Ihre Ansprechpersonen & Anlaufstellen
An wen Sie sich bei welchem Thema wenden können:
- Telefon: +49 821 598 - 4963
Betriebsärzte beraten grundsätzlich, und wie im Arbeitssicherheitsgesetz §3 festgeschrieben, zusammen mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit die Mitarbeiter, den Arbeitgeber und die Führungskräfte zu Fragen des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung am Arbeitsplatz, insbesondere hinsichtlich
- der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)
- der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes, der Arbeitsumgebung, und in sonstigen Fragen der Ergonomie
- der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
- der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- der Auswahl und Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung
Wie für alle anderen Ärzte auch gilt auch für Betriebsärzte die ärztliche Schweigepflicht.
Sprechzeiten und Erreichbarkeit:
Einmal im Monat Donnerstags, Gebäude D3, Raum 1077
E-Mail: maria-luise.schroemer@uk-augsburg.de
Terminvereinbarung über das Sekretariat Abteilung V, Bau und Technik
Telefon: +49 821 598 5219
Alternativ: +49 821 598 5207
§ 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Es ist immer dann durchzuführen, wenn der/die Bedienstete innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist
Durch frühzeitiges Handeln bei der Erkennung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Bediensteten sowie die Einleitung präventiver Maßnahmen sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Überwindung der Arbeitsunfähigkeit;
- Vorbeugung vor erneuter Arbeitsunfähigkeit;
- Erhalt des Arbeitsplatzes/Vermeidung von Dienstunfähigkeit.
Ein erfolgreiches Betriebliches Eingliederungsmanagement liegt im Interesse sowohl des Dienstherrn als auch der Bediensteten. Dabei umfasst das Betriebliche Eingliederungsmanagement alle Maßnahmen, die diesen Zielen dienen.
- Telefon: +49 821 598 - 4362
Seit Juli 2008 gibt es an der Universität Augsburg die Beratungsstelle für Konfliktprävention und Konfliktbearbeitung. Sie steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offen, die sich in einem vertraulichen Rahmen zur Situation am Arbeitsplatz beraten lassen wollen.
- Wollen Sie Ihre Berufssituation klären und mehr Zufriedenheit aus ihr schöpfen?
- Erleben Sie an Ihrem Arbeitsplatz Belastungssituationen und suchen nach neuen Strategien, Sichtweisen oder Handlungsmöglichkeiten zur Gestaltung Ihrer Arbeitssituation?
- Gibt es Störungen oder Konflikte in Ihrem Arbeitsbereich, die Sie gerne bearbeiten wollen?
- Haben Sie Fragen zum Umgang mit Suchtverhalten am Arbeitsplatz?
- Beschäftigen Sie sich mit Fragestellungen zum Thema Rückkehr an den Arbeitsplatz?
- Wollen Sie Fragen der Mitarbeiterführung oder Teamentwicklung klären?
- Telefon: +49 821 598 - 5277
Der Familienservice unterstützt Studierende und Beschäftigte mit unterschiedlichen Angeboten, Informationen und Beratung rund um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Studium. Zusammen mit 46 anderen Universitäten und Hochschulen hat sich die Universität Augsburg 2014 verbindlich und öffentlich zu mehr Familienfreundlichkeit bekannt und die Charta "Familie in der Hochschule" unterzeichnet.
- Telefon: +49 821 598 - 4604
Der Hochschulsport bietet Ihnen eine vielfältige Auswahl an Sport-, Entspannungs- und Bewegungskursen.
- Telefon: +49 821 598 - 2810
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) an unserer Universität wird derzeit in einem Projekt (31.12.2022 - 31.12.2025) systematisch weiterentwickelt.
Das BGM vernetzt, koordiniert und integriert alle Akteure, Projekte und Einrichtungen, die sich um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten sorgen.
Plattformen zur Vernetzung und Einbindung aller Akteure sind der Steuerungskreis Gesundheit (strategische und konzeptionelle Aufgaben) sowie der Arbeitskreis Gesundheit (Planung und Umsetzung von Gesundheitmaßnahmen).
Die Schwerbehindertenvertretung berät und unterstützt bei allen Fragestellungen rund um eine Behinderung, wie beispielsweise Antrag auf Feststellung des Grads der Behinderung, Gleichstellung oder Eingliederung in den Betrieb.
Der Studentische Sanitätsdienst ist eine Gruppe aus Ersthelfern, Sanitätshelfern, First Respondern und Rettungssanitätern. Er ist für Studierende, MitarbeiterInnen und BesucherInnen der Universität da und hilft im Notfall bis der Rettungsdienst kommt und leistet auch bei kleineren Verletzungen Erste Hilfe.
Bitte denken Sie daran, im Ernstfall zuerst einen Notruf (112) abzusetzen, bevor Sie den Studentischen Sanitätsdienst alarmieren.
Tel: -4321