BAföG-Beauftragte*r
BAföG – Formblatt 5: Vereinfachtes Verfahren
Auf den neuen Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG [= FORMBLATT 5] ist ein vereinfachtes Verfahren beschrieben:
"Falls in Ihrem Studiengang ECTS-Leistungspunkte vergeben werden, können Sie anstelle dieses Formblatts eine Bescheinigung bzw. einen Ausdruck über die individuell erreichte Punktzahl beim Amt für Ausbildungsförderung einreichen; diese gelten als Ersatz für das Formblatt. Die erforderlichen Leistungen sind erbracht, wenn die erreichte Punktzahl mindestens der Punktzahl entspricht, die nach der Festsetzung des zuständigen hauptamtlichen Mitglieds des Lehrkörpers der Ausbildungsstätte als üblich anzusehen ist."
Diese sogenannte "Modul- und Lehrveranstaltungsbestätigung" mit Angabe der Gesamtpunktzahl wird vom Prüfungsamt ausgestellt.
Nach Absprache mit dem Leiter des BAföG-Amtes können alle Studierenden, die einen Studiengang an der Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakultät studieren, ab sofort von der genannten Regelung Gebrauch machen, wenn die folgenden Leistungen erbracht worden sind:
- Bei Anträgen zum Ende des vierten Semesters (ü b l i c h e r F a l l): Es wurden mindestens 75 LP erworben.
- Bei Anträgen, die wegen Fachwechsels o.a.m. zum Ende eines anderen Semesters gestellt werden:
- Bei Anträgen zum Ende des fünften Semesters: Es wurden mindestens 100 LP erworben.
- Bei Anträgen zum Ende des sechsten Semesters: Es wurden mindestens 125 LP erworben.
- Bei Anträgen zum Ende des dritten Semesters: Es wurden mindestens 50 LP erworben.
- Bei Anträgen zum Ende des zweiten Semesters: Es wurden mindestens 25 LP erworben.
Nur wenn die erforderlichen Leistungen in einer anderen Weise erbracht wurden, gilt weiterhin die gesonderte Überprüfung durch den BAföG-Beauftragten der Fakultät. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall mit Ihren Unterlagen immer zuerst an Frau Rugullis, Sekretariat des vorhergehenden BAföG-Beauftragten (Gebäude D, Raum 3035, Mo-Do vormittags).
Prof. Dr. Sebastian Scherr
Der BAföG-Beauftragte der
Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakultät
Ansprechpartner*innen:
- Telefon: +49 821 598 5710
- E-Mail: sebastian.scherr@uni-auni-a.de ()
- Raum 5057 (Gebäude D)
- Telefon: +49 821 598 5572
- E-Mail: andrea.rugullis@phil.uni-augsburgphil.uni-augsburg.de ()
- Raum 3035 (Gebäude D)