Institutsordnung

Ordnung

für das

Institut für Europäische Kulturgeschichte

der

Universität Augsburg

 

 

§ 1

Rechtsstellung

Das Institut für Europäische Kulturgeschichte der Universität Augsburg ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung mit interdisziplinärer und fakultätsübergreifender Ausrichtung. Es steht unter der Verantwortung der Leitung der Hochschule.

 

§ 2

Ziele und Aufgaben

Aufgaben des Instituts sind die planmäßige Durchführung, Anregung und Förderung von Forschungen zur europäischen Kulturgeschichte auf der Grundlage der historischen Quellenbestände in den Bibliotheken und Archiven in Augsburg und Schwaben.

Das Institut fördert den Austausch seiner Mitglieder und koordiniert die von den Mitgliedern durchgeführten Forschungsprojekte. Es unterstützt die Publikation der Forschungsergebnisse innerhalb oder auch außerhalb der vom Institut herausgegebenen Publikationsreihen. Es fördert die wissenschaftliche Kommunikation durch Gastdozenturen und Stipendien, durch Vorträge, Tagungen, Ausstellungen u.ä. Dabei fördert es auch den wissenschaftlichen Nachwuchs durch dessen Einbeziehung in Projekte und Tagungen sowie durch die Bereitstellung von Kommunikationsmöglichkeiten.

Zu den Aufgaben des Instituts gehört auch die Kommunikation wissenschaftlicher Ergebnisse in die weitere Öffentlichkeit.

 

§ 3

Angehörige

Angehörige des Instituts sind die regulären und die korrespondierenden Mitglieder sowie die Beiratsmitglieder.

 

 

§ 4

Mitglieder

a)      Reguläre Mitglieder

Mitglieder des Instituts können promovierte Wissenschaftler/innen werden, die selbständig Forschungen zur europäischen Kulturgeschichte im Sinne der Institutsaufgaben (§ 2) betreiben und Angehörige der Universität Augsburg sind.

Die Mitgliedschaft ist unter Angabe kulturhistorisch einschlägiger Forschungsschwerpunkte oder konkreter Projekte bei der Leitung des Instituts zu beantragen und von der Mitgliederversammlung mit Mehrheit zu beschließen. Die Mitgliedschaft gilt für fünf Jahre. Ein formloser Antrag auf Weiterführung der Mitgliedschaft oder auf Wiederaufnahme ist unter Angabe der aktuellen Forschungsschwerpunkte möglich.

Die Mitglieder versammeln sich regelmäßig zum Austausch über aktuelle Forschungsaktivitäten. Sie können Arbeitsgruppen bilden, um vertiefend aktuelle Projekte zu planen. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, ihre Forschungsergebnisse in den Publikationsreihen des Instituts zu veröffentlichen.

 

b)      Korrespondierende Mitglieder

Nicht der Universität Augsburg angehörige, der Arbeit des Instituts besonders eng verbundene Wissenschaftler/innen können korrespondierende Mitglieder werden, auf Antrag der Leitung und durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Gegebenfalls können Vertreter/innen von Institutionen, mit denen das Institut zusammenarbeitet, ebenfalls als korrespondierende Mitglieder aufgenommen werden. Mit der korrespondierenden Mitgliedschaft ist kein Stimmrecht verbunden, korrespondierende Mitglieder sind jedoch zu allen Veranstaltungen des Instituts eingeladen und werden in die wisssenschaftliche Arbeit einbezogen.

 

§ 5

Leitung

Die Leitung des Instituts besteht aus fünf Direktor/inn/en. Für ausscheidende Direktor/inn/en werden aus dem Kreis der Mitglieder durch das amtierende Direktorium Nachfolger/innen vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung bestätigt. Die Bestellung erfolgt durch die Hochschulleitung für fünf Jahre. Wiederbestellungen sind möglich, jedoch auf die Dauer des aktiven Dienstverhältnisses an der Universität Augsburg beschränkt. Eines der fünf Mitglieder des Direktoriums ist die/der Geschäftsführende Wissenschaftliche Sekretär/in, die/der für die Umsetzung der im Direktorium beschlossenen Leitlinien verantwortlich ist. Ein Mitglied des Direktoriums gehört dem akademischen Mittelbau an.

 

Aufgaben der Leitung sind

- die Entscheidung über die Verwendung von Mitteln, die dem Institut als Ganzem, und nicht einzelnen Mitgliedern, von dritter Seite zugesprochen werden, im Rahmen der Bewilligungsauflagen,

- die Vergabe und Verwaltung der Institutsräume,

- die Organisation und Koordinierung der Aktivitäten des Instituts,

- die Personalplanung,

- die Herausgabe der Publikationen des Instituts.

Die Leitung beruft die Mitgliederversammlung und den Beirat ein. Sie berichtet diesen regelmäßig über ihre Tätigkeit.

Die Direktor/inn/en bestellen aus ihrer Mitte für zwei Jahre eine/n Geschäftsführende/n Direktor/in. Eine erneute Bestellung ist möglich. Die/Der Geschäftsführende Direktor/in handelt für die Leitung.

 

§ 6

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist nach Bedarf mindestens einmal pro Jahr von der Leitung des Instituts einzuberufen. Sie entscheidet über

- die Aufnahme neuer Mitglieder,

- die Rahmenplanung des Forschungsprogrammes,

und sie berät und diskutiert

- über die Aktivitäten des Instituts

- über Vorschläge aus dem Kreis der Mitglieder bzgl. organisatorischer Veränderungen und möglicher Projekte.

Die Mitgliederversammlung nimmt außerdem den Bericht der Leitung entgegen.

 

§ 7

Beirat

Dem Beirat gehören kulturhistorisch profilierte Wissenschaftler/innen an, die das Institut bei der Durchführung seiner Aufgaben beraten und fördern. Die Mitglieder werden auf Vorschlag des Direktoriums von der Hochschulleitung für fünf Jahre bestellt. Eine Wiederbestellung ist möglich. Der Beirat wird bei Bedarf von der Leitung des Instituts oder auf Wunsch eines Drittels seiner Mitglieder einberufen.

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