Förderung von Auslandsaufenthalten
Der Weg ins Ausland ist oft nicht billig. An der Universität Augsburg gibt es verschiedene Möglichkeiten, während eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes gefördert zu werden.
Kosten für einen Auslandsaufenthalt
Ein Auslandsaufenthalt bringt immer zusätzliche Kosten mit sich. Zum einen können die Lebenshaltungskosten im Gastland deutlich höher sein als die Lebenshaltungskosten in Augsburg. Zum anderen werden Sie Kosten für Versicherung, Visum, Sprachtests usw. tragen müssen.
Es ist daher sehr wichtig, dass Sie sich vor dem Auslandsaufenthalt ein realistisches Bild davon machen, welche Kosten konkret auf Sie zukommen. Auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Eine weitere gute Informationsquelle sind die Erfahrungsberichte der ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Um die Mehrkosten zu finanzieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die wir im Folgenden aufführen.
Stipendien
Zur Finanzierung Ihres Auslandsaufenthaltes gibt es unterschiedliche Stipendien, für die Sie sich in der Regel parallel bewerben können. In den allermeisten Fällen können Sie aber nur eines der Stipendien beziehen. Da es sich in den meisten Fällen um Teilstipendien handelt, sollten Sie immer auch über eigene Mittel zur Finanzierung des Auslandsaufenthaltes verfügen.
Stipendien werden leistungsbezogen vergeben, das bedeutet, dass Ihre Studienleistungen bei der Auswahl eine wichtige Rolle spielen. Mindestens genauso wichtig ist aber Ihr Vorhaben im Ausland! In den Auswahlverfahren für Stipendien sollten Sie mit sorgfältig zusammen gestellten Unterlagen, einer übersichtlichen und fachbezogenen Darstellung Ihres Auslandsaufenthaltes sowie mit sehr guten Sprachkenntnisse und guten Noten überzeugen. Selbstverständlich wird es auch positiv bewertet, wenn Sie bereits Praxiserfahrung haben oder sich neben Ihrem Studium engagieren.
Auslands-BAföG
Deutsche Studierende können für ein Studienaufenthalt im Ausland Ausbildungsförderung erhalten. Bei einem Aufenthalt außerhalb der EU muss sichergestellt sein, dass ein Teil der erbrachten Leistungen im Inland angerechnet wird.
Wenn das Auslandsstudium im Rahmen einer Hochschulkooperation absolviert wird, muss dieses mindestens 12 Wochen dauern, damit es mit BAföG gefördert werden kann.
Die Leistungen umfassen
- monatlicher Bedarfssatz plus länderspezifischen Auslandszuschlag
- Reisekostenzuschuss (500 € innerhalb und 1000 € außerhalb Europas)
- Zuschuss zu den Studiengebühren (bis maximal 4600 €)
- ggf. einen Zuschuss zu den Krankenversicherungskosten
Die Antragsstellung erfolgt bei dem für das Zielland zuständige Studierendenwerk.
Alle Informationen zum Auslands-BAföG finden Sie auf dieser Webseite.