Propädeutisches und Schwerpunktseminar auf Frauenchiemsee, 2024
Im Sommersemester 2024 veranstalten Professor Dr. Möllers, Professor Wendel (Pepperdine University, USA), Professor Manns (George Washington University, USA), Professor Katz (Chicago-Kent College of Law, USA) und Professor Hugo (University of Johannesburg, Südafrika) (Beisitzer: Christian Kolbe) ein Schwerpunktseminar zum Thema Künstliche Intelligenz und das Aktien- und Kapitalmarktrecht. Die Seminararbeiten können auf Deutsch oder Englisch angefertigt werden, das Seminarwochenende wird auf Englisch abgehalten.
Organisatorisches
Das Seminarwochenende wird vom 05.07. bis 07.07.2024 stattfinden.
Die endgültige Themenvergabe erfolgt am 10.05.2024 (Bearbeitungsbeginn) und die Bearbeitungsfrist endet am 21.06.2024.
Die Vorbesprechung mit Themenwünschen findet am 23.04.2024 um 17:30 Uhr in Raum tba statt
Bitte um vorherige Anmeldung in Digicampus: „Seminar Künstliche Intelligenz und das Aktien- und Kapitalmarktrecht, SP I, III, VII
Das Seminar ist auf 16 Teilnehmer begrenzt und richtet sich an Studenten der Rechtswissenschaft der Schwerpunktbereiche I, III und VII sowie an Studenten des Studiengangs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften (Bachelor und Master). Des Weiteren sind auch Studenten der unteren Semester herzlich eingeladen, das Seminar als Propädeutisches Seminar einzubringen.
Je nach Themenwahl kann die Prüfungsleistung als studienbegleitendes Prüfungsmodul in den universitären Teil der Ersten Juristischen Prüfung eingebracht werden. Für Wirtschaftsjuristen werden bei erfolgreicher Teilnahme fünf (Bachelor) bzw. sechs Leistungspunkte (Master) vergeben.
Bitte beachten Sie das besondere Seminarkonzept: Im Zeitalter der voranschreitenden Digitalisierung und der künstlichen Intelligenz (KI) wird das Arbeiten mit sog. Large Language Models (LLMs) wie ChatGPT (Generative Pre-trained Transformer) auch für den Juristen immer wichtiger. Um Sie frühzeitig mit der Materie vertraut zu machen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr Seminarthema nicht unter Ausschluss von, sondern mit entsprechender (und bewerteter) Nutzung eines LLMs zu bearbeiten. Näheres zum neuartigen Konzept entnehmen Sie bitte unserem Seminarleitfaden auf Digicampus.
Bewerbungen für die Seminarteilnahme werden ab sofort bis spätestens 22.04.2024 angenommen:
Christian.Kolbe@jura.uni-augsburg.de
Bitte verwenden Sie den Bewerbungsbogen.
Themen
Bitte geben Sie das von Ihnen präferierte Seminarthema an. Die Themen werden im Rahmen der endgültigen Themenvergabe in der Reihenfolge des Bewerbungseingangs vergeben.
Folgende Themen stehen vorläufig zur Auswahl (die Themen werden ggf. noch ergänzt):
1a. Liability for incorrect ad-hoc-disclosures in Germany: How immediate is "immediately"?
1a. Die Haftung für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen in Deutschland: Wie unverzüglich ist „unverzüglich“?
1b. Liability for incorrect ad hoc disclosures in the USA: How immediate is "immediately"?
1b. Die Haftung für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen in den USA: Wie unverzüglich ist „unverzüglich“?
2a. Prospectus liability in Germany: Does the prospectus have to include an ongoing investigation against a board member of the company?
2a. Die Prospekthaftung in Deutschland: Muss ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft im Börsenprospekt erwähnt werden?
2b. Prospectus liability in the USA: Does the prospectus have to include an ongoing investigation against a board member of the company?
2b. Die Prospekthaftung in den USA: Muss ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft im Börsenprospekt erwähnt werden?
3a. Liability for the breach of a duty to inform or a duty to advise in Germany: Which duties to research are triggered by the „Know-your-product“-obligation in Germany?
3a. Die Haftung für die Verletzung einer Aufklärungs- oder Beratungspflicht in Deutschland: Welche Recherchepflichten löst die „Know-your-product“-Pflicht in Deutschland aus?
3b. Liability for the breach of a duty to inform or a duty to advise in the USA: Which duties to research are triggered by the „Know-your-product“-obligation in the USA?
3b. Die Haftung für die Verletzung einer Aufklärungs- oder Beratungspflicht in den USA: Welche Recherchepflichten löst die „Know-your-product“-Pflicht in den USA aus?
4a. Settlement options in securities trading in Germany: When is it possible for the investor to reclaim the purchase price paid in Germany?
4a. Rückabwicklungsmöglichkeiten im Wertpapierhandel in Deutschland: Wann kann der gezahlte Kaufpreis vom Anleger in Deutschland zurückverlangt werden?
4b. Settlement options in securities trading in the USA: When is it possible for the investor to reclaim the purchase price paid in the USA?
4b. Rückabwicklungsmöglichkeiten im Wertpapierhandel in den USA: Wann kann der gezahlte Kaufpreis vom Anleger in den USA zurückverlangt werden?
5a. Liability for damages in Germany using the example of the VW diesel scandal: Under substantive law, why is it difficult to reverse the transaction in Germany?
5a. Die Haftung auf Schadensersatz in Deutschland am Beispiel des VW-Dieselskandals: Warum ist die Rückabwicklung in Deutschland materiell-rechtlich nur schwer möglich?
5b. Liability for damages in the USA using the example of the VW diesel scandal: Under substantive law, which unwinding options exist in the USA?
5b. Die Haftung auf Schadensersatz in den USA am Beispiel des VW-Dieselskandals: Welche Rückabwicklungsmöglichkeiten bestehen materiell-rechtlich in den USA?
6a. Sanctioning of companies in Germany using the example of the VW diesel scandal: Possibilities of German state institutions to impose sanctions favoring the injured parties
6a. Die Sanktionierung von Unternehmen in Deutschland am Beispiel des VW-Dieselskandals: Möglichkeiten von staatlichen Institutionen in Deutschland, Sanktionen zugunsten Geschädigter zu verhängen
6b. Sanctioning of companies in the USA using the example of the VW diesel scandal: Possibilities of US state institutions to impose sanctions favoring the injured parties
6b. Die Sanktionierung von Unternehmen in den USA am Beispiel des VW-Dieselskandals: Möglichkeiten von staatlichen Institutionen in den USA, Sanktionen zugunsten Geschädigter zu verhängen
7a. Liability of Rating agencies in Germany: Why were Rating agencies not liable for CDOs (Collateralized Debt Obligations) in Germany?
7a. Die Haftung von Ratingagenturen in Deutschland: Warum haben Ratingagenturen für CDOs (Collateralized Debt Obligations) in Deutschland nicht gehaftet?
7b. Liability of Rating agencies in the USA: Why were Rating agencies not liable for CDOs (Collateralized Debt Obligations) in the USA?
7b. Die Haftung von Ratingagenturen in den USA: Warum haben Ratingagenturen für CDOs (Collateralized Debt Obligations) in den USA nicht gehaftet?
8a. Time limitation of multiple voting shares in Germany: Should multiple voting shares in Germany be linked to remaining in the start-up company?
8a. Die Befristung von Mehrstimmrechtsaktien in Deutschland: Sollten Mehrstimmrechtsaktien in Deutschland an den Verbleib im Start-Up-Unternehmen geknüpft werden?
8b. Time limitation of multiple voting shares in the USA: Should multiple voting shares in the USA be linked to remaining in the start-up company?
8b. Die Befristung von Mehrstimmrechtsaktien in den USA: Sollten Mehrstimmrechtsaktien in den USA an den Verbleib im Start-Up-Unternehmen geknüpft werden?
9a. Multiple voting shares and stock market prices in Germany: How do multiple voting rights affect the stock market price in Germany?
9a. Mehrstimmrechtsaktien und der Börsenkurs in Deutschland: Wie wirken sich Mehrfachstimmrechte in Deutschland auf den Börsenkurs aus?