Das Jura-Studium kompakt

Erfahren Sie mehr zum Aufbau und den Inhalten des Studiengangs Rechtswissenschaft, zu den Bewerbungsmodalitäten und dem Studienprogramm. Bei Fragen dürfen Sie uns selbstverständlich auch gerne persönlich kontaktieren. Die Kontaktinformationen finden Sie am Ende der Seite.

Eine Gruppe von zwei Studenten und einer Studentin sitzt auf einer Treppe und schaut gemeinsam in einen Laptop. Im Hintergrund sieht man den grünen Campus.

Studienortwechsel

Sie studieren bereits Rechtswissenschaft an einer anderen Universität und möchten gerne nach Augsburg wechseln? Wir informieren Sie über die Anerkennung Ihrer Studienleistung und die notwendigen organisatorischen Schritte, die ein Studienortwechsel mit sich bringt.

Ein Mann notiert sich etwas auf einem Block, im Hintergrund steht ein Laptop.

Prüfungen und Diplomierung

Wie melde ich mich für eine Prüfung an und was mache ich, wenn ich am Prüfungstag erkranke? Welche Hilfsmittel sind in einer Prüfung überhaupt erlaubt? Rund um das Thema Prüfungen gibt es regelmäßig viele Fragen, die wir mit unserer Informationsseite größtenteils abdecken möchten.
Außerdem erfahren Sie hier, wie und wann Sie Ihren Antrag auf Diplomierung stellen können.

Bücher Lesen Literatur (Symbolbild)

Aktuelles

26. August 2025

Stundenpläne für das Wintersemester 2025/2026 - erste Entwürfe

Die ersten Entwürfe für die Stundenpläne des Wintersemesters 2025/2026 sind online verfügbar. Weitere Änderungen bis zum Start der Vorlesungszeit am 13. Oktober 2025 sind möglich.

26. August 2025

Allgemeine Infos zum Wintersemester 2025/2026

Wir halten Sie zu Themen wie Grundlagenseminaren, Fallbesprechungen, Digicampus auf dem neuesten Stand.

Im Grundstudium absolvieren die Studierenden eine Vielzahl von Klausuren. Dadurch unterscheidet sich die Struktur von anderen Fakultäten. Das Augsburger Programm trägt dem Umstand Rechnung, dass die Erste Juristische Staatsprüfung in Bayern ein reines Klausurexamen ist.

Aufbau und Inhalte des Studiums

Grundstudium

Während des Grundstudiums lernen die Studierenden die wesentlichen Inhalte des Bürgerlichen Rechts, des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts. Mit Vorlesungsabschlussklausuren werden die Studierenden von Anfang an mit der selbstständigen praktischen Falllösung vertraut gemacht. Daneben erfahren die Studierenden intensive Betreuung in Fallbesprechungen. Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab.

Studierende in einer Vorlesung mit Dozentin

Hauptstudium

Im Hauptstudium vertiefen die Studierenden ihre Kenntnisse aus dem Grundstudium. Das Verfahrensrecht kommt hinzu. Außerdem beginnen die Studierenden mit der Ausbildung in einem Schwerpunktbereich, sie absolvieren die sog. "Übungen für Fortgeschrittene" und sie besuchen eine Veranstaltung zum Erwerb sog. "Schlüsselqualifikationen".

Studierende im Hörsaal während einer Vorlesung

Schwerpunktstudium

Im dritten Studienjahr beginnen die Studierenden mit der Ausbildung in einem Schwerpunktbereich. Die Studierenden haben die Wahl zwischen neun Schwerpunkten. Die Schwerpunkte spiegeln die Forschungsschwerpunkte der Fakultät wider. Dieser Abschnitt ist später Gegenstand der Juristischen Universitätsprüfung.

Blick durchs Bücherregal auf eine Studentin in der Bibliothek

Examinatorium

Zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Staatsprüfung bietet das kostenlose und anmeldefreie Examinatorium ein einjähriges Komplettprogramm.

Bagger vor der Juristischen Fakultät

Prüfungen


Vorlesungsabschlussklausuren

Mit Vorlesungsabschlussklausuren werden die Studierenden während des Grundstudiums von Anfang an mit der selbstständigen praktischen Falllösung vertraut gemacht.

 


Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft besteht aus folgenden vier Fachprüfungen, die bis zum sechsten Fachsemester absolviert sein müssen:

 

  • Klausur im "Grundkurs Strafrecht II"
  • Klausur im "Grundkurs Bürgerliches Recht III"
  • Klausur im "Grundkurs Öffentliches Recht III"
  • Klausur in einem Grundlagenfach

 


Erste Juristische Prüfung

Die Erste Juristische Prüfung (EJP) setzt sich aus einem staatlichen und einem universitären Prüfungsteil zusammen. Die Erste Juristische Staatsprüfung wird vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz durchgeführt. Sie setzt sich aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung zusammen. Die Juristische Universitätsprüfung erfolgt in einem Schwerpunkt, den die Studierenden frei wählen. Als Prüfungsleistungen sind zwei studienbegleitende und eine mündliche Abschlussprüfung zu erbringen.

 

Bewerbung und Einschreibung

Bewerbung

 

Zum Wintersemester 2024/2025 wird der Studiengang Rechtswissenschaften zulassungsfrei (ohne NC) sein. Wenn Sie also die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Studienplatz. Ein Vergabeverfahren im eigentlichen Sinne gibt es nicht.

 

  • Es gibt keine Bewerbungsfrist. Eine Bewerbung für das 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
  • Das Bewerbungsverfahren führt die Studierendenkanzlei der Universität Augsburg durch.
  • Einzige Zugangsvoraussetzung ist eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung.

 

DIe Bewerbung erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Registrierung im VIBS-Portal der Universität Augsburg
  2. Online-Bewerbung im VIBS-Portal durchführen
 

Weitere Informationen rund um das Thema Zugang und Bewerbung erhalten Sie auf den zentralen Seiten der Studierendenkanzlei.

 

Informieren Sie sich jetzt!

Einschreibung

 

Die Einschreibung (auch Immatrikulation) erfolgt nach vorheriger Bewerbung bzw. Zulassung durch die Studierendenkanzlei der Universität Augsburg in zwei Schritten:

  1. Durchführung der Online-Immatrikulation im VIBS-Portal
  2. Einreichen des Antrags auf Einschreibung mit den  erforderlichen Unterlagen
 
  • Die Immatrikulationsfrist für zulassungsfreie Studiengänge endet am 30. September für das Wintersemester.
  • Alle Studierenden haben für jedes Semester einen Semesterbeitrag (Stand SoSe 2025: 164,25 Euro) zu entrichten.
  • Nach der Einschreibung erhalten Sie die Campus Card Augsburg sowie die Rechenzentrums-Kennung, die für eine Anmeldung an den Campus-Portalen erforderlich ist.

Der Weg nach der Ersten Juristischen Prüfung

Vorbereitungsdienst

Nach dem erfolgreichen Abschluss der EJP stehen verschiedene Karrierewege offen. Der klassische Weg für Jurastudierende ist der zweijährige staatliche Vorbereitungsdienst (Referendariat), welcher mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung abschließt.

Der Vorbereitungsdienst ist zweigeteilt:

  • Praktische Ausbildung: Stationen bei den Zivilgerichten, den Strafgerichten bzw. den Staatsanwaltschaften, bei der Regierung bzw. dem Verwaltungsgericht, bei einem Rechtsanwalt sowie bei einer sog. Wahlstation
  • Theoretische Ausbildung: Arbeitsgemeinschaften

Zweite Juristische Staatsprüfung

Die Zweite Juristische Staatsprüfung (Assessorexamen) besteht aus einem schriftlichen Teil (70 %) und einem mündlichen Teil (30%).

Der schriftliche Teil besteht aus neun fünfstündigen Klausuren

  • 4 Klausuren im Zivilrecht (inkl. Arbeitsrecht)
  • 2 Klausuren im Strafrecht und 
  • 3 Klausuren im Öffentliches Recht (inkl. Steuerrecht)

Seit Herbst 2024 wird zudem das optionale E-Examen angeboten.

Berufsperspektiven

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Mit Bestehen der Zweiten Juristischen Prüfung wird die Befähigung zum Richteramt erworben (§ 5 I DRiG). 

Sie ist Zulassungsvoraussetzung zu den klassischen juristischen Berufen:

  • Justiz (Richteramt und Staatsanwaltschaft)
  • Rechtsanwaltschaft
  • Notariat
 
Weitere Berufsfelder:
 
  • Öffentlicher Dienst
  • Unternehmen
  • Banken
  • Versicherungen
  • internationale Organisationen
  • politische Institutionen

Die Juristische Fakultät als Arbeitgeber

Sie haben Ihr Studium beendet, möchten aber gerne an der Fakultät bleiben und sich wissenschaftlich weiterqualifizieren? Dann schauen Sie gerne in unserem Stellenportal nach aktuell offenen Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w/d). 

 

Warum sie sich für die Universität als Arbeitgeber entschieden haben, welche Eigenschaften Sie für eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter mitbringen sollten und wie ein typischer Arbeitsalltag an der Juristischen Fakultät aussieht – darüber berichten zwei unserer wissenschaftlichen Mitarbeiter. 

 

 

Interview mit Herrn Patros, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Haftungsrecht und Recht der Digitalisierung (Prof. Buchner)

 

Interview mit Frau Preiß, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht, Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht (Prof. Kubiciel)

Ansprechpartner

Dr. Matthias Kober
Studienberatung für den Studiengang Rechtswissenschaft
Juristische Fakultät

E-Mail:

Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel
Studiendekan der Juristischen Fakultät
Juristische Fakultät

E-Mail:

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