Umgangsorte
Lagerorte der radioaktiven Präparate
In folgenden Räumen des Instituts für Physik lagern radioaktive Präparate:
- Im Physik-Gebäude Nord (R)
Raum - Labor
R 030 - Tandem-Beschleuniger
R 124 - Proben Didaktik
R 130 - Proben Didaktik
R 228 - FP-Versuche
- Im Hörsaalzentrum-Physik (T)
Raum - Labor
T0007 - Sammlung/Vorbereitung
Vorzuhaltende Dokumente:
An allen angegebenen Lagerorten liegen folgende Dokumente aus:
- die Strahlenschutzanweisung,
- die Genehmigungsbescheide,
- der Hinweis für den elektron. Zugriff auf StrlSchG bzw. StrlSchV
(Die beiden Texte in Papierform befinden sich im Büro des SSB, R455)
Kennzeichnung der Räume:
- Diese Räume sind standardmäßig gekennzeichnet durch das
Warn-Kombischild - Strahlenschutz Radioaktiv
(Quelle: https://www.wolkdirekt.com)
Grundlage: § 91 Kennzeichnungspflicht StrlSchV - Zusätzliche Kennzeichnung erfolgt durch das Hinweisschild für die Feuerwehr
Feuerwehr! - Gefahrengruppe I
(gem. FwDV 500/1.2.1 Gefahrengruppen) - Detaillierte Aufstellung der verfügbaren radioaktiven Präparate:
Einsehbar im Büro R455 des Strahlenschutzbeauftragten - Die in den Räumen des Instituts für Physik (Geb. R, Geb T) vorhandenen radioaktiven Präparate werden einmal jährlich an die zuständige Überwachungsbehörde (
LfU Bayern) gemeldet.
(Grundlage: StrlSchV § 85)