Dienstliche Bezahlkarte
Zu den vorgesehenen dienstlichen Zwecken (derzeit: Bibliothek, Kopien/Drucke/Scans über Kostenstellen bei allen Kopiergeräten) ist von allen Beschäftigten der Beschäftigtenausweis zu nutzen.
Für berechtigte Personengruppen an der Universität Augsburg, die keinen Beschäftigtenausweis erhalten können (z.B. studentische Hilfskräfte, Gäste), steht stattdessen die Dienstliche Bezahlkarte zur Verfügung, um dienstliche Kopien/Drucke/Scans über Kostenstellen zu bezahlen.
Funktionen
- Kostenstellenfunktion für dienstliche Kopien/Drucke/Scans mit nachträglicher monatlicher Abrechnung über freigeschaltete Verbuchungsstelle(n)
- Pro Dienstlicher Bezahlkarte kann eine Verbuchungsstelle (= Kombination von „Kostenstelle HH“ und „Kostenstelle KLR“ bzw. „Kostenträger KLR“) freigeschalten werden, d.h. in einem Hintergrundsystem gespeichert werden.
- Zur Sicherheit ist eine tägliche Budgetgrenze von 100€ pro Karte festgelegt, die nicht variiert werden kann.
Weitere Infos
Die dienstliche Bezahlkarte ist nicht einer Person, sondern einer Verbuchungsstelle zugeordnet. Der Antrag zur Ausstellung einer Dienstlichen Bezahlkarte ist durch die/den Kostenstellenverantwortliche/n zu stellen.
- Hier finden Sie den Antrag für die Ausstellung einer Dienstlichen Bezahlkarte, den Sie bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an Referat III/3.3 der Zentralen Universitätsverwaltung senden.
- Nach Ausstellung der Karte wird der/die Antragsteller/in von Ref. III/3.3 benachrichtigt.
- Die Karte kann dann durch den/die Antragsteller/in oder eine andere abholberechtigte Person (bitte im Antrag benennen) abgeholt werden.
- Nach Abholung ist die Karte direkt an allen Kopiergeräten der Firma Canon (Standorte der Universität und des Studentenwerks) zur Bezahlung von dienstlichen Kopien/Drucken/Scans einsatzbereit.
Bitte beachten Sie, dass pro Verbuchungsstelle nur 1 Dienstliche Bezahlkarte ausgestellt wird.
Wird die dienstliche Bezahlkarte nicht mehr benötigt (z. B. Projektende, Löschung der Kostenstelle), ist sie an Referat III/3.3 der Zentralen Universitätsverwaltung zurückzugeben. Eventuelle Belastungen bis zur Rückgabe gehen zu Lasten (ggf. anderer Mittel) des/der Kostenstellen-Verantwortlichen.
Wenden Sie sich bei Verlust Ihrer Dienstlichen Bezahlkarte bitte umgehend an das Referat III/3.3, um die Karte dort sperren zu lassen. Damit kann Ihre CAMPUS CARD von Dritten nicht mehr zum Bezahlen genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass eine einmal gesperrte CAMPUS CARD nicht wieder aktiviert werden kann.
Sollte Ihre Dienstliche Bezahlkarte defekt sein, wenden Sie sich bitte an das Referat III/3.3, um Ihre Karte dort überprüfen zu lassen. Die Gründe für eine nicht funktionierende CAMPUS CARD können vielfältig sein (z.B. Kartenchip defekt, Lesegerät defekt oder vorübergehend außer Betrieb etc.). Falls die Karte nicht mehr nutzbar ist, sperrt das zuständige Referat Ihre Dienstliche Bezahlkarte.
Referat III/3.3 stellt Ihnen anschließend auf Antrag eine Ersatzkarte aus. Die Vorgehensweise entspricht dem Prozess zur Beantragung einer Dienstlichen Bezahlkarte.
Die CAMPUS CARD ist genauso pfleglich zu behandeln wie eine Bank- oder EC-Karte. Vermeiden Sie deshalb unbedingt:
- das Biegen der Karte (Bruchgefahr)
- die Dauerwölbung der Karte
- diese höheren Temperaturen auszusetzen (kann bei Studierendenausweisen zu Problemen beim Aufdruck des Gültigkeitsdatums auf dem Validierungsstreifen führen)
- starke Verschmutzung, Zerkratzen und Bekleben der Kartenoberfläche
- mechanische Einwirkungen
- die CAMPUS CARD hohen elektromagnetischen Feldern auszusetzen
- chemische Einflüsse (z.B. Waschen der Karte)
Es ist empfehlenswert, die Karte in einer festen, möglichst durchsichtigen Schutzhülle aufzubewahren. So muss die Karte beim Vorzeigen des Semestertickets, beim Guthabenaufladen oder beim Bezahlen an Kassen mit Auflege-Lesern nicht aus der Hülle genommen werden.
Wichtig: Beim Einsatz an den Kopiergeräten und an den Validierern muss die Karte vorher unbedingt aus einer etwaigen Hülle genommen werden!
Ansprechpartner & Support
Für alle weiteren Fragen zu Beantragung, Defekt und Verlust, Sperrung und Ausstellung einer Ersatzkarte sowie zur Nutzung der Dienstlichen Bezahlfunktion steht Ihnen Referat III/3.3 der Zentralen Universitätsverwaltung gerne zur Verfügung:
E-Mail: cca-kopieren@zv.uni-augsburg.de