Forschungsstelle für Unternehmensstrafrecht
Konzept
Die von Professor Michael Kubiciel gegründete, deutschlandweit einmalige Forschungsstelle widmet sich der Analyse des geltenden Unternehmensstrafrechts im weitesten Sinne (StGB, §§ 30, 130 OWiG, Art. 101 ff. AEUV, §§ 81 ff., 123 ff. GWB, WettRegG, NetzDG etc.), auch rechtsvergleichend. Darüber hinaus wirkt sie am Prozess der Reform des deutschen Verbandssanktionenrechts wissenschaftlich und politikberatend mit. Die Forschungsstelle betreibt nicht nur eigene Forschung (Publikationen, Betreuung von Promotionen), sondern versteht sich auch als Plattform, die Wissenschaft, Unternehmens- und Anwaltspraxis, Vertreter von Verbänden und der Politik zusammenführt. Zu diesem Zweck veranstaltet die Forschungsstelle regelmäßig Konferenzen und Kolloquien. Prof. Kubiciel war federführend an der Erarbeitung des Kölner Entwurfs eines Verbandssanktionengesetzes beteiligt
Forschungsprojekte
Hier finden Sie alle Informationen zu unseren laufenden und abgeschlossenen Forschungsprojekten.
Veranstaltungen
Die Forschungsstelle für Unternehmensstrafrecht organisiert regelmäßig Veranstaltungen...
Neuigkeiten 2024
5. und 6. Dezember 2024
9. Unternehmensstrafrechtliche Tage
Sektoralisiertes Unternehmens- und Korruptionsstrafrecht
Im Zentrum der Tagung steht die fortschreitende Sektoralisierung des Unternehmenssanktionen- und Korruptionsstrafrechts. Sondersanktionsregelungen, etwa jene der DSGVO, setzen etablierte Zurechnungsvoraussetzungen unter Druck und schaffen Rechtsungleichheiten. Zudem führt ein diffuser Korruptionsbegriff zu einer fortschreitenden Ausdifferenzierung und Ausdehnung des Strafrechts. Beides zeigt, dass der Schwund rechtssystematischer Einheit reale rechtliche und wirtschaftliche Folgen hat, die zu selten in den Blick geraten. Zudem thematisieren die 9. Unternehmensstrafrechtlichen Tage die Frage, ob Unternehmen, die von Mitarbeitenden geschädigt wurden, zugleich Täter sein können – und sanktioniert werden sollten.
Die Unternehmensstrafrechtlichen Tage sind ein Tagungsverbund, der derzeit von den Universitäten Augsburg (Michael Kubiciel), Basel (Wolfgang Wohlers), Bern (Johanna Lehmkuhl), Heidelberg (Gerhard Dannecker und Frank Meyer), Linz (Richard Soyer) und München (Frank Saliger) gebildet wird und der eine Tagung pro Jahr veranstaltet.
Bei den Unternehmensstrafrechtlichen Tagen werden die Probleme nicht nur aus strafrechtlicher Perspektive beleuchtet, sondern im intradisziplinären Diskurs zwischen Straf-, Zivil-, öffentlichem Recht und Europarecht erörtert, und zwar zwischen Vertretern der Rechtswissenschaft, der Justiz, der Verwaltung und der Anwaltschaft aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Juli 2024
Beitrag in der Tageszeitung "Die Welt"
In der Tageszeitung "Die Welt" verteidigte Professor Kubiciel die geltenden, verfassungsrechtlich unterfütterten Regelungen zur Anordnung der Untersuchungshaft gegen den Vorwurf, dass - wegen der hohen Voraussetzungen des § 112 StPO - zu häufig Personen (mit Auslandsbeziehungen) auf freiem Fuß verblieben.
Juli 2024
Beitrag im Goltdammers Archiv für Strafrecht
Im Goltdammers Archiv für Strafrecht (GA) ist ein Beitrag von Prof. Kubiciel erschienen, der sich mit drei kontrovers diskutierten kriminalpolitischen Initiativen beschäftigt: der Kriminalisierung der Leugnung des Existenzrechtes Israels sowie der Verschärfung der Tatbestände gegen Landfriedensbruch und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Anhand dieser Beispiele arbeitet der Aufsatz die Wesenszüge einer demokratischen, rationalen Strafgesetzgebung heraus. Das geltende Recht spiegelt stets den letzten Stand des Irrtums des Gesetzgebers - und muss reversibel sein. An einem einmal erreichten Stand der Gesetzgebung festhalten zu wollen, ist im wissenschaftlichen Sinne unkritisch.
Reform des Staatsschutzstrafrechts
In der Diskussion um die Reform des Strafrechts zum Schutz des Staates, seiner Repräsentanten und der Verfassung hat Prof. Kubiciel zwei Meinungsbeiträge publiziert. Im Verfassungsblog sowie auf Legal Tribune Online (LTO) skizziert er die Entwicklung des Staatsschutzstrafrechts: Während in der frühen Bonner Republik noch umfangreiche, systematisch fundierte und ausführlich beratene Reformgesetze verabschiedet worden seien, reagiere der Gesetzgeber in den letzten Jahren nur noch mit Einzeländerungen auf einzelne Phänomene, so dass das Strafgesetzbuch vor allem ein Spiegel einzelner Bedrohungslagen der Vergangenheit darstelle. Auch in den aktuellen Beschlüssen der Justizministerkonferenz zeige sich der Trend zu nicht aufeinander abgestimmten Änderungen einzelner Tatbestände. Demgegenüber plädiert Kubiciel für eine Gesamtstrategie, die sich durchaus an früheren Reformvorhaben und wissenschaftlichen Vorarbeiten orientieren könne, die aber zunächst eine Bestandsaufnahme relevanter Gefährdungen erfordert.
Unionsrechtliches ne bis in idem
In der Europäischen Zeitschrift für Wirtschaftsrecht hat Prof. Kubiciel anhand von zwei kürzlich publizierten Entscheidungen des EuGH das Begriffsverständnis des unionsrechtlichen „Ne-bis-in-idem“-Verbots (Art. 50 GRCh, Art. 54 SDÜ) vorgestellt. Aus funktionalen Gründen unterscheide sich der Gewährleistungsumfang der unionsrechtlichen Regelungen gravierend von der Interpretation des Art. 103 Abs. 3 GG durch den Zweiten Senat des BVerfG.
Anhörung Bundestag und Beiträge in der Juristen-Zeitung (JZ)
Im März nahm Professor Kubiciel an einer Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages teil. Gegenstand der Anhörung war eine Vorschrift zur strafbaren Interessenwahrnehmung von Mandatsträgern, deren Struktur Professor Kubiciel im letzten Jahr in einem Aufsatz vorgeprägt hatte. Seine Stellungnahme kann hier aufgerufen werden.Beck-Online Großkommentar zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Januar 2024
Anhörung Deutscher Bundestag am 15.01.2024
Anhörung Deutscher Bundestag am 17.01.2024
Neuigkeiten 2023
1. und 2. Dezember 2023
8. Unternehmensstrafrechtliche Tage
Herausforderungen für das moderne Unternehmensstrafrecht
an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Das moderne Unternehmensstrafrecht steht vor großen Herausforderungen. Deutschland verfügt über kein zusammenhängendes Unternehmensstrafrecht, vielmehr muss aus den bestehenden Regeln ein möglichst stimmiges System gewonnen werden. Bei den diesjährigen unternehmensstrafrechtlichen Tagen sollen die Vermögensabschöpfung und ihr Verhältnis zu anderen Instituten (wie z. B. dem Schadensersatz), die Regulierung von Lieferketten sowie die perspektivische Sanktionierung von Verbänden im Vordergrund stehen, wobei namhafte Wissenschaftler/innen und Praktiker/innen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz am Programm mitwirken werden.
Die Unternehmensstrafrechtlichen Tage sind ein Tagungsverbund, der derzeit von den Universitäten Augsburg (Michael Kubiciel), Basel (Wolfgang Wohlers), Bern (Johanna Lehmkuhl), Heidelberg (Gerhard Dannecker und Frank Meyer), Linz (Richard Soyer) und München (Frank Saliger) gebildet wird und der eine Tagung pro Jahr veranstaltet.
Bei den Unternehmensstrafrechtlichen Tagen werden die Probleme nicht nur aus strafrechtlicher Perspektive beleuchtet, sondern im intradisziplinären Diskurs zwischen Straf-, Zivil-, öffentlichem Recht und Europarecht erörtert, und zwar zwischen Vertretern der Rechtswissenschaft, der Justiz, der Verwaltung und der Anwaltschaft aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
November 2023
Teilnahme an Anhörung EU-Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung
Am 13.11.2023 nahm Prof. Kubiciel an der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags teil, die sich mit einem Richtlinien-Entwurf des Europäischen Parlaments zur Korruptionsbekämpfung befasst hat.
Eine umfassende Kritik der Richtlinie erschien auch im juris PraxisReport Strafrecht 21/2023 Anm. 1.
September 2023
Stichwortkommentar zum "eSport-Recht" erschienen
September 2023
Strategische und politische Korruption
Januar 2023
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) kombiniert eine komplexe Struktur von teils undeutlich formulierten Verhaltens- mit schneidigen Sanktionsnormen. Der Beitrag soll aufzeigen, wie eine normentheoretische Analyse Orientierung bei der Anwendung und Fortentwicklung des Gesetzes bieten kann. Besondere Beachtung findet dabei das Rangverhältnis der Normen, deren Interpretation und die Verhältnismäßigkeit der Sanktionierung. hier erhältlich
Der Text geht auf einen Vortrag zurück, den Prof. Kubiciel bei einer Konferenz der Heidelberger Akademie der Wissenschaften gehalten hat.
Neuigkeiten 2022
September 2022
Studie zum Verbandssanktionenrecht
Im September erschien in der Reihe „Göttinger Studien zu den Kriminalwissenschaften“ eine Untersuchung, in der Prof. Kubiciel die Debatte um das Verbandssanktionengesetz bis zu den Anfängen zurückverfolgt, diese ideengeschichtlich und wirtschaftspolitisch einordnet, Regelungsoptionen - Korporations- oder Unternehmensmodell vs. Rechtsträgerhaftung, strikte Zurechnung vs. Organzurechnung etc. - vergleicht und bewertet sowie der Frage nach der Rechtsnatur der Unternehmenssanktion nachgeht.
August 2022
Publikationen im Rahmen des Forschungsprojekts Prävention und Bewältigung von Korruption im internationalen Konzern
Im Jahr 2022 sind im Rahmen des Forschungsprojekts " Prävention und Bewältigung von Korruption im internationalen Konzern“ drei Publikationen erschienen. Im Sammelband von Kuhli/Jessberger/Baur stellt Herr Wiss. Mit. Jonas C. Schulz das Projekt der Fachöffentlichkeit gemeinsam mit Rebekka Lucia Müller (Bonn) und Timo Junker (Hamburg) vor. Ein Beitrag in der Juristenzeitung (JZ 2022, 187-189) hat einen Tagungsbericht zur Tagung „ Multinationale Unternehmen und internationale Anti-Korruptionsnormen", die im September 2021 in Augsburg stattfand, zum Gegenstand. Ein Aufsatz der argentinischen Rechtsanwältin Dorothea Garff, die auf der Tagung sprach, wurde vom Lehrstuhl aus dem Spanischen ins Deutsche übersetzt und ist in der Kriminalpolitischen Zeitschrift erschienen (KriPoZ 2022, 283–291). Der Aufsatz stellt den gesetzlichen Rahmen der Figur des Compliance Officers in Argentinien vor.
Juli 2022
Prävention und Bewältigung von Korruption im internationalen Konzern
Am 1.Juli 2022 referierten Herr Wiss. Mit Jonas C. Schulz und Frau Wiss. Mit. Rebekka Lucia Müller (Universität Bonn) die ersten Ergebnisse des Forschungsprojekts „Prävention und Bewältigung von Korruption im internationalen Konzern“ in Lausanne (Schweiz). Der Vortrag erfolgte auf eine Einladung des Unternehmens Koenig & Bauer Banknote Solutions SA, das das Projekt finanziell fördert. Neben dem Vortrag stand auch der inhaltliche Austausch mit den anderen rund 40 geförderten Projektteams auf der Tagesordnung. Das an den Universitäten Augsburg, Bonn und Hamburg angesiedelte Projekt läuft noch bis Ende des Jahres 2022.
Juni 2022
Neuer Band der Schriften "Unternehmensstrafrechtliche Tage"
Ferner erschien im Juni ein neuer Band der von Professor Kubiciel mitherausgegeben Schriftenreihe "Unternehmensstrafrechtliche Tage". In diesem Band befasst sich Professor Kubiciel mit den Vor- und Nachteilen von Sanktionszumessungsrichtlinien im Unternehmensstrafrecht. Die weiteren Beispiele haben verschiedene prozessuale und materielle Fragen der Rechtsstellung von Unternehmen in Sanktionsverfahren zum Gegenstand.
Februar 2022
Rationalisierung der Sanktionszumessung im Unternehmensstrafrecht
Im Februar hat Prof. Kubiciel eine Studie zur Rationalisierung der Sanktionszumessung im Unternehmensstrafrecht verfasst. Diese finden Sie hier.
Januar 2022
Das Verbandssanktionengesetz: Ein Sanktionsinstrument eigener Art?
Im Januar 2022 erschien eine Studie von Prof. Kubiciel zur Diskussion des Verbandssanktionengesetzes. Die Studie ist hier abrufbar.
Neuigkeiten 2020/2021
Dezember 2021
Regulierung digitaler Plattformen
Am 22.12. erschien in der Frankfurter Allgemeinen ein Beitrag von Professor Kubiciel zur Regulierung digitaler Plattformen und Sanktionierung von Unternehmen nach dem sog. Digital Services Act (DSA). Für eine Festschrift hatte Professor Kubiciel zuvor verschiedene Regulierungsmodelle analysiert. Obwohl sich der Gesetzgeber zuletzt auf eine (strafrechtliche) Nutzerregulierung konzentriert und diverse Straftatbestände an die Besonderheiten der digitalen Verbreitung angepasst hat, ist die Regulierung der Plattformen der einzige erfolgversprechende Weg. Analysiert man das deutsche Recht, zeigen sich verschiedene Regulierungsmodelle, angefangen vom strafrechtlichen Schwert über die regulierte Selbstregulierung des NetzDG bis hin zum feinen Florett verwaltungsaktakzessorischer Regulierung im GWB. Einige dieser Modelle finden sich auch im sog. Digital Services Act. Interessant ist dabei, dass der DSA die Regelungen des NetzDG zwar teils übernimmt, teils aber auch deutlich abschwächt und die Verhaltensnormen - mittlerweile ja Standard - mit einer umsatzbezogenen Geldbuße härtet. Obwohl der DSA als Verordnung angelegt ist - ob das so bleibt, ist nicht ganz unumstritten - belässt er den Mitgliedsstaaten Ausgestaltungsspielraum bei den Sanktionsregeln. Das dürfte einen Streit um die Anwendbarkeit des § 30 OWiG, wie er ggw. zur DSGVO geführt werden muss, vermeiden.
Dezember 2021:
Beiträge zur politischen Korruption
Am Weltantikorruptionstag erschien auf dem Verfassungsblog ein englischsprachiger Beitrag von Professor Kubiciel, in dem er sich für eine stärkere transnationale Rechtsdurchsetzung im Kampf gegen politische Korruption aussprach.
Der Beitrag kann hier abgerufen werden. Zuvor hatte sich Professor Kubiciel auf demselben Blog kritisch mit den Beschlüssen des OLG München und der sog. Maskenaffäre auseinandergesetzt.
Siehe hier:
22. Oktober 2021
Kolloquium zur subjektiven Zurechnung im Unternehmensstrafrecht
Im Oktober 2021 veranstaltete Professor Kubiciel ein Kolloquium zur subjektiven Zurechnung im Unternehmensstrafrecht. Prof. Dr. D. h.c. Jesús-Maria Silva Sánchez (Barcelona) und Prof. Dr. Dr. h.c. Garcia Cavero (Píura) referierten über die Voraussetzungen der subjektiven Zurechnung zu juristischen Personen, ein Thema an der Schnittstelle von Verbrechenstheorie und Unternehmensstrafrecht.
Die spanische und südamerikanische Doktrin interpretiert das dortige Recht weithin auf der Basis von Verbandsschuldmodellen; Zurechnungslösungen (zB § 30 OWiG, VerSanG) gelten als inkompatibel mit strafrechtlichen Grundaxiomen. Wenn aber die jur. Person für eine eigene Rechtsverletzung bestraft wird, fragt sich, ob und wie Begriffe der subj. Zurechnung - etwa der Vorsatz - auf juristische Personen entfaltet werden können. Dabei ist v.a. die Frage wichtig, inwieweit der Vorsatzbegriff normativiert und einer juristischen Person Wissen (und Wollen?) zugeschrieben werden kann. Die Beiträge werden in der renommierten spanischen Zeitschrift InDret sowie auf Deutsch publiziert.
1. und 2. Oktober 2021
6. Unternehmensstrafrechtliche Tage 2021
„Verfahrensgerechtigkeit für Unternehmen“
Am 1. und 2. Oktober 2021 fanden an der Johannes Kepler-Universität Linz die 6. Unternehmensstrafrechtlichen Tage in Zusammenarbeit mit den Universitäten Augsburg, Bern, Heidelberg, München und Zürich statt. Das Generalthema am 1. Oktober befasste sich mit der Sanktionierung von Verbänden und gliederte sich in die Bereiche Verfolgungspluralität, Bezugsgrößen der Sanktionierung und Sentencing Guidelines sowie Konzern und Vermögensabschöpfung.
Das Generalthema am 2. Oktober „Forensik und Grenzüberschreitung“ beinhaltete KI-gestützte forensische Untersuchungsmethoden sowie Mutual Legal Assistance in Corporate Criminal Proceedings (EN).
24./25. September 2021
Tagung „Multinationale Unternehmen und internationale Anti-Korruptionsnormen“
Am 24. und 25. September 2021 veranstaltete Professor Kubiciel zusammen mit seinen Kollegen Prof. Dr. Jens Koch, Dr. Philipp Maximilian Holle (beide Universität Bonn) und Dr. Alexander Baur (Direktion der Justiz und des Innern Kanton Zürich) eine internationale Tagung zum Thema "Multinationale Unternehmen und internationale Anti-Korruptionsnormen".
Hier können die Präsentationen abgerufen werden.
Mai 2021
Ungeklärte Rechtsfragen der Unternehmenssanktionierung nach der DSGVO
Im Mai 2021 erschien in der Zeitschrift „PinG“ ein Aufsatz über ungeklärte Rechtsfragen der Unternehmenssanktionierung nach der DSGVO. Der Beitrag ist hier erhältlich: https://pingdigital.de/ce/ungeklaerte-rechtsfragen-der-sanktionierung-von-unternehmen-nach-der-dsgvo/_sid/XBKK-125837-YyXU/detail.html
April 2021
Papier zum Sonderunternehmensstrafrecht für fehlende Sorgfalt in Lieferketten
Im April 2021 erschien ein Papier zum Sonderunternehmensstrafrecht für fehlende Sorgfalt in Lieferketten im Gesetzentwurf über Sorgfaltspflichten in Lieferketten
hier erhältlich: Augsburger Papiere zur Kriminalpolitik 2/2021 hier erhältlich
März 2021
Besprechung Urteil des BVerfG zur rückwirkenden Vermögensabschöpfung
Im März 2021 erschien im Magazin F.A.Z. Einspruch eine Besprechung des Urteils des BVerfG zur rückwirkende Vermögensabschöpfung
FAZ Einspruch v. 9.3.2021 hier erhältlich
Dezember 2020
Verhängung einer Unternehmensgeldbuße wegen Verstoßes gegen die Pflichten der DSGVO
Im Wirtschaftsteil der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat Professur Kubiciel die Entscheidung des Landgerichts Bonn zur Verhängung einer Unternehmensgeldbuße wegen eines Verstoßes gegen die Pflichten der DSGVO Sachen („1&1“) zustimmend besprochen und kontextualisiert.
Juni 2020
Stellungnahme der Forschungsgruppe zum Verbandssanktionengesetz
Prof. Kubiciel hat gemeinsam mit seinen Kolleg*innen Martin Henssler, Elisa Hoven und Thomas Weigend eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sanktionierung der Integrität in der Wirtschaft, Art. 1: „Gesetz zur Sanktionierung verbandsbezogener Straftaten“ veröffentlicht.
Die Stellungnahme ist hier erhältlich.
Februar 2020
Drittmittelprojekt „Prävention und Bewältigung von Korruption im internationalen Konzern“
Gemeinsam mit seinen Kollegen Prof. Dr. Alexander Baur (Kriminologie, Universität Hamburg) und Prof. Dr. Jens Koch (Gesellschaftsrecht, Universität Bonn) sowie dessen Mitarbeiter Dr. Philipp Maximilian Holle untersucht Prof. Kubiciel, wie international tätige Unternehmen auf sich überschneidende internationale Legalitätserwartungen reagieren. Ausgangspunkt der Untersuchung ist der Umstand, dass sich Unternehmen auf den Weltmärkten einer Vielzahl verschiedener und teils parallel anwendbarer Anti-Korruptionsvorgaben ausgesetzt sehen. Das Projekt soll mittels eines rechtsnormativen und rechtstatsächlichen Forschungsansatzes Unternehmen einen Fahrplan an die Hand geben, mit dessen Hilfe sie die damit verbundenen Herausforderungen sinnvoll bewältigen können. Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten und Grenzen einer Harmonisierung in einer rechtspolitischen Perspektive ausgelotet werden. Das Projekt wird von den dem in der Schweiz ansässigen KBA-NotaSys Integrity Fund ( https://www.integrityfund.ch) großzügig unterstützt. Nähere Informationen finden Sie hier.
11.02.2020
Independent Compliance Monitoring in Strafverfahren gegen multinationale Unternehmen
Am 11.02.2020 referierte Professor Kubiciel auf einer von seinem Kollegen Prof. Dr. Dr. h.c. Theodor Baums (Frankfurt) und der Sozietät SZA Schilling Zutt Anschütz veranstalteten Konferenz zum Independent Compliance Monitoring in Strafverfahren gegen multinationale Unternehmen. Aus US-Sicht trug Rechtsanwalt Ben Gruenstein (Cravath, Swaine & Moore) vor, die Rechtsanwälte Dan Lavender und Matthew McCartney (Macfarlanes) stellten das Vorgehen im Vereinigten Königreich vor, der ehemalige Legal Counsel und CCO von Bilfinger SE, Olaf Schneider, LL.M., brachte die Unternehmenssicht ein. Die Präsentation von Herrn Kubiciel zum Monitoring nach dem sog. VerSanG kann abgerufen werden.
Dissertationen
Professor Kubiciel bietet interessierten Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit, die Anfertigung einer Dissertation zu Grundfragen und Einzelaspekten des Unternehmensstrafrechts zu betreuen.
Leiter der Forschungsstelle für Unternehmensstrafrecht
- Telefon: +49 (0)821 598-4560
- E-Mail: sekretariat.kubiciel@jura.uni-augsburgjura.uni-augsburg.de ()
- Raum 2036 (Gebäude H)
Mitarbeiter
- Telefon: +49 821 598-4564
Assoziiert
- Telefon: +49 40 42838 - 3004
Kontakt
- Telefon: +49 (0)821 598-4560
Kontakt Sekretariat:
Tel.: +49 (0) 821 598-4561
Email:
inge.rystau@jura.uni-augsburg.de
Hausanschrift:
Universitätsstraße 24
Gebäude H - Zimmer 2035
86159 Augsburg