Inklusion für Beschäftigte – Die Schwerbehindertenvertretung
Herzlich Willkommen auf der Seite der Schwerbehindertenvertretung. Wir informieren und unterstützen Sie bei Fragen rund um das Thema Arbeiten mit Behinderung oder chronischer Erkrankung an der Universität Augsburg. Gerne beraten wir auch persönlich und natürlich vertraulich.
Wer wir sind
Die Schwerbehindertenvertretung hat nach § 178 Abs. 1 SGB IX die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Die Arbeit in der SBV wird von den gewählten Mitgliedern ehrenamtlich neben der beruflichen Tätigkeit geleistet.
Aktuelles
Identität - Wie darf ich sein, wer ich bin?
Vortrag und Diskussion am 02.06.2022, 11:00 Uhr - 12:00 Uhr mit Susann-Mareen Theune-Vogelsang (per Zoom)
Anmeldung bis 30.05.2022 unter buero@chancengleichheit.uni-augsburg.de
Wissen vermitteln – Inklusion mitdenken
Elf Zertifikate für inklusive Hochschullehre überreichte Wissenschaftsminister Markus Blume am 23. Mai 2022 an Hochschullehrerinnen und -lehrer der Universität Augsburg.
Beratung & Anträge
Arbeiten mit Behinderung und chronischer Erkrankung
Sie wissen nicht, ob und wie Sie Ihre Behinderung im Team oder bei Vorgesetzten ansprechen sollen? Sie waren längere Zeit krank und wissen nicht, wie die Wiedereingliederung in den Betrieb gestaltet werden kann? Bei allen Fragen rund um das Arbeiten mit Behinderung und chronischer Erkrankung beraten wir Sie gerne.
Hilfsmittel
Sie benötigen in Ihrem Arbeitsalltag behinderungsbedingt spezielle Hilfsmittel, wissen aber nicht, wo und bei wem diese beantragt werden können? Wenden Sie sich gerne an uns, wir beraten Sie.
Antrag "Feststellung einer Behinderung"
Sie möchten einen Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung stellen? Gerne beraten wir Sie persönlich und vertraulich. Den Antrag finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Änderungsantrag
Ihre Behinderung hat sich verschlechtert und Sie möchten den Grad Ihrer Behinderung überprüfen und ggf. anpassen lassen? Gerne beraten wir Sie persönlich und vertraulich. Den Antrag finden Se unter dem folgenden Link.
Antrag auf Gleichstellung
Sie haben einen Grad der Behinderung von wenigstens 30 % aber weniger als 50 % zugesprochen bekommen und möchten eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Arbeitnehmern beantragen? Gerne beraten wir Sie persönlich und vertraulich. Den Antrag finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Unterstützung
Eingliederungsmaßnahmen
Nach längerer Krankheit steht Ihnen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zu. Wir unterstützen Sie gerne, sind bei den ersten Gesprächen dabei und helfen, einen guten Weg für Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz zu finden.
Interessenvertretung gegenüber den zuständigen Stellen
Auf Wunsch begleiten wir Sie bei behinderungsbedingten Gesprächen mit dem Arbeitgeber oder bringen Ihre Interessen in den entsprechenden Gremien (auch anonym) vor.
Begleitung
Einstellungsverfahren für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Im öffentlichen Dienst ist gesetzlich geregelt, dass schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden müssen, außer wenn eine fachliche Eignung offensichtlich und ohne jeden Zweifel fehlt (§ 165 Satz 2 und 3 SGB IX). Darüber hinaus sind schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt einzustellen. Deshalb ist bei der Vorauswahl und bei allen Bewerbungsgesprächen um einen Arbeitsplatz, um den sich auch ein schwerbehinderter Mensch beworben hat, die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Wir beraten sowohl Bewerber als auch Arbeitgeber über Ihre Rechte und Pflichten, außer die schwerbehinderte Bewerberin/der schwerbehinderte Bewerber lehnt dies ausdrücklich ab.
Versammlung
Die Schwerbehindertenvertretung führt mindestens einmal im Jahr eine Versammlung für gleichgestellte und schwerbehinderte Menschen durch. Teilnehmen dürfen auch Beschäftigte, die einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) gestellt haben, oder deren Antrag auf Erhöhung oder Gleichstellung noch nicht entschieden ist. Die Teilnahme ist Arbeitszeit. Auf der Versammlung informiert die Schwerbehindertenvertretung über Angelegenheiten und Belange der schwerbehinderten Beschäftigten. Es können Anträge gestellt werden. Der Arbeitgeberbeauftrage informiert über alle Aktivitäten zur Integration von schwerbehinderten Menschen.
Interessenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung ist Mitglied in einer Vielzahl von universitären Gremien, um die Rechte von behinderten und chronisch kranken Arbeitnehmern zu vertreten.
- Steuerungskreis Gesundheit
- Arbeitskreis Gesundheit
- Personalrat
- gemeinschaftliche Sitzung der Universitätsleitung mit dem Personalrat
- Arbeitskreis Aus- und Weiterbildung des Personals
- Konvent des wissenschaftsstützenden Personals
- Arbeitstreffen Inklusion
- Runder Tisch Diversität
Interesante Links
Kontakt
Vertrauensperson
- Telefon: +49 821 598-5132
Stellvertretungen
- Telefon: +49 821 598-5090
- Telefon: +49 (0)821 598-4555
- Telefon: +49 821 598 - 5349
- Telefon: +49 821 598 - 5277
Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers
- Telefon: +49 821 598-5076