Zulassungsvoraussetzungen | Bewerbung
Fakten zum Studiengang
Name:
Kunst- und Kulturgeschichte
Studienabschluss:
Master of Arts
(M.A.)
Studienform:
Vollzeit
Unterrichtssprache:
Deutsch
Studienbeginn:
Wintersemester, Sommersemester
Regelstudienzeit:
4 Semester
Zulassungsmodus:
Zulassungsfrei
Deutschkenntnisse (Mindestanforderungen):
C 1
Hinweise:
Zugangsvoraussetzungen gemäß §§ 4, 30 der Prüfungsordnung in der aktuellen konsolidierten Fassung. Einführungsveranstaltungen finden kurz vor Beginn der Vorlesungszeit statt: www.uni-augsburg.de…. Vorlesungsbeginn: https://www.uni-aug…
Bewerbungsschluss Sommersemester:
15. März
Bewerbungsschluss Wintersemester:
15. September
Zu den Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Kunst- und Kulturgeschichte zählen:
- Abschluss des B.A.-Studiengangs Kunst- und Kulturgeschichte in Augsburg oder ein Abschluss in einem fachlich entsprechenden Bachelorstudiengang (fachlich entsprechend ist ein Abschluss, wenn seine Fachbezeichnung bzw. die Fachbezeichnung eines seiner Teilfächer im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten gleich oder ähnlich lauten. Können zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 40 Leistungspunkte nachgewiesen werden, gibt es die Möglichkeit, dass Bewerber*innen unter der Voraussetzung zugelassen werden, dass sie die fehlenden Leistungspunkte bis zum Ende des Semesters der erstmaligen Immatrikulation im Masterstudiengang Kunst- und Kulturgeschichte nachweisen.)
- Kenntnisse in mindestens zwei modernen Fremdsprachen auf dem Niveau B1 GER. Eine der beiden modernen Fremdsprachen kann durch den Nachweis von Lateinkenntnissen ersetzt werden. (Im Falle einer Schwerpunktbildung in der Klassischen Archäologie wird der Erwerb von Lateinkenntnissen empfohlen.)
Hinweis:
Moderne Fremdsprachenkenntnisse (Niveau B1 GER) und/oder Lateinkenntnisse können zwar noch studienbegleitend erworben und im Wahlbereich angerechnet werden, allerdings müssen diese spätestens binnen eines Jahres nach Einschreibung nachgewiesen sein. Das gilt auch für das B.A. Zeugnis (sofern Sie 140 Leistungspunkte nachweisen können).