Grundlagenbereich und Allgemeiner Wahlbereich
Grundlagen
Im interdisziplinären Bachelorstudiengang wird viel Wert gelegt auf eine fundierte Grundlagenausbildung. Methoden und Kernkompetenzen beider Fachrichtungen gehören daher für jeden Studierenden zum Pflichtprogramm.
Dazu gehören:
Grundlagen des Zivilrechts (Modulgruppe A):
- BGB I (Allgemeiner Teil)
- BGB II (Schuldrecht)
- BGB III (Sachenrecht)
- Handels- und Gesellschaftsrecht
außerdem:
- aus Modulgruppe G (Anwendung und Vertiefung): Übung im Wirtschaftsrecht
Grundlagen des öffentlichen Rechts
(Modulgruppe B):
- Verfassungsrecht
- Verwaltungsrecht
- Europarecht
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
(Modulgruppe C):
- Einführung in die Wirtschaftswissenschaften
- Kostenrechnung
- Bilanzierung I
- Bilanzierung II
- Investition und Finanzierung
Grundlagen Mathematik & Statistik
(Modulgruppe D):
- Mathematik
- Statistik
Grundlagen der Volkswirtschaftslehre
(Modulgruppe E):
- Einführung in die Volkswirtschaftslehre
- Einführung in die Mikroökonomik
- Wirtschaftspolitik
Common Law Principles (Modulgruppe F):
- Concepts of Law and Business
Allgemeiner Wahlbereich
Neben dem Pflichtprogramm (114 LP) und der Schwerpunktausbildung (25 LP) haben die Studierenden die Möglichkeit in einem Allgemeinen Wahlbereich (Modulgruppe K) im Umfang von 20 LP schwerpunktübergreifende Module, im Schwerpunktbereich nicht gewählte Module oder Module aus anderen als dem eigenen Schwerpunktbereich einzubringen.
Ansprechpartner
- Telefon: +49 (0)821 598-4675
- Sprechzeiten: Montag - Freitag: 8.30 - 12 Uhr
- Telefon: +49 (0)821 598-5162 bzw. -4662