Hauptstudium Jura
Teilnahmevoraussetzungen
Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene
Teilnahmevoraussetzungen sind:
Klausur "Grundkurs Strafrecht I"
Klausur "Grundkurs Strafrecht II"
Klausur "Grundkurs Strafrecht III"
Anfängerhausarbeit (wahlweise aus dem Bürgerlichen Recht, dem Strafrecht oder aus dem Öffentlichen Recht)
Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene
Teilnahmevoraussetzungen sind:
Klausur "Grundkurs Bürgerliches Recht I"
Klausur "Grundkurs Bürgerliches Recht II"
Klausur "Grundkurs Bürgerliches Recht III"
Anfängerhausarbeit (wahlweise aus dem Bürgerlichen Recht, dem Strafrecht oder aus dem Öffentlichen Recht)
Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene
Teilnahmevoraussetzungen sind:
Klausur "Grundkurs Öffentliches Recht II"
Klausur "Grundkurs Öffentliches Recht III"
Klausur "Grundkurs Öffentliches Recht IV"
Anfängerhausarbeit (wahlweise aus dem Bürgerlichen Recht, dem Strafrecht oder aus dem Öffentlichen Recht)
Schlüsselqualifikationen
In den Stundenplänen des vierten und des fünften Fachsemesters finden sich Veranstaltungen zur Mediation, Verhandlungsführung, Strafprozessualen Vernehmungslehre, Taktik im Zivilprozess, Mandat und Mandant, Anwaltlichen Beratung und Interkulturellen Kommunikation. Eine dieser Veranstaltungen muss bis zur mündlichen Universitätsabschlussprüfung besucht worden sein.
- Das jeweilige Veranstaltungsangebot finden Sie auf Digicampus.
- Für den Besuch der Veranstaltungen ist eine Anmeldung über Digicampus erforderlich.
- Die Teilnehmerzahl ist teilweise auf ca. 20 Personen beschränkt, die Verteilung der Plätze erfolgt nach dem sog. Priorisierungsverfahren.
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer weisen mit ihren Unterschriften auf einer Teilnehmerliste den regelmäßigen Besuch nach.
- Am Ende der jeweiligen Vorlesungszeit wird der regelmäßige Besuch in STUDIS eingetragen.
- Im Falle eines regelmäßigen Besuchs erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Rechts- und Wirtschaftswissenschaften am Ende der Vorlesungszeit eine Teilnahmebescheinigung, unterschrieben vom Dekan und dem Veranstaltungsleiter. Diese ist bei Bedarf im Dekanat zu beantragen.
- Die regelmäßige Teilnahme wird bei der Anmeldung zur mündlichen Universitätsabschlussprüfung erklärt.
- Der Kontakt zu den Veranstaltungsleitern erfolgt über das Dekanat.