Frauenförderprogramme
Eines der Hauptanliegen der Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst ist die Förderung von Wissenschaftlerinnen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Qualifizierung von Frauen für eine Professur.
Der Freistaat Bayern stellt hierfür Mittel zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre bereit, aus denen verschiedene Stipendien finanziert werden.
NEU: Sprechstunde (digital oder persönlich)
Anna Ohnmeiß, Referentin für Gleichstellungsfragen und Leiterin des Büros für Chancengleichheit, steht allen Interessierten für Information und Beratung rund um Frauenförderungsmaßnahmen an der Universität Augsburg sowie für Anregungen und Bedarfe in einer regelmäßigen Sprechstunde per Zoom oder persönlich an jedem ersten Freitag im Monat zur Verfügung.
Nächste Termine (vorherige Anmeldung erforderlich):
- Freitag, 8. November 2024, 10:00 bis 15:00
- Freitag, 6. Dezember 2024, 10:00 bis 15:00
Über Zoom (Link wird nach der Anmeldung verschickt) oder im Büro (Sigma-Technopark Gebäude 10D, Raum 4002)
Bei Fragen und Information wenden Sie sich bitte an:
Anna Ohnmeiß M.A.
Referentin für Gleichstellungsfragen
Leitung Büro für Chancengleichheit
Sigma-Technopark Gebäude 10D, Raum 4001
Werner-von-Siemens-Straße 6
86159 Augsburg
Telefon: 0821/598-4339
Fax: 0821/ 598-145145
Email: buero@chancengleichheit.uni-augsburg.de
Kurzzeitige Stipendien
Weitere Stipendien
LANGZEITSTIPENDIEN IM RAHMEN DER FRAUENFÖRDERUNG DER UNIVERSITÄT AUGSBURG: ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Grundsätzliches
Um die Anteile von Frauen in allen wissenschaftlichen Qualifizierungsstufen, insbesondere ab der Postdoc-Phase, zu erhöhen, werden von den Universitätsbeauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst einmal jährlich Langzeitstipendien vergeben.
Die Langzeitstipendien werden aus den Mitteln des Freistaates Bayern zur Realisierung der Chancengleichheit in Forschung und Lehre finanziert. Je nach Höhe der Mittel können jährlich ca. 4 Vollzeitstipendien mit der Laufzeit von 12 Monaten vergeben werden. Im Vordergrund der Förderung stehen Stipendien für Postdoktorandinnen und Habilitationsstipendien. Promotionsstipendien sind möglich, haben aber eine geringere Priorität bei der Verwendung der zugewiesenen Mittel.
Zielgruppe
Bewerben können sich Wissenschaftlerinnen an der Universität Augsburg, die:
- nach erfolgreicher Promotion an einem Post-Doc-Forschungsprojekt arbeiten (= Post-Doc-Stipendium)
- sich in der Anfangs- oder Abschlussphase ihrer Habilitation befinden (= Habilitationsstipendium)
- sich in der Abschlussphase einer Promotion bei überdurchschnittlichen Leistungen befinden (= Promotionsstipendium / Stipendium für exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs)
Bewerberinnen mit ausländischer Staatsangehörigkeit können sich um das Langzeitstipendium bewerben, wenn sie in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind, zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und hier eine wissenschaftliche Karriere anstreben. Bei Aufenthalten im Rahmen einer vom Heimatland finanzierten Förderung ist eine Förderung aus diesem Programm ausgeschlossen.
Für alle Langzeitstipendien gilt:
- Die Förderdauer beträgt mind. 6 und max. 12 Monate. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
- Der Auszahlungsbeginn ist der 1. Januar oder der 1. April. Die Bewerberin kreuzt den gewünschten Termin im Antragsformular an.
- 50%-Teilzeitstipendium ist möglich (Halbierung des Förderbetrages, aber keine Verdoppelung der Laufzeit).
- Die Festlegung bei Antragstellung auf ein 50%- oder 100%-Stipendium ist verbindlich. Die Umwandlung eines laufenden 100%-Stipendiums in ein 50%-Stipendium ist nur in besonderen persönlichen Ausnahmesituationen möglich.
- Das Stipendium dient dem Lebensunterhalt, um sich für die Zeit der Förderung auf das wissenschaftliche Vorhaben ganz konzentrieren zu können. Während des Bezugs des Vollzeitstipendiums darf deswegen grundsätzlich keine Nebentätigkeit ausgeübt werden. Ausnahmen von diesem Grundsatz müssen von den Universitätsbeauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst genehmigt werden, eventuell erfolgt eine Kürzung der Stipendienrate. Wenn die Stipendiatin über keine oder nur geringe Lehrerfahrung verfügt, ist eine begrenzte bezahlte Lehrtätigkeit (bis maximal 4 SWS) während des Stipendienbezugs möglich (bis zu einer Summe von 3.000 € pro Jahr). Die Einnahmen aus einer nebenberuflichen Lehrtätigkeit sind steuerfrei, sofern die Voraussetzungen des § 3 Nr. 26 EStG vorliegen).
- Die Summe einer anderweitigen Förderung wird von dem Stipendiumsbetrag abgezogen.
- Die Gewährung eines Stipendiums begründet kein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis. Die Zahlungen sind kein Arbeitsentgelt und unterliegen keiner Sozialversicherungspflicht; das Stipendium umfasst weder Beiträge zur Sozialversicherung noch zur Krankenversicherung.
- Die Versicherung gegen Krankheit und ggf. gegen weitere Risiken obliegt der Stipendiatin selbst. Auf Antrag der Stipendiatin kann im Einzelfall eine Krankenversicherungszulage in Höhe von bis zu 200 € gewährt werden.
- Erkrankungen bis zu 6 Wochen haben keine Auswirkungen auf die Stipendienzahlungen. Bei Erkrankungen von mehr als 6 Wochen ist dies dem Büro für Chancengleichheit unverzüglich anzuzeigen und es muss ein Attest eingereicht werden. Ggf. wird das Stipendium für die Dauer der Krankheit unterbrochen, sofern eine Arbeit am Stipendienzweck nicht möglich ist. Die Wiederaufnahme der Restlaufzeit des Stipendiums oder eine Verlängerung des Stipendiums um die Zeiten dieser krankheitsbedingten Unterbrechung können nicht gewährleistet werden. Es wird im Einzelfall entschieden.
- Eine Beurlaubung vom Stipendium ist in Ausnahmesituationen möglich. Dafür müssen triftige Gründe (wie z.B. Krankheit, Vertretungsprofessur) vorliegen und nachgewiesen werden.
- Die Beantragung eines Stipendiums während der Elternzeit ist nur möglich, wenn die Elternzeit spätestens bis zum Beginn des Stipendiums endet. Wenn während des Stipendiums ein Pausieren ähnlich einer Elternzeit gewünscht ist, wird auf Antrag die Unterbrechung eines 100%- oder 50%-Stipendiums für maximal sechs Monate geprüft. Während der Unterbrechung werden keine Stipendienraten bezahlt. Eine Wiederaufnahme ist vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln nach der Unterbrechung möglich. Bei fehlenden Mitteln besteht kein Anspruch auf Ersatz.
- Ein zeitgleicher Bezug von Elterngeld und Stipendienmitteln ist unzulässig. In solchen Fällen muss im Einzelfall rechtzeitig geprüft werden, ob eine Unterbrechung des Stipendiums oder eine Kürzung der Stipendienrate, gegebenenfalls auch rückwirkend, erfolgt.
- Im Falle einer Schwangerschaft gibt es weder Mutterschutz noch Elternzeit im arbeitsrechtlichen Sinn. Auf Antrag (formlos) beim Büro für Chancengleichheit werden, abhängig von der Haushaltslage, folgende Unterstützungsmöglichkeiten bei Schwangerschaft während der Stipendienlaufzeit im Einzelfall geprüft: a) Weiterbezahlung des Stipendiums während der sonst in einem Beschäftigungsverhältnis geltenden Mutterschutzfrist, die in die reguläre Stipendienlaufzeit fällt und b) Verlängerung der Stipendienlaufzeit um die Zeiten des analog gedachten Mutterschutzes, die in die reguläre Stipendienlaufzeit fallen. Anträge (formlos) für Weiterbezahlung und Verlängerung sind spätestens drei Monate vor Beginn des analog gedachten Mutterschutzes schriftlich beim Büro für Chancengleichheit einzureichen.
- Es wird erwartet, dass während der Förderung mindestens ein Seminar des Programms KLeVer besucht wird.
- Post-Doc Stipendium 2.400€
- Habilitationsstipendium 2.800€
- Promotionsstipendium / Stipendium für exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs 1.500€
- Kinderzulage: 300 € für das erste Kind und 100 € für jedes weitere Kind (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
Um den Vergabeprozess für die Stipendienanträge transparent, vergleichbar und nachvollziehbar zu gestalten, wird die Bewertung entlang eines abgestimmten Punktesystems vorgenommen. Hierbei werden bei der Bewertung der Bewerberinnen die wissenschaftlichen Gepflogenheiten der jeweiligen Fakultät und Fachkultur sowie Spezifika der jeweiligen wissenschaftlichen Karrierestufen einbezogen. Die Kriterien sind folgende:
- Formalia: Bewerberin forscht/arbeitet an der UniA, Anfangs- oder Abschlussphase Habil, Abschlussphase einer Promotion, Promotionsnote bzw. Master-Abschlussnote
-
Wissenschaftliche Qualifikation:
wissenschaftliche Veröffentlichungen, weitere Qualifikationen, eingeworbene Drittmittel bzw. Beteiligung an der Antragsstellung von Drittmittelanträgen, erworbene Auszeichnungen
-
Fakultätsempfehlung und Gutachten mit Begründungen: zu a) zu erwartender Professorabilität; b) warum trotz Bemühungen keine andere Förderungsmöglichkeit für das Projekt besteht
-
Zielstrebigkeit der Förderung der eigenen wissenschaftlichen Karriere: z.B. durch Teilnahme an KLeVer-Kursen und/oder anderen Weiterbildungsangeboten, Mitgliedschaften in Forschungsgruppen, Fachverbänden o.ä.
-
Vereinbarkeit Familie: Kindererziehung; Pflege von Angehörigen
-
Wissenschafts- und gesellschaftspolitisches bzw. ehrenamtliches Engagement
Bei Punktegleichstand werden Nachwuchswissenschaftlerinnen jener Fakultäten bevorzugt, deren Frauenanteil unter dem Durchschnitt an der UniA liegt. Darüber hinaus wird im Längsschnitt eine gleichmäßige Verteilung der Stipendien zwischen den Fakultäten angestrebt.
Das Auswahlverfahren beinhaltet 3 Stufen:
- Bewertung der Anträge durch die Fakultäten und Aufstellung einer Rangfolge bzgl. der Förderwürdigkeit der Antragstellerinnen der jeweiligen Fakultät
- Bewertung der Anträge durch die*den Beauftragte*n für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst und das Büro für Chancengleichheit und Erstellung des Vergabevorschlags
- Vergabe-Beschluss durch die Ständige Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs
Die Antragstellerinnen werden bis spätestens 10. Dezember 2025 über die Entscheidung informiert
Wenn Sie sich Beratung und / oder Hilfe bei der Antragstellung wünschen, steht Ihnen das Büro für Chancengleichheit (Anna Ohnmeiß, Leiterin des Büros und Referentin für Gleichstellungsfragen) zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Stipendien für Postdoktorandinnen
Durch diese Förderung soll es promovierten Frauen ermöglicht werden, ein zur Universitätslaufbahn (Juniorprofessur oder Habilitation) befähigendes Projekt zu beginnen, weiterzuführen und/oder abzuschließen. Bewerberinnen sollen die Promotion in der Regel mindestens mit der Note „sehr gut“ (magna cum laude) innerhalb von vier Jahren abgeschlossen haben. Die Fakultät, der das Projekt zuzuordnen ist, muss eine enge institutionelle Anbindung der Stipendiatin gewährleisten.
Unterlagen für die Antragstellung
- Antragsformular (s. Download unten)
- Gutachten von zwei Universitätsprofessor*innen, davon ein externes
- eine den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechende Projektbeschreibung (Thema, Aufgabenstellung und Ziel, Untersuchungsmethoden, Vorarbeiten, Arbeits- und Zeitplan) im Umfang von max. 5 Seiten sowie eine Einordnung des Stipendiums in den Gesamtkarriereplan
- Publikationsliste
- (tabellarischer) Lebenslauf
- Stellungnahme zur engen institutionellen Anbindung der Stipendiatin durch die Fakultät (z. B. Dekan*in, Leiter*innen des Instituts, dem das Projekt zuzuordnen ist, oder Professor*innen im aktiven Dienst)
- ggf. Bestätigung der Fakultät, dass die Antragstellerin bei Erfüllung der von ihr geforderten Voraussetzungen zum Habilitationsverfahren zugelassen wird
- Kopien aller bisher erworbenen Hochschulzeugnisse
- ggf. Geburtsurkunden der Kinder in Kopie
- Vereinbarung zum Abschlussbericht (enthalten im Antragsformular)
Die Unterlagen werden in folgender Form benötigt:
Digital als eine (!) zusammenhängende PDF-Datei:
Hierfür füllen Sie das digitale Antragsformular aus, speichern dieses als .Pdf-Datei ab und fügen es mit allen anderen Unterlagen (siehe oben) in der o.g. Reihenfolge zusammen. Die digitale Version muss nicht unterschrieben werden.
Zusätzlich in Papierform:
In Papierform sind das unterschriebene Antragsformular und die Gutachten im Original einzureichen. Bitte verwenden Sie keine Mappen oder Klarsichthüllen.
Habilitationsstipendien
Durch das Habilitationsstipendium werden Nachwuchswissenschaftlerinnen der Universität Augsburg gefördert, die eine Habilitation anstreben. Bewerberinnen müssen die Annahme als Habilitandin durch die Fakultät nachweisen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung sollte die Bewerberin bereits 6 Monate an der jeweiligen Universität wissenschaftlich gearbeitet haben
Unterlagen für die Antragstellung
- Antragsformular (s. Download unten)
- Gutachten von (mindestens) zwei Universitätsprofessor*innen, davon ein externes und eines von einem Mitglied des Fachmentorats
- eine den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechende Projektbeschreibung (Thema, Aufgabenstellung und Ziel, Untersuchungsmethoden, Vorarbeiten, Arbeits- und Zeitplan) im Umfang von max. 5 Seiten sowie eine Einordnung des Stipendiums in den Gesamtkarriereplan
- Publikationsliste
- (tabellarischer) Lebenslauf
- Nachweis des Habilitationsstatus durch die Fakultät
- Stellungnahme zur engen institutionellen Anbindung der Stipendiatin durch die Fakultät (z. B. Dekan*in, Leiter*innen des Instituts, dem das Projekt zuzuordnen ist, oder Professor*innen im aktiven Dienst)
- ggf. Bestätigung der Fakultät, dass die Antragstellerin bei Erfüllung der von ihr geforderten Voraussetzungen zum Habilitationsverfahren zugelassen wird
- Kopien aller bisher erworbenen Hochschulzeugnisse
- ggf. Geburtsurkunden der Kinder in Kopie
- Vereinbarung zum Abschlussbericht (enthalten im Antragsformular)
Die Unterlagen werden in folgender Form benötigt:
Digital als eine (!) zusammenhängende PDF-Datei:
Hierfür füllen Sie das digitale Antragsformular aus, speichern dieses als .Pdf-Datei ab und fügen es mit allen anderen Unterlagen (siehe oben) in der o.g. Reihenfolge zusammen. Die digitale Version muss nicht unterschrieben werden.
Zusätzlich in Papierform:
In Papierform sind das unterschriebene Antragsformular und die Gutachten im Original einzureichen. Bitte verwenden Sie keine Mappen oder Klarsichthüllen.
Stipendien für exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs
Diese Stipendien können für die Abschlussphase einer Promotion bei überdurchschnittlichen Leistungen an Frauen vergeben werden, die an der Universität Augsburg promovieren. Die Promotion muss als Grundlage für die Weiterqualifizierung auf eine Professur dienen.
Unterlagen für die Antragstellung:
- Antragsformular (s. Download unten)
- Gutachten von zwei Universitätsprofessor*innen
- eine den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechende Projektbeschreibung (Thema, Aufgabenstellung und Ziel, Untersuchungsmethoden, Vorarbeiten, Arbeits- und Zeitplan) im Umfang von max. 5 Seiten) sowie eine Einordnung des Stipendiums in den Gesamtkarriereplan
- ggf. Publikationsliste
- (tabellarischer) Lebenslauf
- Bestätigung der Fakultät (der das Promotionsvorhaben zugeordnet ist) über den Beginn der Promotion bzw. Kopie der Immatrikulationsbescheinigung für das Promotionsstudium
- Kopien aller bisher erworbenen Hochschulzeugnisse
- ggf. Geburtsurkunden der Kinder in Kopie
- Vereinbarung zum Abschlussbericht (enthalten im Antragsformular)
Die Unterlagen werden in folgender Form benötigt:
Digital als eine (!) zusammenhängende PDF-Datei:
Hierfür füllen Sie das digitale Antragsformular aus, speichern dieses als .Pdf-Datei ab und fügen es mit allen anderen Unterlagen (siehe oben) in der o.g. Reihenfolge zusammen. Die digitale Version muss nicht unterschrieben werden.
Zusätzlich in Papierform:
In Papierform sind das unterschriebene Antragsformular und die Gutachten im Original einzureichen. Bitte verwenden Sie keine Mappen oder Klarsichthüllen.
Geförderte Projekte
Reisestipendien
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
-
Kurze Schilderung des Vorhabens
-
Lebenslauf
-
ggf. Publikationsliste
-
knappe Stellungnahme einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers bezüglich:
-
der qualitativen Hochwertigkeit des Vorhabens
-
der fachlichen Relevanz des Vorhabens (z.B. für das eigene Forschungsprojekt)
-
des Mehrwerts für die wissenschaftliche Karriere
-
-
Kostenplan (mit Dokumentation zur Ermittlung voraussichtlicher Kosten z.B. Homepage-Screenshots zu Teilnahmegebühren, Übernachtungskosten etc.)
Diese Unterlagen müssen an das Büro für Chancengleichheit geschickt werden.
Im Anschluss ist ein kurzer Bericht über die im Stipendienzeitraum erbrachten Arbeitsfortschritte der Reise einzureichen (ca. 1 Seite) sowie ein Reisenachweis (z.B. Teilnahmebestätigung, Hotelrechnung, o.ä.).
Antragsberechtigt sind Doktorandinnen, Postdoktorandinnen und Habilitandinnen der Universität Augsburg
- Forschungsaufenthalte im In- und Ausland, insbesondere zur Initiierung neuer Forschungskollaborationen und zum Aufbau von internationalen Kontakten.
- Teilnahme an Workshops und Summerschools sofern dabei eine starke internationale Vernetzung im Vordergrund steht.
- Aktive Tagungsteilnahmen in Zusammenhang mit weiteren Vernetzungsaktivitäten oder einem Forschungsaufenthalt.
Reine Tagungsteilnahme (ohne Präsentation) ist nicht förderfähig.
Die Stipendienhöhe orientiert sich zum einen an den tatsächlich zu tragenden Ausgaben (Reisekosten, Aufenthaltskosten, Teilnahmegebühren), zum anderen an der Verfügbarkeit der Mittel. Sie beträgt jeweils einmalig:
- Bis max. 1.000 Euro innerhalb Deutschlands
- Bis max. 2.000 Euro innerhalb Europas
- Bis max. 3.500 Euro außerhalb Europas
Kosten für die Betreuung eigener Kinder bei Forschungsaufenthalten sind ansetzbar.
Es gibt vier Bewerbungstermine pro Jahr jeweils zum
- 1. Februar
- 1. Mai
- 1. August
- 1. November
Mischförderung ist möglich, in diesem Fall muss im Antrag angegeben werden, welcher Kostenanteil vom den Kurzzeit- bzw. Reisestipendien abgedeckt werden soll.
Wissenschaftlerinnen, deren Forschungsprojekte bereits anderweitig gefördert werden oder die aus Fördermitteln beschäftigt sind, sind nicht antragsberechtigt, sofern in diesem Rahmen die Finanzierung von Aufenthalten und Tagungsteilnahmen möglich ist.
3-Monats-Stipendien zur Erstellung eines Exposés
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antragsformular
- Darstellung des Vorhabens
- Lebenslauf
- ggf. Publikationsliste
- Stellungnahme der Betreuerin/des Betreuers des beabsichtigten Projekts
Es gibt vier Bewerbungstermine pro Jahr jeweils zum:
- 1. Februar
- 1. Mai
- 1. August
- 1. November
Finanzierung der Kosten für Beschäftigung einer studentischen Hilfskraft
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antragsformular
- Lebenslauf
- Konzept zur Beschäftigung der Hilfskraft (Art der Aufgaben, Zeitplan, Pläne zur didaktischen Anleitung)
- Unterstützungsschreiben des*der Lehrstuhlinhaber*in
Diese Unterlagen werden an das Büro für Chancengleichheit in folgender Form geschickt:
Digital als eine (!) zusammenhängende PDF-Datei:
Hierfür füllen Sie das digitale Antragsformular aus, speichern dieses als Pdf-Datei ab und fügen es mit allen anderen Unterlagen (siehe oben) in der o.g. Reihenfolge zusammen. Die digitale Version muss nicht unterschrieben werden.
Zusätzlich in Papierform:
In Papierform ist das unterschriebene Antragsformular einzureichen. Bitte verwenden Sie keine Mappen oder Klarsichthüllen.
Anträge können bis zum 31. August 2024 gestellt werden.
Weitere Stipendienangebote deutschlandweit
Allgemeine Kontaktinformationen:
Anschrift:
Büro für Chancengleichheit
Sigma-Technopark Gebäude 10d, Raum 4001
Werner-von-Siemens-Straße 6
86159 Augsburg
Telefon: +49 821 598 -5145
Fax: +49 821 598 -145145
E-Mail: buero@chancengleichheit.uni-augsburg.de