Die für die Anerkennungsvereinbarung zuständigen Fachverantwortlichen in der Mathematisch-Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät sind:

 

Notenberechnung

Die Notenumrechnung erfolgt für die mathematischen Studiengänge im Normalfall nach der modifizierten bayerischen Formel (MBF). Die Note $ x $ , die im deutschen System vor der Rundung erreicht wird, berechnet sich dabei wie folgt $$ x = 1+3\cdot\frac{(N_M - N_d)}{(N_M- N_m)} $$ wobei $ N_d $ die vom Studierenden erreichte Note im ausländischen System ist, $ N_M $ die erreichbare Bestnote an der ausländischen Hochschule ist und $ N_m $ die Minimalnote ist, mit der an einer ausländischen Hochschule eine Leistung bestanden werden kann. Falls $ x $

nicht mit einer Note aus dem deutschen System übereinstimmt, wird auf die nächstgelegene Note gerundet (hierbei ist also sowohl Aufrunden als auch Abrunden zulässig). Ist der Abstand zwischen zwei Notenstufen gleich, so wird stets zugunsten der Studierenden gerundet. 

 

Bei manchen Austausch-Ländern (z.B. Frankreich, Belgien, Niederlande) kann die ausnahmslose Anwendung der MBF zur unverhältnismäßigen Benachteiligung der Studierenden führen. Desweiteren wird z.B. bei Hochschulen im angloamerikanischen Raum ab und zu eine unverhältnismäßige Bevorzugung festgestellt. Aus diesen Gründen behalten sich die oben genannten Verantwortlichen und die Prüfungsausschüsse vor, in begründeten Fällen von der MBF abzuweichen.

Dokumente zur Anerkennung von Studienleistungen

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