Tarifverträge im öffentlichen Dienst (TV-L)
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, einschließlich der Forschenden an den Universitäten, werden nach dem TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) bezahlt, einem einheitlichen Tarifvertrag für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der deutschen Bundesländer. Gehälter von Forschenden richten sich daher strikt nach dem TV-L, der Berufserfahrung und familiären Verhältnisse berücksichtigt, ohne dass individuelle Gehaltsverhandlungen möglich sind.
Die Entgelttabelle des TV-L für Promovierende und Postdocs umfasst 15 Entgeltgruppen (E 1 bis E 15), wobei E 15 die höchste Stufe ist. Jede Entgeltgruppe hat sechs erfahrungsabhängige Stufen. Die erste Einstufung richtet sich nach der bisherigen Berufserfahrung. Bei konstanter Leistung steigen die Beschäftigten im Laufe der Zeit in den einzelnen Stufen auf: nach einem Jahr in Stufe 1 auf Stufe 2, nach zwei Jahren in Stufe 2 auf Stufe 3, nach drei Jahren in Stufe 3 auf Stufe 4, usw.
Neue Mitarbeitende ohne einschlägige Erfahrung werden in der Regel in Stufe 1 ihrer Gehaltsgruppe eingestuft. Vorerfahrungen an anderen Universitäten oder Forschungseinrichtungen werden jedoch in der Regel anerkannt.
- Promovierende werden in der Regel in die Gehaltsgruppe E 13 eingestuft. Für eine ledige Person entspricht dies einem Bruttogehalt ab ca. 4.388 € pro Monat, was einem Nettogehalt von etwa 2.800 € entspricht.
- Postdoktoranden werden in der Regel ebenfalls in E 13 eingruppiert, sind aber aufgrund ihrer zusätzlichen Erfahrung oft für eine höhere Stufe innerhalb dieser Entgeltgruppe qualifiziert, was zu einem höheren Gehalt führt. Positionen mit besonderen Aufgaben, wie z. B. Nachwuchsgruppenleiter, können in höhere Entgeltgruppen, wie TV-L 14 oder TV-L 15, eingestuft werden.
- Professorinnen und Professoren werden in einer eigenen Entgeltordnung mit 3 Entgeltgruppen (W 1 bis W 3) eingruppiert. Juniorprofessuren werden in W 1 eingestuft, während W 2 und W 3 für ordentliche Professuren vorgesehen sind. W 2 und W 3 haben jeweils 3 Erfahrungsstufen, wobei der Aufstieg langsamer erfolgt als bei Promovierenden und Postdocs. Für eine ledige Person beginnt das Bruttogehalt bei 5.525 € (netto: ca. 4.200 €) im Monat in Gruppe W 1 und 6.813 € (netto: ca. 4.900 €) im Monat in Gruppe W 2
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