Prüfungsrelevantes

Anmeldung zur Modulprüfung KTH-0100

Informationen für Studierende des Magister Theologiae

 

Für das Studium Magister Theologiae benötigen Sie Nachweise über Kenntnisse in folgenden Sprachen:

 

• Latein (Latinum)    • Alt-Griechisch (Graecum)     • Hebräisch (Hebraicum)


Sprachnachweise - Anmeldung zur Prüfung:

 

1) Legen Sie Ihre Sprachnachweise (Kopien der Zeugnisse) im Zentralen Prüfungsamt bei Frau Annemarie Leichtle zur Anerkennung vor.
Im Falle einer Anerkennung von auswärtig erbrachten Sprachleistungen verwenden Sie bitte folgendes Formular:

Antrag auf Anerkennung von auswaertig erbrachten Sprachleistungen im Studiengang Mag. theol..pdf .

 

Beantragen Sie ggf. eine Dispens von Sprachnachweisen für die noch nicht abgelegten Sprachprüfungen:

Antrag auf Dispens von Sprachnachweisen.pdf .

 

2) Melden Sie sich mit dem Formblatt Anmeldung zur Prüfung im Modul KTH-0100 im Sekretariat des Modulbeauftragen (Prof. Dr. Erasmus Gaß) zur Teilnahme an der Prüfung an: Prüfungsanmeldung-KTH-0100.pdf

 

3) Tragen Sie sich in Studis zur Prüfung ein.


Weitere Informationen zur Dispens:

 

Die zeitlich befristete Dispens wird in der Regel bis zum Beginn des 5. Fachsemesters (konkret: 31. Oktober) gewährt und ermöglicht Ihnen eine Ablegung der Prüfung im o.g. Modul vor dem Erwerb aller notwendigen Sprachnachweise. Eine einmalige Verlängerung dieser Dispens - längstens bis zum Ende des 6. Fachsemesters - ist möglich.


Bitte stellen Sie die Anträge auf Dispens frühzeitig, d.h. mindestens vier Monate vor Ablegung der Prüfung, so dass ausreichend Zeit zur Prüfung Ihrer Unterlagen bleibt. Prüfungen zum Modul KTH-0100 finden zweimal im Jahr statt (Oktober / April).

 

Eine Verlängerung der Dispens aufgrund der Corona-Semester ist auf Antrag beim Prüfungsausschuss des Magister Theologiae möglich.


Ohne Sprachnachweise bzw. Dispens kann keine Prüfung im KTH-0100 abgelegt werden.

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