Auslandsaufenthalt

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Ein Auslandsaufenthalt bereichert jedes Studium! Informieren Sie sich über die Erasmus+ Partnerschaften des imwk auf dieser Seite oder über die vielfältigen weiteren Wege ind Ausland (WorldWide Programm, Auslandspraktikum, Freemover...) beim

 

Information zum Anerkennungsprozess von Auslandsleistungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

ERASMUS+ Partnerschaften und Bewerbung

Im Rahmen dieses Programms können Sie sowohl im Bachelor als auch im Master MuK ein bis zwei Semester an einer ausgewählten europäischen Partnerhochschule studieren. Dieses bietet Ihnen Vorteile wie die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen, die Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule oder auch eine finanzielle Förderung des Aufenthaltes.

 

Achtung Bewerbungsfristen!

 

Die reguläre Bewerbungsphase für ein Erasmus-Auslandssemester im jeweils darauffolgenden akademischen Jahr (Wintersemester und Sommersemester) beginnt jährlich am 1. Oktober und endet am 30. November. Sollten Sie also im Wintersemester 2024/25 oder im Sommersemester 2025 ein Erasmus-Auslandssemester absolvieren wollen, müssen Sie sich bis zum 30. November 2023 bewerben. Die Bewerbung richten Sie bitte direkt an das AAA.

 

Für eventuelle Restplätze können Sie sich in einem weiteren Verfahren bewerben. Achten Sie diesbezüglich auf die entsprechenden Ankündigungen.

 

 

© Universität Augsburg

Aktuelle Kooperationen

 

  • Estland: University of Tartu (Tartu) (BA + MA)
  • Frankreich: Université Bordeaux Montaigne (Bordeaux) (BA)
  • Norwegen: Volda University College (Volda) (BA + MA)
  • Portugal: Universidade Católica Portuguesa (Lissabon) (BA + MA)
  • Schweden: Karlstad University (Karlstad) (BA + MA), Södertörn University (Södertörn) (BA + MA)
  • Schweiz: Università della Svizzera italiana (Lugano) (BA + MA)
  • Spanien: Universidad CEU San Pablo (Madrid) (BA)Universidad de Sevilla (Sevilla) (BA)

Anerkennung von Auslandsleistungen

Wenn Sie sich Leistungen eines Auslandsaufenthaltes anerkennen lassen möchten, müssen Sie einen zweistufigen Prozess durchlaufen.

 

 

  1. Vor Ihrem Auslandsaufenthalt: Verschaffen Sie sich einen Überblick, welche Kurse aus dem Ausland interessant für Sie sind. Dazu nutzen Sie bitte die Webseiten der Partnerhoschulen und deren Kursinformationen für Incoming-Studierende. Machen Sie anschließend bei der Fachvertretung unter muk.international@phil.uni-augsburg.de einen Vorschlag auf der  , welche Module aus dem Ausland für welche MuK-Module in ihrem individuellen Studienverlauf sinnvoll erscheinen. Wichtig: Es können auch mehrere kleinteilige Module zu einem MuK-Modul zusammengefasst oder ein größeres externes Modul auf mehrere MuK-Module aufgesplittet werden (dazu beachten Sie bitte die Hinweise im nächsten Schritt)
  2. Nach Ihrem Auslandsaufenthalt: Wenn Ihnen die unterschriebene(n) Anerkennungsvereinbarung(en) und das Transcript of Records nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland vorliegen, können Sie beim Prüfungsamt die Anrechnung Ihrer Leistungen mit dem Formular in Kombination mit den "Folgeseite/n zum Antrag auf Anrechnung".
 
 
HINWEIS ZUM AUSFÜLLEN: Wenn Sie mehrere kleinteilige Module für ein MuK-Modul anrechnen lassen wollen gehen Sie bitte wie folgt vor: Tragen Sie im Feld Modulsignatur die einzelnen Signaturen, die zu einem Modul gemeinsam anerkannt werden sollen, mit Semikolon getrennt ein. Das Feld "Note" lassen Sie leer. Im Feld Leistungspunkte tragen Sie ebenfalls die ECTS der einzelnen Module mit Semikoln getrennt hintereinander ein. Sofern ein vollständiges aufführen der Titel (ebenfalls mit Semikolon getrennt) im vorgegebenen Feld nicht möglich ist kürzen Sie diese ab (so das noch eine eindeutige Zuordnung aus dem Transcript of Records möglich ist). 
 
Wenn Sie ein größeres Modul auf mehrere MuK-Module aufsplitten wollen: Fügen Sie das im Ausland erbrachte Modul ganz normal inklusive Note ein. Anschließend führen Sie unter Modulsignatur, Leistungspunkte, Titel die verschiedenen Modulinformationen wiederum mit Semikolon getrennt ein. In das Feld Note wird die umgerechnete Note in der gewünschten Modulanzahl eingetragen (also z.B. wenn eine ausländische Leistung mit der umgerechneten Note 1,7 für zwei MuK-Module anerkannt werden soll, wird "1,7; 1,7" eingetragen).
 
 

Ansprechpartner am IMWK

Ansprechpartner für den Auslandsaufenhalt am imwk

 

Dr. Michael Johann
Kontakt: 

 

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