Bachelorarbeit

Allgemeine Informationen zur Bachelorarbeit im Studiengang Vergleichende Literaturwissenschaft

Folgende Schritte sind vorgesehen:


spätestens 4-5 Monate vor dem geplanten Studienende:

Die/der Studierende nimmt im ersten Schritt Kontakt mit der/dem für die Bachelorarbeit gewünschten Betreuer/in (= Erstgutachter/in) auf (bereits unter Angabe des geplanten Themas sowie des Zeitraums, in dem die Arbeit geschrieben wird).

Für eine Betreuung kommen am Lehrstuhl für Vergleichende Literaturwissenschaft/ Europäische Literaturen derzeit in Frage:
Prof. Dr. Günter Butzer, Prof.in Dr. Annina Klappert, Dr. Susanna Layh, Dr. Nora Weinelt
 

Sollte es der/dem betreffenden Dozentin/Dozenten nicht möglich sein, die Betreuung zu übernehmen, wird der/dem Studierenden ein/e andere/r Betreuer/in vorgeschlagen – generell wird eine Betreuung in jedem Semester gewährleistet. Es ist nicht möglich, dass Mitarbeiter/innen anderer Lehrstühle die Erst- oder auch Zweitkorrektur übernehmen.

 

Die/der Studierende schlägt der Betreuerin/dem Betreuer ein Thema vor und bespricht mit dieser/diesem sowohl die konkrete Konzeption und Formulierung des Themas als auch den Zeitraum, in dem die Bachelorarbeit voraussichtlich verfasst und abgegeben wird. Hierbei wird auch die Frage der Zweitkorrektur geklärt. Die Studierenden müssen sich nicht selbst um eine/n Zweitkorrektor/in kümmern.


Bei der Themenwahl gilt zu beachten: Die Bachelorarbeit kann nicht der Ausbau einer bereits verfassten Haupt- oder Proseminararbeit sein, sondern sollte auf einem neu zu erschließenden Themenfeld basieren. Für die Themenfindung kann auch der Besuch eines weiteren BA-Hauptseminars genutzt werden, in dem keine Punkte erworben werden. Zudem muss auf die literatur- und/oder medienkomparatistische Ausrichtung des Themas geachtet werden. Die für die Arbeit ausgewählten Texte müssen also aus mindestens zwei Philologien stammen, oder die Arbeit muss medienvergleichend angelegt sein; auch eine dezidiert literaturtheoretische Ausrichtung ist möglich.

Anmeldung der Bachelorarbeit beim Prüfungsamt:

Es gibt keine von Seiten des Prüfungsamts offiziell festgelegten Anmeldezeiträume, zu denen die Bachelorarbeit angemeldet werden muss. Die Anmeldung erfolgt individuell durch die Studierenden (siehe das Folgende).
 

spätestens 3 Monate vor dem geplanten Studienende:

Festlegung des Titels, Vorbereitung des Protokolls zur Anmeldung beim Prüfungsamt:
 

Die/der Studierende füllt das Formular „Protokoll über die Themenausgabe von Bachelorarbeiten“ zusammen mit der Betreuerin/dem Betreuer aus und lässt es von dieser/diesem unterschreiben.
 

Der auf dem Formular angegebene Titel der Bachelorarbeit wird vom Prüfungsamt als Arbeitstitel verstanden und kann deshalb in der Endfassung der Arbeit in der Wortwahl geringfügig verändert oder durch einen Untertitel (Zitat, o. Ä.) ergänzt werden.

 

Auf dem Formular muss auch eine Zweitgutachterin/ein Zweitgutachter angegeben werden, welche/r von der Erstgutachterin/dem Erstgutachter aus dem o. g. Personenkreis gewählt wird; Vorgabe: entweder Erst- oder Zweitgutachter/in muss habilitiert sein. Der/die Zweitgutachter/in betreut die Arbeit nicht mit und muss kein eigenes Gutachten erstellen; sie/er kann sich der Bewertung der Erstgutachterin/des Erstgutachters anschließen.
 

spätestens 9-10 Wochen vor dem geplanten Studienende:

Anmeldung: Die/der Studierende gibt das Formular „Protokoll über die Themenausgabe sowie die Abgabe und Bewertung der Bachelorarbeit im Studiengang Bachelor of Arts (Phil.-Hist.)“ beim Prüfungsamt ab. Das Formular kann über die Website des Prüfungsamts heruntergeladen werden.

 

Bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit müssen noch nicht alle Module abgeschlossen bzw. alle Leistungen erworben sein; die vorgesehenen acht Wochen Bearbeitungszeit (s. u.) sollten aber ausschließlich für die Bachelorarbeit reserviert werden.

 

Das Prüfungsamt verschickt ein Schreiben mit der offiziellen Ausgabe des Themas an die Studierende/den Studierenden, womit die achtwöchige Bearbeitungszeit einsetzt. Die Bachelorarbeit kann aber auch bereits vor dem vom Prüfungsamt angegebenen Termin eingereicht werden.
 

spätestens acht Wochen vor dem geplanten Studienende:

Abfassung der Bachelorarbeit unter Betreuung der Erstgutachterin/des Erstgutachters.

 

Umfang der Bachelorarbeit: 35-40 Seiten (verbindliche Obergrenze!); im Übrigen gelten die Richtlinien für wissenschaftliche Arbeiten, die auch für Seminararbeiten gültig sind.

 

Außer der Bachelorarbeit gibt es keine weiteren „Abschlussprüfungen“ wie Klausur oder mündliche Prüfung (die Prüfungen erfolgen ausschließlich studienbegleitend).

 

spätestens zum geplanten Studienende/Semesterende (31.03./30.09.):

Abgabe der Bachelorarbeit beim Prüfungsamt in doppelter gedruckter und gebundener Ausfertigung, d. h. nicht bei den beiden Gutachterinnen/Gutachtern. Dem für die Erstprüferin/den Erstprüfer bestimmten Druckexemplar muss auch eine Textversion auf einem elektronischen Datenträger (Textdatei in einem gängigen Textverarbeitungsformat oder als durchsuchbare PDF-Datei) auf CD/DVD-ROM oder USB-Stick beigegeben werden. Dieser Datenträger muss dem Druckexemplar der Arbeit fest beigeheftet werden.

 

nach Abgabe der Bachelorarbeit:

Zweimonatige Korrekturfrist für die beiden Gutachter/innen.

 

Erst nach dem Vorliegen der Gutachten beim Prüfungsamt kann das Zeugnis bzw. die Bachelor-Urkunde beantragt werden (es wird nicht automatisch vom Prüfungsamt ausgestellt!).

 

Bewerbungen (z. B. für Master-Studiengänge) können auch vor Erhalt der Bachelor-Urkunde unter Vorlage des Transcript of Records erfolgen.

 

Die Noteneinsicht ist ab dem Tag der Exmatrikulation der/des Studierenden nicht mehr in STUDIS, sondern nur noch über das Prüfungsamt möglich.

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