Prospektive Projekterfassung der Universitätsmedizin Augsburg
Zum 1. November 2025 wurde an der Universitätsmedizin Augsburg eine prospektive Projekterfassung eingeführt.
Sie dient dazu, die finanziellen, infrastrukturellen und gegebenenfalls auch rechtlichen Fragen, die mit dem geplanten Projekt einhergehen, noch vor der Einreichung zu klären und damit eine sichere Projektdurchführung zu gewährleisten. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn Mehrbedarfe bestehen und zur Deckung dieser Bedarfe gemeinsame Lösungswege unter Einbindung des UKA- und Fakultätsvorstands gefunden werden müssen.
Die Einführung der Projekterfassung bildet den ersten Schritt in einem längerfristig angelegten Prozess. Ziel ist die Entwicklung eines digitalen Gesamtkonzepts, das Projektinformationen zentral bündelt, sodass die Umsetzung eines Drittmittelprojekts von der initialen Projekterfassung bis zur Durchführung vereinfacht wird.
Hier gelangen Sie direkt zum Online-Formular für die Projekterfassung:
https://survey.geo.uni-augsburg.de/index.php/652115?lang=de
- Die Projekterfassung betrifft nur Anträge für Drittmittel aus öffentlicher Förderung (z.B. EU, Bundes- oder Landesministerien, G-BA, DFG, öffentliche Stiftungen etc.).
- Anderweitig drittmittelfinanzierte Projekte wie Auftragsstudien, Projekte mit privatrechtlicher Forschungsunterstützung o.ä. werden weiterhin ausschließlich über die Drittmittel- und Studienanzeige am Universitätsklinikum Augsburg erfasst.
- Sie sorgt für die rechtzeitige Information bei projektbedingten zusätzlichen Folgekosten, benötigten Verstetigungszusagen, Flächenzusagen o.ä., die einer haushalterischen und rechtlichen Prüfung bedürfen.
- Sie dient der Beratung und Unterstützung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und soll für mögliche institutionelle Konsequenzen einer Antragstellung sensibilisieren.
- Sie stellt Daten für internes und externes Berichtswesen (z.B. Evaluationen, Wissenschaftsrat) und für die Außendarstellung allgemein bereit.
- Sie ermöglicht eine forschungsstrategische Planung (z.B. leistungsorientierte Mittelverteilung intern /extern)
Bei der Projekterfassung handelt es sich um eine formale, kriterienbasierte Prüfung (s.u.), die die Durchführbarkeit eines Forschungsprojekts im Falle der Bewilligung gewährleisten soll. Eine inhaltliche Bewertung von Forschungsideen findet ausdrücklich nicht statt.
Wichtig ist jedoch, dass bei Antragstellungen von Personen, die keine Leitungsfunktion innehaben, die Vorgesetzte bzw. der Vorgesetzte die Kenntnis und Unterstützung des Antrags bestätigt.
Weiterhin bezieht sich die formale Prüfung auf folgende Kriterien:
FINANZIERUNG
- Ist für das Projekt eine kostendeckende Finanzierung vorhanden?
- Aus welchen Mitteln wird ein möglicher Mehrbedarf gedeckt?
- Wird vom Drittmittelgeber ein Overhead oder eine Programmpauschale gezahlt?
INFRASTRUKTUR
- Kann das Projekt mit den vorhandenen Forschungsflächen bzw. anderen infrastrukturellen Ressourcen (z.B. IT-Kapazitäten, Versuchstierhaltung) durchgeführt werden?
- Falls nicht: Wie soll der jeweilige Mehrbedarf sichergestellt werden?
ADMINISTRATION
- Im Falle von Klinischen Prüfungen: Bei wem liegt die Sponsorschaft?
- Wer ist potenzieller Mittelempfänger: UniA oder UKA?
- Wird für die Antragstellung ein Letter of Intent benötigt?
Welches Commitment geht damit einher?
PROJEKTPARTNER
- Stammen sie aus der EU oder von außerhalb? Sind Besonderheiten zu beachten?
SONSTIGES
- Evtl. weitere Fragen der Wissenschaftlerin/des Wissenschaftlers
In diesen Fällen kann im Falle von Mehrbedarfen (z.B. Finanzierungszusagen, Flächen, Letter of Intent) die Prüfung und Zustimmung durch den Klinikums- und Fakultätsvorstands nicht gewährleistet werden.
Kontakt für Rückfragen
Im Dekanat steht Ihnen Frau Dr. Katharina Bauer gerne für Rückfragen zum Prozess oder den Kriterien zur Verfügung.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage an: projekterfassung@med.uni-augsburg.de