
Mit der ersten Anmeldung im Studis-System wählen Sie Ihr Modul in eine bestimmte Modulgruppe aus, welches auch in einer anderen Modulgruppe eingebracht werden könnte.
Wenn Sie das Modul in einer anderen Modulgruppe einbringen möchten, müssen Sie einen Umbuchungsantrag stellen.
Das heißt, Sie müssen sich bereits vor der Anmeldephase zu den Prüfungen im Prüfungsamt melden. Hierzu ist ein Antrag nötig. Bei der ersten Anmeldung geben Sie durch die Eingabe Ihres Passwortes Ihre Willenserklärung ab, daher kann eine Änderung nur in schriftlicher Form mit Ihrer Unterschrift erfolgen. Den Antrag können Sie uns auch eingescannt per E-Mail zukommen lassen, eingescannt wegen Ihrer Unterschrift. Nach erfolgter Änderung können Sie die neue Modulgruppe bei der Anmeldung im Studis-System auswählen.
Notendurchschnitt - Nachweise
Notendurchschnittsbestätigung für die Bewerbung in einem Masterstudiengang
Für die Masterbewerbung kann es erforderlich sein, dass eine Notendurchschnittsbestätigung beizulegen ist. Diese erhalten Sie im Studierenden Informationsbüro
Auskünfte zum Bewerbungsverfahren (z.B. welche Unterlagen eingereicht werden müssen, bis wann und wie die Umschreibung funktioniert, usw...) für einen Masterstudiengang, kann Ihnen das Prüfungsamt nicht geben. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen der Studierendenkanzlei.
Notenbescheinigung - Leistungsnachweis
Sie können im Studis eine Modulbestätigung erstellen und verifizieren.
Im Studierendeninformationsbüro können Sie diese auch erhalten, wenn z.B. eine Unterschrift erforderlich ist, weil Sie nicht mehr immatrikuliert sind, etc.
Notendurchschnitt unter "Zeugnisse"
Dieser Notendurchschnitt aller Prüfungen/Deutschlandstipendium ist nicht der aktuelle Notendurchschnitt. Für das Deutschlandstipendium wird einmal im Jahr zu einem bestimmten Stichtag dieser Notendurchschnitt ermittelt. Daher sind die danach eingegangenen Leistungen nicht berücksichtigt.
Bachelor-, Masterarbeit
Wie melde ich die Bachelor- / Masterarbeit an und wie geht es weiter?
Zur Anmeldung der Bachelor- bzw. Masterarbeit füllen Sie das Anmeldeformular aus und geben dieses bei Ihrem Erstprüfer (Betreuer) ab. Dieser trägt dann das Thema sowie den Zweitprüfer ein und leitet den Antrag an den Prüfungsausschussvorsitzenden weiter.
Es ist keine Anmeldung im Studis-System während der Anmeldezeit hierzu möglich.
Wenn das Anmeldeformular im Prüfungsamt vorliegt, wird die Anmeldung im Studis eingetragen und der Bescheid mit dem Thema und dem spätesten Abgabedatum erstellt. Ab dann beginnt auch die Bearbeitungszeit, vorher darf mit der Bearbeitung und Erstellung der Abschlussarbeit nicht begonnen werden.
Dies bedeutet, mit der Erstellung des Bescheides durch das Prüfungsamt, wird der Beginntermin der Abschlussarbeit und das Abgabedatum festgelegt, bitte berücksichtigen Sie dies entsprechend bei Verträgen mit einer Firma, ggf. setzen Sie sich mit dem Prüfungsamt rechtzeitig in Verbindung.
Mit der Erstellung des Bescheides sehen Sie in Studis auch das Thema und das späteste Abgabedatum. Der Bescheid sowie die erforderlichen Formulare erhalten Sie mit der Post, sollten die Formulare evtl. nicht mehr auffindbar sein, finden Sie diese nochmals hier.
Mit erhalt des Bescheides, darf mit der Abschlussarbeit begonnen werden, da erst dann das genaue Thema festgelegt wurde und durch den Prüfungsausschuss genehmigt wurde.
Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Bachelor-, Masterarbeit
Sollte eine fristgerechte Abgabe der Arbeit nicht möglich sein, z.B. wegen Krankheit, Probleme bei der Beschaffung der erforderlichen Literatur oder ähnliches, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag auf Fristverlängerung der Bearbeitungszeit.
Die Bearbeitungszeit endet auf jeden Fall mit dem Ablauf der maximalen Studienfrist Ihres Studiengangs. Eine Verlängerung über dieses Datum hinaus ist allenfalls möglich, wenn Sie eine Studenzeitverlängerung ausdrücklich beim Prüfungsausschussvorsitzenden beantragt und genehmigt bekommen haben.
Den Antrag reichen Sie mit den Nachweisen
- digital per E-Mail an uns und
- Reichen Sie den Antrag zusätzlich unterschrieben mit allen Belegen / Nachweisen bei uns persönlich oder per Post.
im Prüfungsamt ein.
Ob und wie lange eine Verlängerung genehmigt wird, entscheidet der Prüfungsausschuss. Über die Entscheidung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Abgabe der Bachelor- bzw. Masterarbeit und wie geht es weiter?
Die Bachelor- und Masterarbeiten in den Studiengängen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät werden in 2-facher Ausfertigung am Lehrstuhl abgegeben.
Wenn die Gutachten der Bachelor- bzw. Masterarbeit vorliegen, erhalten Sie eine E-Mail, dass die Note in Studis eingetragen wurde und Sie das Zeugnis beantragen können, wenn alle erforderlichen Leistungen gemäß der Prüfungsordnung vorliegen.
Wenn die Gutachten der Bachelor- bzw. Masterarbeit vorliegen, erhalten Sie die bekannte E-Mail Benachrichtigung, dass die Note in Studis eingetragen wurde.
Wenn alle erforderlichen Leistungen gemäß der Prüfungsordnung vorliegen, können Sie das Zeugnis beantragen.
Zeugnis
Wenn die Note der Bachelor- bzw. Masterarbeit und ggf. das des Kolloquiums, sowie alle anderen Leistungen erworben sind im Studis eingetragen werden konnte, können Sie Ihr Zeugnis beantragen. Das Zeugnis darf nicht automatisch erstellt werden, sondern nur gegen Vorlage des Antrags.
Falls Sie den Antrag auf Zeugniserstellung per Post schicken, sehen Sie im Studis unter Studierendendaten / Zeugnisse, ob dieser eingegangen ist, da dann unter Zeugnisse Bachelor bzw. Master der Notendurchschnitt zu sehen ist (eine Eingangsbestätigung des Antrags erhalten Sie nicht).
Das bedeutet aber nicht, dass das Zeugnis bereits fertig ist.
Die Erstellung dauert ca. 4-8 Wochen, da die Dokumente noch in einen Umlauf gehen, u.a. zur Kontrolle, und es wird auch die Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden benötigt und ggf. je nach Prüfungsordnung eine Unterschrift des Dekan erforderlich ist.
Bitte beachten Sie diesen Zeitraum in der weiteren Planung, wenn Sie z.B. die Universität/Hochschule wechseln.
Zeugnisdatum bzw. Semesterangaben
Was genau im Zeugnis steht, wird durch die jeweilige Prüfungsordnung (PO) geregelt. Die Angabe der Semester gehören in keiner PO dazu. Wie lange Sie in welchem Studiengang studiert haben, gehört in den Lebenslauf. (Eine Studienverlaufsbescheinigung erhalten Sie nach der Exmatrikulation von der Studentenkanzlei).
Im Zeugnis steht als Datum der Tag der letzten Prüfungsleistung, in der Regel der Abgabetag der Bachelor- , Masterarbeit, Kolloquium. Wenn Sie z.B. die Bachelor-, Masterarbeit am 30.09. abgeben, sich für das nächste Semester rückgemeldet haben, dann steht im Zeugnis als Zeugnisdatum der 30.9. unabhängig davon, ob Sie sich rückgemeldet haben oder wann Sie das Zeugnis beantragt haben.
Die Exmatrikulation erfolgt in der Regel zum Ende des Semesters durch die Studentenkanzlei, in dem Sie den Antrag auf Zeugniserstellung eingereicht haben. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen hierzu aber nur die geben.
Welche Dokumente Sie erhalten und wie die Note errechnet wird, ist in Ihrer Prüfungsordnung festgelegt.
In der Regel umfasst dies ein Zeugnis mit der Note, Anlage zum Zeugnis, einer Urkunde und ein Diploma Supplement.
Die Gesamtnote wird auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma berechnet.
Dies bedeutet, es wird nicht gerundet, sondern nach 2 Nachkommastellen abgeschnitten. z.B. 2,1256 ergibt die Note 2,12
In der Regel ist folgender Text in den Prüfungsordnungen zu finden:
Sofern innerhalb eines bestimmten Bereichs oder einer Modulgruppe mehr Leistungspunkte erbracht werden, als erforderlich sind, werden unter Berücksichtigung der erforderlichen Leistungspunkte nur die jeweils am besten bewerteten Module herangezogen.
Die Gesamtnote für den Abschluss des Studiengangs ist das arithmetische Mittel der mit Leistungspunkten gewichteten Modulgruppennoten der Modulgruppen.
Die Modulgruppennote ist das arithmetische Mittel der mit Leistungspunkten gewichteten Modulnoten der Module der entsprechenden Modulgruppen
Dies gilt aber nicht für alle Studiengänge, daher schauen Sie in Ihrer Prüfungsordnung nach, wie die genaue Berechnung der Zeugnisnote erfolgt.
Gemäß der Prüfungsordnung, wird Ihnen bei einem bestandenen Studiengang der dort festgelegte akademische Grad
„Bachelor of Science” (B.Sc.) bzw. „Master of Science” (M.Sc.) mit der Urkunde verliehen.
Die Verleihung der Urkunde erfolgt mit der Übergabe des Dokumentes.
Erst mit Erhalt der Urkunde dürfen Sie den Akademischen Grad führen.
Auch darf der Grad nur in der Form geführt werden, die durch die Verleihungsurkunde bzw. der Prüfungsordnung festgelegt wurde.
Wie können Sie Ihr Zeugnis erhalten
Wenn das Zeugnis fertig zur Abholung vorliegt, erhalten Sie eine E-Mail, in der Regel ca. 4-8 Wochen nach Antragstellung. Dies ist nur eine ungefähre Angabe und kann auch mal länger dauern.
Das Zeugnis kann wie folgt abgeholt werden:
- von Ihnen persönlich gegen Vorlage Ihres Lichtbildausweises
- durch Dritte gegen Vorlage einer Vollmacht (incl. Kopie Ihres Lichtbildausweises) und des Lichtbildausweises des Abholers.
- Eine Zusendung der Dokumente ist ebenfalls möglich. Hierfür ist ein formloser begründeter Antrag (einschl. Name, Adresse, Matrikelnummer, Unterschrift) notwendig.
Bei Zusendung können wir jedoch trotz Versendung im Kartonumschlag für den einwandfreien Zustand der Dokumente nicht garantieren.
Auf dem Postweg kann es vorkommen, dass die Dokumente geknickt werden. Sie erklären sich automatisch mit Ihrem Antrag auf Zusendung damit einverstanden, dieses Risiko in Kauf zu nehmen.
Beglaubigungen sind durch die Universität Augsburg nicht möglich. Hierzu wenden Sie sich entweder an das Studentenwerk oder das Einwohnermeldeamt. Eine Beglaubigung ist die Bestätigung, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Allgemeines
Es wird empfohlen, dass Sie bis zur Zeugnisübergabe immatrikuliert sein sollten Die Rückmeldung für die Zeugniserstellung ist unabhängig von den Fachsemestern in Ihrem Studiengang.
Ohne die Rückmeldung:
- verliert die Rechenzentrumskennung ihre Gültigkeit, somit haben Sie keinen Zugriff mehr auf die Studentendaten, auch nicht auf die Note der Arbeit, oder ob das Zeugnis berechnet wurde.
- können fehlende Anmeldungen z.B. für ein Seminar nicht mehr vorgenommen werden....
- Sollte die Arbeit nicht bestanden sein, können Sie diese nicht wiederholen, wenn keine Immatrikulation vorliegt.
- Sie wären nicht mehr versichert, falls auf dem Weg zur Universität was sein sollte. usw.
Auskünfte per E-Mail oder Telefon
Aus Datenschutzgründen ist keine Auskunft per E-Mail oder telefonisch zu personenbezogenen Daten möglich.
Bei einer schriftlichen Kommunikation per E-Mail kann nicht verhindert werden, dass diese durch Dritte auf dem Übertragungsweg mitgelesen oder verändert werden. Die so versandten Nachrichten sind deshalb hinsichtlich ihrer Sicherheit mit Postkarten zu vergleichen.
Bei telefonischen Anfragen kann nicht sichergestellt werden, ob die Auskunft tatsächlich nur an Sie ausgegeben wird.
Daher können Ihnen auf diesem Wege nur allgemeine Auskünfte erteilt werden.
Für die Übermittlung von Inhalten, die dem Datenschutz unterliegen, muss grundsätzlich auf sichere Kommunikationswege wie Brief oder persönlich unter Vorlage Ihres Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass) ausgewichen werden.
Überprüfen Sie daher regelmäßig die Daten im Studis-System, viele Anfragen können hiermit bereits beantwortet werden.
Abschluss: Kein Abschluss erworben
Im Studis unter dem Menü „Studierendendaten“ finden Sie neben Ihrem Studiengang (Fachsemester, Prüfungssemester) die Prüfungsordnung nach der Sie studieren,
auch den Status: immatrikuliert bzw. exmatrikuliert und die Angabe Abschluss: Kein Abschluss erworben
Kein Abschluss erworben bedeutet, dass Sie noch keinen gestellt haben.
Auch wenn Sie bereits alle zum bestehen erforderlichen Leistungen erbracht haben, liegt noch kein Abschluss vor, solange das Zeugnis nicht erstellt wurde. Erst mit der Erstellung des Zeugnisses liegt auch ein Abschluss vor.
Daher wird diese Angabe erst mit der Berechnung des Zeugnisses geändert.
Mit der Zeugnisberechnung ändert sich die Angabe von „kein Abschluss erworben“ auf Abschluss „Bachelor bzw. Master“
Dann finden Sie unter dem Punkt "Zeugnisse" auch den Notendurchschnitt Ihres Abschlusses.
Einschreibungen, Umschreibungen, Exmatrikulationen, Beurlaubung usw.
Fragen zu Einschreibungen, Umschreibungen, Exmatrikulationen, Beurlaubung usw. kann Ihnen nur die Studierendenkanzlei beantworten.
Bitte beachten Sie die Seiten der und lesen Sie diese in Ruhe durch. Viele Fragen können hier bereits beantwortet werden.