Historische Wissenschaften (Master)
Unser Masterstudiengang möchte vor allem eines: Ihre individuellen Interessen an der Geschichtswissenschaft fördern und Ihnen ein forschungsnahes und praxisbezogenes Programm anbieten. Wir denken epochenübergreifend und setzen auf die Einheit des Faches Geschichte. Zugleich entscheiden Sie selbst, in welchem Bereich Sie Ihre Schwerpunkte setzen.
Die wichtigsten Infos zum Studiengang
Das Masterprogramm dient dazu, Ihre bereits vorhanden Kompetenzen im Umgang mit Quellen und Theorien zu erweitern. Forschungs- und berufsfeldnahe Kompetenzen werden durch Praktika und Projektarbeit vermittelt. Das Fach Geschichte in Augsburg bietet zudem die Möglichkeit, durch zusätzliche Zertifikate das eigene Profil zu schärfen. Dazu gehören beispielsweise die Angebote im Bereich „Praxisfeld Gedenkstättenarbeit“, „Jüdische Studien“ oder „Museum und Ausstellungswesen“.
Der Masterstudiengang „Historische Wissenschaften“ eröffnet Grundlagen für den Einstieg in zahlreiche Berufsfelder – in nationalen und internationalen Archiven, Museen, Gedenkstätten, im Medien- und Verlagsbereich, in der Öffentlichkeitsarbeit, Unternehmensberatung und im Kulturmanagement sowie in der Werbe- oder Tourismusbranche. Mit der Masterarbeit und den epochal vertiefen Kenntnissen qualifizieren Sie sich auf dem Arbeitsmarkt, es eröffnet sich aber ggf. auch die Möglichkeit zur Promotion im Rahmen unserer "Graduiertenschule".
Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudiengang Historische Wissenschaften:
- Ein Abschluss in einem fachlich entsprechenden Bachelorstudiengang an der Universität Augsburg oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss. ‚Entsprechender Bachelorstudiengang’ bedeutet: Qualifikationen im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten eines Bachelorstudiengangs müssen ähnlich lauten wie die Bezeichnungen des Masterstudiengangs. Auch Leistungen aus einem erfolgreich abgeschlossenen Lehramtsstudiengang werden in diesem Zusammenhang berücksichtigt.
- Der Nachweis von Sprachkenntnissen in einer modernen Fremdsprache auf dem Niveau B1 GER und gesicherten Kenntnissen in Latein („kleines Latinum“).
- Bei Bewerbern und Bewerberinnen, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, sind die fachlich erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache durch die DSH-Prüfung Stufe 2 oder den TestDaF Stufe 4 nachzuweisen. Die genauen Richtlinien finden Sie in der Masterprüfungsordnung der Philologisch-historischen Fakultät der Universität Augsburg im Abschnitt 1, § 4 und in der Anlage Sprachkenntnisse 2,5.
Studiengangsberatung
- Telefon: +49 821 598 5550
- Telefon: +49 821 598 - 5765
- Telefon: +49 821 598 - 5544
Auslandsaufenthalte
Hier finden Sie die Übersichten über die Ansprechpartner der einzelnen Fachbereiche für Anerkennungsvereinbarungen und die Anerkennungen von Studienleistungen, die im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes erbracht wurden.
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