„Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“

Beratungsangebot bei Diskriminierung an der Universität Augsburg

Die Themen Diskriminierung und Sexuelle Belästigung werden an der Universität Augsburg sehr ernst genommen, um sichere Arbeits- und Studienbedingungen zu gewährleisten und Chancengerechtigkeit zu fördern. Um betroffenen Universitätsangehörigen aller Gruppen ein angemessenes (Erst-)Beratungsangebot machen zu können, hat die Universität Augsburg in Zusammenarbeit mit der Firma Evermood eine digitale Plattform gestaltet. Hier finden Sie Informationen, Ansprechpersonen und die Möglichkeit anonym Kontakt aufzunehmen. Die Berater*innen die Ihnen dort zur Verfügung stehen sind unterschiedlichen Geschlechts und kommen aus unterschiedlichen Gruppen der Universität Augsburg. Unter ihnen sind auch Studierende. Alle Berater*innen sind dabei zur Vertraulichkeit verpflichtet und für die Erst- und Verweisberatung geschult. Darüber hinaus finden Sie dort weitere Informationen zum Umgang mit sexueller Belästigung, was Sie tun können, wenn Sie Zeug*in werden oder wie Sie Ihr eigenes Verhalten reflektieren können

Dieses Angebot dient der niederschwelligen Beratung, ermöglicht eine digitale anonyme Kontaktaufnahme und stellt damit eine Ergänzung zum Beschwerdeverfahren nach dem AGG dar. 

 

Hier geht es zu der Beratungsplattform

 

Bei Fragen oder Anmerkungen zu der Plattform wenden Sie sich bitte an Anna Ohnmeiß im Büro für Chancengleichheit.

 

Anna Ohnmeiß M.A.
Referentin für Gleichstellungsfragen Leitung Büro für Chancengleichheit
Büro für Chancengleichheit
  • Telefon: 0821/598-5145
  • E-Mail:
  • Raum 4001 (Gebäude Sigma-Technopark Gebäude 10)

FAQ zur Evermood Beratungsplattform

Das Beratungsangebot über die Plattform Evermood richtet sich an alle Angehörige der Universität Augsburg, unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrer Statusgruppe (Mitarbeitende in Technik und Verwaltung, Studierende, (Nachwuchs)wissenschaftler*innen und Professor*innen). Um dieser Zielgruppe gerecht zu werden, sind auch in unserem Beratungsteam Ansprechpersonen unterschiedlicher Geschlechter und Statusgruppen vertreten.

Das Angebot steht für alle Anliegen im Bereich der Diskriminierung im Kontext der Universität zur Verfügung. Mit Diskriminierung ist jede Form der ungerechtfertigten Benachteiligung oder Ungleichbehandlung von einzelnen Personen oder Gruppen aufgrund unterschiedlicher Persönlichkeitsmerkmale bzw. Diskriminierungskategorien gemeint. Potenzielle Diskriminierungskategorien sind Benachteiligungen wegen: der (vermeintlichen) ethnischen Herkunft (rassistische Diskriminierung), des Geschlechts, der sexuellen Identität oder Orientierung, Religion und Weltanschauung, gesundheitlicher Beeinträchtigung, chronischer Erkrankung, (un)sichtbarer Behinderung, des Lebensalters, der sozioökonomischen Herkunft, der familiären Situation, der äußeren Erscheinung oder körperlicher Merkmale, einer Kombination verschiedener Kategorien (z.B. Männer in der Gruppe von Teilzeitbeschäftigten, alleinerziehende Mütter muslimischen Glaubens, homosexuell orientierte Menschen mit körperlichem Übergewicht u.v.m.).

 

In der Beratung selbst kann es sowohl um die Einordnung der Situation/ des Erlebten gehen, als auch um die Information zu den Möglichkeiten im weiteren Vorgehen an der Universität Augsburg. Die Berater*innen verweisen außerdem gegebenenfalls auf geeignete Fachstellen für weitergehende Beratung.
Eine umfassende rechtliche Beratung ist darüber hinaus nicht möglich.

Wenn Sie auf der Website bei den benannten Ansprechpersonen auf „Anonymer Chat“ klicken, erscheint ein Formular, in das Sie Ihr Anliegen/ Ihre Kontaktanfrage schreiben können.
Wenn Sie für Ihr Anliegen den anonymen Chat auswählen, erhalten Sie eine Fallnummer und einen Pin. Damit können Sie über den Button „Ihr Anliegen" auf der Evermood-Startseite jederzeit wieder die Kommunikation zu Ihrem Anliegen aufnehmen. Bewahren Sie die Nummer und Pin gut auf. Denn nur damit haben Sie die Möglichkeit, sich jederzeit wieder in den Chat einzuloggen. Außer der Daten, die Sie der Ansprechperson im Chat nennen, z.B. zur Verabredung eines Telefonates, werden keine Daten von Ihnen erhoben.

Nachdem Sie eine Nachricht mit Hilfe der Plattform abgeschickt haben, erhalten Sie, sofern möglich, umgehend eine Antwort. Bedenken Sie aber: Die Ansprechpersonen werden aber nur an Werktagen und während der Arbeitszeiten schnell reagieren können. In einem Notfall wenden Sie sich bitte direkt an externe Rund-um-die-Uhr-Hilfeangebote.

Ihre Anonymität hat höchste Priorität. So müssen Sie zu keiner Zeit Angaben machen, die Ihre Identität, oder beispielsweise Ihre Position verraten würden. Die Evermood-Plattform sorgt zudem dafür, dass alle angegebenen Daten nur verschlüsselt übertragen und gespeichert werden. Dazu werden umfangreiche Verschlüsselungsalgorithmen verwendet. Weder Ihre IP-Adresse noch standortbezogene Daten werden dabei bekannt. Damit bleibt Ihre Anonymität bestmöglich gewährleistet.  

Wenn Sie Ihre Nachricht anonym abschicken, erhalten Sie eine zufällig generierte Fallnummer zu Ihrem Anliegen und eine Pin. Weder die Fallnummer noch die Pin erlauben Rückschlüsse auf Ihre Identität. Auch das unterstützt die Anonymität.

Auch wenn die Kontaktaufnahme über den anonymen Chat gewählt wird, wissen Sie mit wem Sie chatten. Es handelt sich um reale Personen. Sie sind Angehörige der Universität Augsburg.

Die Informationen zur Barrierearmut und Kompabilität mit Screenreading und anderen Unterstützungssystemen finden Sie hier auf der Evermood-Website.

Fachverständnis Diskriminierung

(Anti-)Diskriminierung – was das heißt, weiß doch jede*r. Oder?


Das Alltagsverständnis über Diskriminierung ist nicht immer einheitlich. Wie weit ist der Begriff gefasst, umfasst er beleidigende Sprüche, Regeln, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zu bestimmten Kinofilmen verbieten oder der Zugang zu speziellen Förderangeboten nur für Frauen?
In dem ersten Vortrag der Online-Vortragsreihe 2022: Grundwissen Antidiskriminierungsberatung des advd (Antidiskriminierungsverband Deutschland) ging es genau darum, was ein fachliches Verständnis von Diskriminierung ist. Hier ist der Begriff dann weniger vage als gedacht. Dabei geht es nicht um individuelle Absicht oder Schuld oder darum, wie etwas gemeint war, auch nicht darum, jede unfaire Behandlung als Diskriminierung zu betiteln.
Grundlage des Fachverständnisses ist, dass Diskriminierung eine gesellschaftliche, alltägliche Wirklichkeit ist, die alle betrifft, wenn auch nicht alle gleichermaßen. Um zu erkennen, ob eine Struktur, eine Entscheidung oder eine Handlung diskriminierend ist, stellte die Referentin Susanne Belz vom Büro für diskriminierungskritische Arbeit Stuttgart (BfDA) den folgenden Dreischritt vor:

 

© Universität Augsburg

Diskriminierungsschutz an Hochschulen

Die erste Verankerung von Antidiskriminierung findet sich im zitierten Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948.

 

Die Formulierung „etwa nach ...“ impliziert, dass die Auflistung der Gründe, die Diskriminierungen hervorrufen könnten, als nicht vollständig und als potenziell veränderlich angesehen wurde. Dies war weitblickend, denn die konkreten Definitionen von Diskriminierung verändern sich und sind je nach (z.B. wissenschaftlichem, juristischem oder politisch-aktivistischem) Kontext unterschiedlich. 

 

Diskriminierung äußert sich in Rassismen, Sexismen, Klassismen, Homophobie, Ableismen, Ageismen, und vielem mehr – in unterschiedlichsten Formen, wie etwa stereotypen Zuschreibungen und der darauf beruhenden Vorenthaltung bestimmter Positionen, dem Nicht-Anerkennen der eigenen Selbstdefinition, Abwertung, Verhöhnung, Beleidigung, Verwehren fundamentaler Rechte bis hin zu körperlicher Gewalt oder mangelndem Schutz davor. 

 

Diskriminierungen realisieren sich auf der Ebene direkter zwischenmenschlicher Interaktionen. Sie vollziehen sich auch unbemerkt oder ungewollt und schränken gleichwohl das Leben der Betroffenen ein. Ablehnung bzw. die Nicht-Anerkennung der eigenen Identität können minority stress auslösen. Wiederholt sich dies, werden negative Erfahrungen antizipiert, und  es entwickelt sich die Angst, sich zu „outen“. 

 

In Form generalisierter und unreflektierter Einstellungen ist Diskriminierung auch in die Struktur einer Gesellschaft und ihrer Institutionen eingeschrieben. Diskriminierung kann somit als eine Verschränkung sozial folgenreicher Unterscheidungen mit benachteiligenden Strukturen und Praktiken verstanden werden.

 

 

Was können Universitäten gegen Diskriminierung tun?

 

Antidiskriminierung ist ein der Diskriminierung entgegengerichteter Prozess, der mit der individuellen und institutionellen Selbstreflexion beginnt, auf dem Dialog begründet und auf eine konstruktive Fehlerkultur ausgerichtet ist. Letztere besteht vor allem im Bemühen um Nachteilsausgleich und Barrierefreiheit. Aber Aufklärung und Information wirken noch effektiver in Richtung auf die notwendige Bewusstmachung, Einstellungsänderung und Prävention, worum es im Kern einer Antidiskriminierungsstrategie geht. Ihr Erfolg bemisst sich letztlich am Grad der Autonomie und Selbstbestimmung im Leben der Menschen (Empowerment) und daran, dass sich alle Angehörigen der Universität auf je eigene Weise in den Veränderungsprozess einbringen (Partizipation). 

 

Welche Handlungsmöglichkeiten haben Sie selbst gegen diskriminierende Angriffe?

 

Eine Handlungsempfehlung gegen diskriminierende Angriffe im Hochschulkontext bietet die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V. (bukof).

 

Handlungsempfehlung: Diskriminierende Angriffe im Hochschulkontext

 

 

Beschwerdestelle 

 

Gemäß dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz sind Universitäten verpflichtet, für ihre Beschäftigten eine Beschwerdestelle für Diskriminierung einzurichten. Diese und das angeschlossene Beschwerdeverfahren muss allen Beschäftigten bekannt und transparent sein. Für das Beschwerdemanagement für Studierende gibt es keine solche Grundlage, jedoch wird empfohlen, klare Ansprechpartner*innen und Vorgehen zu identifizieren.

 

Leitfaden: Diskriminierungsschutz an Hochschulen  Ein Praxisleitfaden für Mitarbeitende im Hochschulbereich

Weitere Informationen

 

 

 

Allgemeine Kontaktinformationen:

Anschrift:

Büro für Chancengleichheit

Sigma-Technopark Gebäude 10D, Raum 4001
Werner-von-Siemens-Straße 6

86159 Augsburg 


Telefon: +49 821 598 -5145

Fax: +49 821 598 -145145

E-Mail: buero@chancengleichheit.uni-augsburg.de

 

Aus personellen Gründen erreicht man das Büro am besten per E-Mail.

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