Hinweise zu Taschenrechnern

Bitte beachten Sie, dass in allen Klausuren der Professur Rathgeber ausschließlich diese Taschenrechner zugelassen sind, welche den offiziellen Vorschriften des Institutes für Schulqualität und Bildungsforschung München entsprechen.

Übersichtsseite für zugelassene Taschenrechner in der Abiturprüfung: https://www.isb.bayern.de/schularten/gymnasium/faecher/mathematik/hilfsmittel

 

Zugelassene Taschenrechner:

  • wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 entspricht
  • wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat

 

Nicht zugelassen im Sinne von Nr. 1.1 sind graphikfähige Taschenrechner (GTR), Taschenrechner mit typischen Funktionen eines Computeralgebrasystems (CAS), Taschenrechnermit der Fähigkeit zur Datenübertragung sowie programmierbare Taschenrechner (ein Taschenrechner gilt als programmierbar, wenn zusätzliche, zum ursprünglichen Funktionsumfang nicht gehörige Routinen gespeichert werden können).

 

Beispiele für Funktionen aufgelistet, die der Zulassung eines Taschenrechners im Sinne von Nr. 1.1 entgegenstehen.

  • Darstellen von Graphen,
  • Umformen von Termen mit Variablen,
  • Differenzieren oder Integrieren,
  • Lösen von Gleichungen oder Gleichungssystemen, − näherungsweisen Berechnen der Nullstellen einer Funktion
  • usw.
Sofern ein davon abweichender Taschenrechner in der Klausur verwendet wird, kann diese mit „nicht bestanden (5,0)“ bewertet werden.

 

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