Eignungsprüfungen
Studiengänge, künstlerische Hauptfächer, Ansprechpartner
Bachelor Musik
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Master Musik
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Zeitplan für die Eignungsprüfungen
Der Zeitplan für die Eignungsprüfungen ist ab sofort online verfügbar und steht Ihnen als PDF-Dokument zum Download bereit.
Wir wissen, dass Eignungsprüfungen eine spannende und herausfordernde Zeit sind. Bitte denken Sie daran, dass diese Prüfungen nicht nur Ihre Fähigkeiten zeigen, sondern auch Ihre Leidenschaft und Hingabe für Ihr Fach ausdrücken dürfen.
Wir drücken Ihnen die Daumen, wünschen Ihnen viel Erfolg und freuen uns darauf, Sie persönlich bei den Prüfungen willkommen zu heißen!
Bewerbung
1. Füllen Sie nachfolgend den passenden Zulassungsantrag zur Eignungsprüfung aus.
2. Zu den Bewerbungsunterlagen gehören, neben dem Antrag, noch weitere Dokumente, die Sie ebenfalls mit dem Formular übersenden.
Informationen dazu finden Sie auf dem jeweiligen Formular selbst oder als Checkliste hier.
Ablauf der Eignungsprüfungen und fachspezifische Anforderungen
Das Eignungsprüfungsverfahren für den Bachelorstudiengang Musik besteht aus mehreren Teilen:
-
Vorauswahlverfahren (intern)
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Praktische Prüfungen
a) Künstlerisches Hauptfach in der Studienrichtung IGP oder Instrument bzw. Gesang in derStudienrichtung EMP, Dauer: 10-15 Minuten
b) Pflichtinstrument, Dauer: 10 Minuten; entfällt bei Künstlerischem Hauptfach oder Instrument Klavier und Orgel
c) Hauptfach EMP ausschließlich in der Studienrichtung EMP, Dauer: 180 Minuten -
Schriftliche Prüfungen
a) Hören, Dauer: 60 Minuten
b) Musiktheorie/Allgemeine Musiklehre, Dauer: 60 Minuten
Die spezifischen Anforderungen der einzelnen Prüfungsfächer können Sie den nachfolgenden Ausführungen entnehmen:
- Mindestens vier Werke aus verschiedenen Stilepochen, die die Bereiche Musiktheater, Oratorium/Konzert und Lied umfassen
- Vom-Blatt-Singen
- Zwei Werke aus verschiedenen Stilepochen, darunter ein Kopfsatz eines Konzertes
- Eine Etüde bzw. ein virtuoses Werk
-
Drei Werke unterschiedlicher Stilrichtungen
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Darunter möglichst ein zeitgenössisches Werk
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Zwei Werke verschiedener Stilepochen
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Eine Etüde mittleren Schwierigkeitsgrades oder Tonleiterstudien
-
Zwei Werke verschiedener Stilepochen
-
Eine Etüde mittleren Schwierigkeitsgrades oder Tonleiterstudien
- Ein Werk des Barock
- Ein Werk der Klassik
- Ein Werk freier Wahl
- Ein zeitgenössisches Werk
- Vom-Blatt-Spiel
Drei vollständige Werke aus verschiedenen Stilepochen, davon soll ein Werk von Johann Sebastian Bach sein.
Vom-Blatt-Spiel
- Drei Werke aus verschiedenen Stilbereichen
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Dirigieren
- Vorbereitetes Dirigat aus vorher bekannt gegebenen Partituren
- Blattdirigat eines leichteren Werkes der Blasorchesterliteratur (Ausschnitt) -
Blattspiel einer einfacheren Partitur mit transponierenden Instrumenten (Ausschnitt)
-
Kurzes Kolloquium
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Hauptfach
o Praktische Übungen und Improvisationen aus den Bereichen Instrument, Stimme und Bewegung
o Eine vorbereitete, kurze Anleitung der Gruppe
o Gespräch
-
Instrument oder Gesang
o Zwei Werke aus verschiedenen Stilepochen
- Klavier: Zwei Werke im Schwierigkeitsgrad von J. S. Bach, Kleine Präludien | Schumann, Album für die Jugend | Bartók, Mikrokosmos II – III | Peterson, Studies for Young Players
- Gitarre: Zwei Werke aus verschiedenen Stilepochen
-
Rhythmus:
- Notation vorgespielter Rhythmen in verschiedenen Taktarten
-
Intervalle:
- Benennen vorgespielter Intervalle
- Notation von Intervallen von einem gegebenen Ton
- Intervallreihe
-
Skalen
- Erkennen und Bezeichnen von Skalen: Dur, 3 Arten von Moll, Ganztonleiter, Pentatonik
- Fehler-Erkennung in Skalen
-
Melodie: Notation einer tonalen Melodie
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Akkorde:
- Akkorderkennung: Dreiklänge (Dur, Moll, vermindert, übermäßig) und Dominantseptimakkord (alle Klänge können auch in Umkehrungen vorkommen)
- Akkorde mit hinzugefügten (akkordfremden) Tönen
-
Tonleitern
- Notation von Tonleitern: Dur, 3 Arten von Moll, Ganztonleiter, Pentatonik -
Intervalle
- Benennen verschiedener Intervalle
- Notation von Intervallen von vorgegebenen Tönen
-
Notation von Tönen von der Subkontra-Oktave bis zur viergestrichenen Oktave
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Melodie:
- Transposition einer Melodie
-
Harmonik:
- Benennung von Klängen: Dreiklänge – Dur, Moll, vermindert, übermäßig und Dominantseptimakkord (alle Klänge können auch in Umkehrungen vorkommen); grundstellige leitereigenen Vierklänge: kleiner und großer Mollseptim-, großer Durseptim-, verminderter und halbverminderter Septimakkord
- Bildung von Klängen (alle Dreiklänge und Dominantseptimakkord) in angegebenen Tonarten oder von vorgegebenen Tönen aus, auch in Umkehrungen
- Schreiben einer Kadenz mit Hauptstufen
HIER finden Sie eine Musterklausur.
Das Eignungsprüfungsverfahren für den Masterstudiengang Musik besteht aus
- einem Vorauswahlverfahren (intern) und
- einer umfassenden praktischen Prüfung im künstlerischen Hauptfach.
Rechtlich verbindliche Informationen zum Eignungsverfahren finden Sie in der Anlage der Prüfungsordnung Masterstudiengang Musik.
Die fachspezifischen Anforderungen der künstlerischen Hauptfächer finden Sie nachfolgend:
Vorbereitung eines frei wählbaren Programms von ca. 60 Minuten, in dem Werke aus mindestens drei verschiedenen Epochen vorgestellt werden. Dieses Programm sollte enthalten:
- Zwei oder mehr kontrastierende Sätze aus einer Suite bzw. Solosonate oder Partita von J. S. Bach
- Den Kopfsatz eines repräsentativen Konzerts
- Ein Werk, das nach 1950 komponiert wurde
- Weitere Sätze oder Werke nach Wahl zur Vervollständigung des Programms
Hinweise:
- Je ein Notenexemplar muss der Prüfungskommission vorgelegt werden.
- Die Kommission trifft eine Auswahl der vorzutragenden Werke/Sätze.
Prüfungsdauer: 15 Minuten
Fagott, Oboe
Mindestens vier Werke aus Barock, Klassik, Romantik/klassische Moderne und zeitgenössischer Musik. Eines der vorzutragenden Stücke kann ein Kammermusikwerk sein
Klarinette, Querflöte
Mindestens vier Werke (eines davon zyklisch) aus Barock, Klassik, Romantik/klassische Moderne und zeitgenössischer Musik. Eines der vorzutragenden Stücke kann ein Kammermusikwerk sein.
Hinweise:
- Je ein Notenexemplar muss der Prüfungskommission vorgelegt werden.
- Falls wichtige Stellen der Orchesterliteratur von den Prüfern/Prüferinnen erwünscht sind, werden die entsprechenden Stellen mit der Einladung zum Eignungsverfahren bekanntgegeben.
Prüfungsdauer: 15 Minuten
Vorbereitung von folgenden Werken nach Wahl des Kandidaten/der Kandidatin mit einer Gesamtdauer von insgesamt ca. 45 Minuten:
- Ein Werk des Barock
- Ein Werk der Klassik
- Ein Werk der Romantik
- Ein zeitgenössisches Werk
Hinweise:
- Je ein Notenexemplar muss der Prüfungskommission vorgelegt werden.
- Die Kommission trifft eine Auswahl der vorzutragenden Werke/Sätze, dabei soll ein Werk aus der Klassik oder Romantik komplett vorgetragen werden.
- Die Reihenfolge der Programmpunkte liegt bei dem Kandidaten oder bei der Kandidatin.
- Falls wichtige Stellen der Orchesterliteratur von der Prüfungskommission erwünscht sind, werden die entsprechenden Stellen mit der Einladung zum Eignungsverfahren bekanntgegeben.
Prüfungsdauer 15 Minuten.
Vorbereitung von folgenden Werken nach Wahl des Kandidaten oder Kandidatin:
- Zwei unterschiedliche Werke oder Etüden für kleine Trommel
- Ein Werk für Marimba bzw. Vibraphon
- Ein Werk oder eine Etüde für Pauken
Hinweise:
- Die Prüfungskommission trifft eine Auswahl der vorzutragenden Stücke/Sätze.
Prüfungsdauer: 15 Minuten
1. Vorbereitung von Werken nach Wahl des Kandidaten/der Kandidatin
a) 3 Arien aus Bühnenwerken
b) 2 Oratorienarien
c) 5 Lieder
Die Werke sollen jeweils aus unterschiedlichen Epochen stammen und mehrere Sprachen abdecken. Ein Werk, vorzugsweise ein Lied, ist in der jeweiligen Muttersprache vorzubereiten.
d) 1 Sprechtext in deutscher Sprache
(Monolog, Prosatext o.ä.)
2. Vom-Blatt-Singen einer mittelschweren Chorstimme
Hinweis: Niveau = Motetten von Bach, Bruckner, Brahms etc.
Mit Ausnahme der Oratorienarien muss der Vortrag auswendig erfolgen.
3. Gespräch mit der Prüfungskommission
Prüfungsdauer: 15 Minuten
Vorbereitung folgender Werke nach Wahl des Kandidaten/der Kandidatin:
- Fünf vollständige Werke, die die Epochen Renaissance/Barock, Klassik, Romantik, klassische Moderne (bis 1945, z. B. Schönberg, Berg, Webern, Rachmaninow, Skrijabin, Prokofjew, Schostakowitsch, Strawinskij, Debussy, Ravel, Bartók etc.) und Neue Musik (nach 1945) umfassen
- Virtuose Etüde
Hinweise:
- Die Prüfungskommission trifft eine Auswahl der vorzutragenden Werke/Sätze.
Prüfungsdauer: 15 Minuten
Vorbereitung von drei der folgenden Werke nach Wahl des Kandidaten/der Kandidatin:
Armenian Dances Part 1 – Alfred Reed
Raise Jerusalem – Alfred Reed
Traveler – David Maslanka
Le Mont St. Michel – Serge Lancen
Chakra – Maurice Hamers
Fantasy Variations – James Barnes
Variations on a Korean Folksong – J. B. Chance
Conflicts and Confluences – Henk Badings
Hinweise:
- Die 3 ausgewählten Werke sollen mit einer Aufnahme (CD) vordirigiert werden und ein Werk mit dem Sinfonischen Blasorchester der Professur Blasorchesterleitung geprobt werden.
- Von jedem Werk muss jedem Mitglied der Prüfungskommission eine Partitur vorgelegt werden.
Prüfungsdauer: 15 Minuten
Vorbereitung von folgenden Werken nach Wahl des Kandidaten oder der Kandidatin mit einer Gesamtdauer von ca. 20 Minuten, das wenigstens drei der folgenden vier Werkkategorien enthält:
- Ein Cembalowerk der Barockzeit nach freier Wahl
- Eine Fantasie der Empfindsamkeit (C. P. E. Bach und Umkreis)
- Eine Sonate oder ein Variationswerk von Mozart, Haydn oder Beethoven
- Ein Werk der frühen Romantik (Schubert o.ä.)
Hinweise:
- Die Prüfungskommission trifft eine Auswahl der vorzutragenden Stücke.
Prüfungsdauer: 15 Minuten
Das Eignungsprüfungsverfahren für Schüler besteht aus einer praktischen Prüfung, die den Vortrag von zwei Stücken nach Wahl beinhaltet.
Das Eignungsverfahren im berufsbegleitenden Masterstudiengang Musiktherapie besteht aus einer mündlich-praktischen Prüfung mit zwei Teilen:
- Noten- und Rhythmusdiktat im Schwierigkeitsgrad eines Volkslieds (Prüfungsdauer 30 Minuten),
- Einzelprüfung mit sechs Teilen (Prüfungsdauer 45 Minuten):
- Instrumentalprüfung / Hauptfach,
- Instrumentalprüfung / Nebenfach,
- Vokalprüfung,
- Prüfung zur Liedbegleitung,
- Improvisationsprüfung und
- Reflexion bisheriger musikalisch-praktischer Tätigkeit.
Vorspiel oder Vortrag von zwei mittelschweren Werken aus verschiedenen Epochen/Stilrichtungen auf dem Hauptinstrument oder durch Gesang
Vorspiel von zwei Stücken auf dem Klavier im Schwierigkeitsgrad einer Sonatine, leichten Sonate oder zweistimmigen Invention von Bach; wenn Klavier Hauptinstrument ist, sollen leichte Stücke auf einem anderen Instrument vorgetragen werden
Vortrag eines Liedes mit eigener Begleitung. Wenn Gesang Hauptfach ist, Vortrag eines Stückes auf einem anderen Instrument als Klavier
Kadenzierung einschließlich Transposition sowie vokaler Vortrag eines vorgegebenen einfachen Volksliedes
Improvisation zu einer außermusikalischen Aufgabenstellung auf dem Hauptinstrument oder Klavier nebst verbaler Reflexion von musikalischem Prozess und Produkt
Der Kandidat/die Kandidatin stellt seine/ihre berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit im (sonder-) pädagogischen oder psychosozialen Kontext bzw. aus dem musiktherapeutischen Vorpraktikum dar und reflektiert dies in Bezug auf die angestrebte Rolle als Musiktherapeut/Musiktherapeutin.
Bewerbung
Sie erhalten zunächst nur eine elektronische Eingangsbestätigung. Die Zulassung zur Eignungsprüfung wird Ihnen nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen gesondert zugestellt.
Zulassungsantrag Bachelor Musik - Anmeldung bis spätestens 31.03.2025
Zulassungsantrag Bachelor Musik
Sie erhalten zunächst nur eine elektronische Eingangsbestätigung. Die Zulassung zur Eignungsprüfung wird Ihnen nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen gesondert zugestellt. Es werden nur vollständig und korrekt übermittelte Anträge bearbeitet, denen alle erforderlichen Unterlagen beiliegen
Zulassungsantrag Master Musik - Anmeldung bis spätestens 31.03.2025
Zulassungsantrag Master Musik
Bitte beachten Sie noch folgende Hinweise: Ausländische Dokumente müssen in beglaubigter deutscher Übersetzung vorgelegt werden. Bewerber*innen aus China, Vietnam und Indien benötigen eine APS-Bescheinigung. Sie erhalten zunächst nur eine elektronische Eingangsbestätigung. Die Zulassung zur Eignungsprüfung wird Ihnen nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen gesondert zugestellt. Es werden nur vollständig und korrekt übermittelte Anträge bearbeitet, denen alle erforderlichen Unterlagen beiliegen
Zulassungsantrag Schüler/Schülerin - Anmeldung bis spätestens 31.03.2025
Zulassungsantrag Schüler/Schülerin
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Zulassungsantrag Master Musiktherapie - Anmeldung bis spätestens 30.04.2025
Zulassungsantrag Master Musiktherapie
Sie erhalten zunächst nur eine elektronische Eingangsbestätigung. Die Zulassung zur Eignungsprüfung wird Ihnen nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen gesondert zugestellt. Es werden nur vollständig und korrekt übermittelte Anträge bearbeitet, denen alle erforderlichen Unterlagen beiliegen
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Anmeldung zur Eignungsprüfung
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Universität Augsburg, Universitätsstraße 2, 86159 Augsburg, Tel. 0821/598-0
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Prof. Dr. Benedikt Buchner, Universität Augsburg, Universitätsstraße 24, 86159 Augsburg, datenschutz@uni-augsburg.de
4. Zweck(e) und Rechtsgrundlage(n) der Verarbeitung
4.1 Zweck(e) der Verarbeitung:
Ihre Daten werden für folgenden Zweck verarbeitet:
Anmeldung zur Eignungsprüfung
4.2 Rechtsgrundlage(n) der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art, 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO verarbeitet.
5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Daten werden maximal 1 Jahr gespeichert
Betroffenenrechte
Ihnen stehen folgende Rechte zu:
(Näheres unter https://www.uni-augsburg.de/de/impressum/datenschutz/ [lfd. Nr. IX]):
- Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten.
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu.
- Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen.
- Ihnen steht grundsätzlich ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
- Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz