Das LL.M.-Studium
LL.M.-Studium in Augsburg
Der Aufbaustudiengang greift auf die anglo-amerikanische Juristenausbildung zurück. Dort ergänzen LL.M.-Studiengänge die juristische Grundausbildung. Sie dienen dem Erwerb von weiterfüherenden Kenntnissen auf einem Spezialgebiet oder in einer fremden Rechtsordnung. Letzteren Ansatz verfolgt der LL.M.-Studiengang für im Ausland Graduierte, der sich speziell an Juristen*innen aus dem Ausland richtet, die in erster Linie die Grundzüge des deutschen Rechts kennlernen wollen.
Die Universität Augsburg bietet eine besondere Erfahrung für Studierende. Als Großstadt mit über 2000-jähriger Geschichte und mit seiner ansprechende Lage im Alpenvorland bietet Augsburg hervorragende Lebensbedingungen und Freizeitmöglichkeiten. Die Juristische Fakultät der Universität Augsburg ist bekannt für die Herzlichkeit und Zugänglichkeit ihrer Fakultät und ihrer Mitarbeiter sowie für ihre familiäre Atmosphäre auf der Ebene der Studierendenschaft.
Ablauf und Dauer
- Das Studium ist darauf angelegt, in zwei aufeinanderfolgenden Semestern durchlaufen zu werden.
- Der Beginn ist sowohl im Winter- als auch im Sommersemester möglich.
- Das LL.M.-Studium ist ein Vollzeitstudium.
- Das Studium gliedert sich im Groben in drei Phasen:
Studienphase
Die gesamte Studiendauer hinweg läuft die sog. Studienphase, während derer die Studierenden in erster Linie die Grundzüge des deutschen Rechts erlernen.
Magisterarbeit
Typischerweise mit dem Ende des ersten Studiensemesters (vorlesungsfreie Zeit) beginnt die Arbeit an der Magisterarbeit.
Die Bearbeitung der Magisterarbeit läuft somit in der Regel zeitweise parallel zum zweiten Studiensemester.
Mündliche Prüfung
Abgeschlossen wird das Magisterstudium durch eine mündliche Prüfung. Diese findet nach vollständigem Abschluss der Studienphase und nach Abschluss der Korrektur der Magisterarbeit statt.
Veranstaltungen und Prüfungen
In der Studienphase machen sich die Studierenden in erster Linie mit den Grundzügen des deutschen Rechts vertraut.
Dies geschieht durch die Teilnahme an den Grundkursen des klassischen Jura-Studiums, welche die juristischen Grundlagen in den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht schaffen. Verpflichtend ist der Besuch von solchen Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 24 Semesterwochenstunden, die sich gleichmäßig auf die zwei Semester verteilen sollen. Über die Mindestverpflichtung hinaus können die Studierenden je nach Interesse weitere Vorlesungen mit speziellerem Themenzuschnitt besuchen.
In der Studienphase nehmen Studierende insoweit am üblichen Studienbetrieb teil und vertiefen die Erkenntnisse aus der Vorlesung im Selbststudium in der Bibliothek.
Im Bereich der praktischen Falllösung (=Anwendung des theoretischen Vorlesungsstoffs auf Fälle) werden Studierende durch das Angebot besonderer Fallbesprechungen für Ausländer besonders an die Gutachtenlösung herangeführt.
Im Laufe der beiden Studiensemester sind insgesamt mindestens fünf Prüfungsleistungen zu erbringen. Denkbare Prüfungsleistungen sind:
- mündliche Prüfungen
- schriftliche Leistungen, wie etwa
- Klausuren
- Seminarteilnahmen inkl. einer Seminararbeit
- Anfertigung von Hausarbeiten
Von den fünf Prüfungsleistungen ist mindestens eine schriftlich zu erbringen. Außerdem muss jeweils mindestens eine Prüfungsleistung im Grundkurs eines jeden Fachbereichs (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) erbracht werden.
Die Magisterarbeit
Jeder Student hat eine Magisterarbeit in deutscher Sprache anzufertigen. Ein Thema für die Magisterarbeit wird in Absprache mit einem persönlichen Betreuer gewählt. In der Magisterarbeit soll der Magisterstudent nachweisen, dass er selbständig wissenschaftlich arbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darstellen kann. Das Thema bearbeitet der Student anschließend über mehrere Wochen. Regelmäßig hat die Magisterarbeit einen Umfang von ca. 50-80 Seiten, wobei inhaltliche Tiefe vor Breite geht.
Mit der Magisterarbeit sollte schon während der Semesterferien nach dem ersten Studiensemester begonnen werden, da sie bei Aufnahme des Studiums zum Wintersemester am 1. Juni, bei Aufnahme des Studiums zum Sommersemester am 1. Januar des darauffolgenden Jahres abgegeben werden muss.
Mündliche Abschlussprüfung
Abgeschlossen wird das Magisterstudium durch eine mündliche Prüfung, in der der Magisterstudent in einem Fachgebiet seiner Wahl (Bürgerliches Recht, öffentliches Recht oder Strafrecht) sein Verständnis der Grundzüge des deutschen Rechts nachweist.
Die mündliche Abschlussprüfung kann nur stattfinden, nachdem alle Voraussetzungen der Studienphase erfüllt sind und die Magisterarbeit bestanden wurde.
Bei der Planung des Studienaufenthalts ist zu berücksichtigen, dass die mündliche Prüfung aufgrund der Korrekturdauer der Magisterarbeit erst einige Monate nach Abschluss des übrigen Studiums durchgeführt werden kann.
Überblick
Studium | LL.M. für im Ausland Graduierte |
Art | Vollzeitstudium |
Akademischer Abschluss | Magister legum (LL.M. Augsburg) |
Studienbeginn | 1. Oktober / 1. April |
Studiendauer | 2 Semester |
Studienort | Augsburg |
Studienleistungen |
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Studiensprache | Deutsch |
Bewerbungsfrist |
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Gebühren | Hier finden Sie die derzeit gültigen Sätze für den Semesterbeitrag |
Kontakt
- Telefon: +49 (0)821 598-4622