Prüfungen und Studiengangsfristen
Fristen
Im Bachelorstudiengang sind zwei Fristen zu beachten:
- Die sog. "Orientierungsprüfung" (§ 17 POBachReWi)
Grundsätzlich sollten nach einem Fachsemester 30 Leistungspunkte aus den Pflichtfächern erbracht sein. Konsequenzen folgen dann, wenn nicht spätestens nach Ablauf von zwei Fachsemestern 30 Leistungspunkte erbracht sind. Dann ist die Orientierungsprüfung endgültig nicht bestanden und das Studium beendet.- Bis zum Ende des sechsten Fachsemesters sind alle erforderlichen Prüfungsleistungen (180 LP) zu erbringen (§ 18 Abs. 2 POBachReWi). Ein Versäumnis hat ein erstmaliges Nichtbestehen der Bachelorprüfung zur Folge. Die Bachelorprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn innerhalb von acht Fachsemestern die geforderten Prüfungsleistungen nicht erbracht sind (§ 18 Abs. 3 POBachReWi). Folge ist Zwangsexmatrikulation.
Alle Studierenden, bei denen die Einhaltung der Fristen gefährdet ist und womöglich eine Zwangsexmatrikulation im Raum steht, sollten sich rechtzeitig mit der Studienfachberaterin in Verbindung setzen.
Anmeldungen
Die Teilnahme an einer Prüfung bedarf der vorherigen Anmeldung beim Prüfungsamt. Für jede Prüfungsphase gibt es bestimmte Anmeldefristen, die rechtzeitig vorher im STUDIS bekanntgegeben werden. Das Versäumen der Anmeldefristen hat den Ausschluss von der jeweiligen Prüfung zur Folge.
Keine Wiederholung bestandener Prüfungen
Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden, d.h. jede schlecht bestandene Prüfung geht mit ihrer Note in das Prüfungskonto ein und hat Auswirkungen auf die Abschlussnote.
Wahlleistungen können nur im Wege der sog. "Best-of" Regelung (§ 20 Abs. 2 POBachReWi) durch bessere Prüfungsleistungen verdrängt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass in einer Modulgruppe mehr Prüfungsleistungen erbracht werden, als zum Bestehen des Studiengangs erforderlich sind.
Wiederholung nicht bestandener Prüfungen
Nicht bestandene Prüfungen können innerhalb der Studiengangsfristen (s.o.) vorbehaltlich eines entsprechenden Prüfungsangebots beliebig oft wiederholt werden. Es gibt keine Beschränkung über eine bestimmte Anzahl möglicher Versuche.
Hinweis: Alle Prüfungstermine sind gleich, d.h. die Teilnahme am Wiederholungstermin setzt nicht die Teilnahme im Haupttermin voraus. Wenn nur eine Teilnahme am Wiederholungstermin beabsichtigt ist, sollte auch nur eine Anmeldung zum Wiederholungstermin erfolgen.
Wichtige weiterführende Informationen
Ansprechpartner Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
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