Programmausrichtung PROMOS 2025

Die Universität Augsburg vergibt im Rahmen des DAAD-Programms PROMOS aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Stipendien für Auslandsaufenthalte.
 

Mit PROMOS können verschiedene Programmschienen gefördert werden. Die Universität hat sich entschieden, mit PROMOS 2025 ausschließlich Studienaufenthalte (1.1.-31.12.2025), die im Rahmen einer Kooperation des WeltWeit-Austauschprogramms der Universität Augsburg stattfinden, zu fördern.

Dadurch möchte die Universität Augsburg den Studierendenaustausch mit den außereuropäischen WeltWeit-Kooperationsuniversitäten gemäß der Internationalisierungsstrategie festigen und intensivieren.

 

 

Bewerberkreis

Folgende Bewerbungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein:

 

  • Im Rahmen von PROMOS an der Universität Augsburg können nur Studierende gefördert werden, die über das WeltWeit-Austauschprogramm für ein Semester in Vollzeit (= mind. 18 ECTS) vor Ort an WeltWeit-Kooperationsuniversitäten studieren. Ganzjährige WeltWeit-Auslandsstudienaufenthalte können nicht gefördert werden. Die Anrechenbarkeit der im Ausland erbrachten Studienleistungen wird angestrebt.
     
  • Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende der Universität Augsburg, die:

a) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder

b) Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter  www.das-neue-bafoeg.de) oder
c) nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen, wenn sie in einem Studiengang an der Universität Augsburg eingeschrieben sind mit dem Ziel, einen Abschluss zu erwerben..

 

  • Für nicht deutsche Staatsangehörige sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich der Studierende seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält.
  • Bewerben kann sich nur, wer noch kein PROMOS-Stipendium von 6 Monaten innerhalb des gleichen Bildungsabschnitts (der jeweils mit den Abschlüssen Bachelor, Master, Staatsexamen etc. endet) erhalten hat. Wenn Sie Fragen zur wiederholten Förderung durch PROMOS oder zu alternativen Fördermöglichkeiten haben, wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt.

 

 

Förderumfang

Die Universität Augsburg zahlt im Rahmen von PROMOS Stipendienraten für den Aufenthalt und die Mobilität. Studiengebühren, Kursgebühren oder sonstige Kosten werden grundsätzlich nicht übernommen bzw. gezahlt.

 

  • Teilstipendium Aufenthalt

    Ausgewählte Stipendiat*innen erhalten eine monatliche Teilstipendienrate, deren Höhe abhängig vom jeweiligen Zielland ist. Für die meisten Länder beträgt die Teilstipendienrate 350 EUR pro Monat. Die genauen Raten für alle Länder können der DAAD-Tabelle  entnommen werden.
     

    Stipendiat*innen erhalten für 1-10 Tage pro angefangenen Monat keine Teilstipendienrate, zwischen 11 und 20 Tagen erhalten sie eine halbe Monatsrate, zwischen 21 und 30 Tagen eine volle Monatsrate.

    Dauert der geförderte Aufenthalt z.B. 3 Monate und 19 Tage erhalten Sie 3,5 Monatsraten.
     

  • Teilstipendium Mobilität

    Die einmaligen Pauschalen für die Reisekosten richten sich nach dem Zielland und können der DAAD-Tabelle entnommen werden.

 

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbung für PROMOS 2025 wird über Mobility-Online im Rahmen der WeltWeit-Bewerbung abgewickelt. 

Alle Informationen zu den Bewerbungsunterlagen sind auf den WeltWeit-Seiten zu finden. 

 

Nach der Zusage eines WeltWeit-Austauschplatzes können Studierende für den zugeteilten Studienplatz eine PROMOS-Förderung beantragen. Dafür müssen sie diesen Wunsch kenntlich machen und zusätzlich eine detaillierte "Darstellung des Vorhabens"* in Mobility-Online innerhalb einer Woche nach Platzzuweisung hochladen.

 

* Informationen zur "Darstellung des Vorhabens":

  • Begründen Sie konkret und nachvollziehbar, warum Sie sich für das zugewiesene Zielland, die zugewiesene Universität entschieden haben und was Sie vor Ort machen möchten.
  • Wie beim Motivationsschreiben für Ihren WeltWeit Platz gilt auch hier die Vermeidung von Floskeln.
  • Begründen Sie sehr konkret und nachvollziehbar, was Sie vor Ort (fachlich) machen möchten (z.B. Kurswahl, Studienplan) und wie Ihr Vorhaben in Ihre Studienverlaufsplanung passt.
  • Die Darstellung sollte ein ordentlich formatiertes PDF, nicht länger als 1 1/2 DinA4 Seiten sein. 

 

 

 

 

Bewerbungsfristen

30.11.2024 (für WeltWeit-Bewerbungen für das WS 2025/26 oder SoSe 2026)

 

 

Wichtige Hinweise:

 

  • Im Rahmen von PROMOS 2025 können ausschließlich Vollzeit (= mind. 18 ECTS) vor Ort Auslandsaufenthalte gefördert werden, die im Kalenderjahr 2025 (01.01.-31.12.25) stattfinden.
  • Wer sich bis zum 30.11.24 für ein WeltWeit-Auslandssemester im SoSe 2026 bewirbt, kann sich mit der WeltWeit-Bewerbung auch für PROMOS bewerben, doch ist die entsprechende Förderung nur aus Mitteln von PROMOS 2026 möglich. Eine Förderzusage wird daher erst im Herbst 2025 ausgesprochen werden.
  • Unvollständige und verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

     

Auswahlkriterien

PROMOS-Stipendien werden im Rahmen eines qualitativen Auswahlverfahrens auf der Grundlage von sachlichen Kriterien vergeben.

 

Folgende Kriterien werden berücksichtigt:

 

  • Erbrachte Studienleistungen
  • Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf, wobei die Anrechenbarkeit der im Ausland erbrachten Studienleistungen angestrebt wird.
  • Einschlägige Sprachkenntnisse (Unterrichtssprache und falls abweichend Landessprache)
  • Außerfachliche und sonstige Kriterien (z.B. Engagement, Auslandserfahrung, relevante Praxiserfahrung)
  • Formale Standards der Bewerbungsunterlagen

 

Bitte beachten Sie, dass leistungsbezogene Kriterien einen wesentlichen Ausschlag für eine Förderung geben.

 

 

Ablauf des Bewerbungsverfahrens

Studierende, denen ein WeltWeit-Studienplatz zugeteilt worden ist, können sich innerhalb von einer Woche nach Eingang der Zuteilungsmail für ein PROMOS-Stipendium bewerben. Dazu müssen sie innerhalb der angegebenen Frist den Bewerbungswunsch in ihrem Bewerbungsworkflow kenntlich machen und zusätzlich zu den schon eingereichten WeltWeit Bewerbungsunterlagen eine auf den Auslandsaufenthalt zugeschnittene Darstellung des Vorhabens in Mobility Online hochladen. Alle Bewerber*innen erhalten nach der formalen Prüfung der hochgeladenen WeltWeit/Promos Bewerbungsunterlagen eine Eingangsbestätigung per E-Mail, wenn die Unterlagen vollständig sind. Im Falle von fehlerhaften oder unvollständigen Unterlagen werden die Bewerber*innen darauf hingewiesen und gebeten, die Unterlagen bis zur Frist nachzureichen. Falls diese Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht werden oder die Bewerbung nicht den auf dieser Seite dargestellten Voraussetzungen entspricht, wird sie disqualifiziert. Nach Ablauf der Frist ist das Nachreichen von Unterlagen nicht mehr möglich.

 

Über die eingereichten Bewerbungen wird von einer Auswahlkommission unter Vorsitz des zuständigen Vizepräsidenten nach Aktenlage entschieden. Die Auswahlkommission behält sich vor, in einzelnen Fällen Bewerber*innen zum Auswahlgespräch einzuladen, wenn die Aktenlage nicht eindeutig ist.

 

Die Bewerber*innen werden bis spätestens zu folgenden Terminen per E-Mail über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert:

 

1. Bewerbungsrunde bis 30.11.24:

bis spätestens 31.03.2025 für einen Studienaufenthalt im WiSe 25/26

bis spätestens 31.10.2025 für einen Studienaufenthalt im SoSe 2026

 

Wenn Bewerber*innen grundsätzlich als förderwürdig eingestuft werden, aber nicht ausreichend Mittel zur Förderung zur Verfügung stehen, können diese auf die Warteliste gesetzt werden. Im Falle einer Nachbewilligung zusätzlicher Mittel durch den DAAD oder bei Absagen unter den ausgewählten Stipendiat*innen, können Bewerber*innen von der Warteliste nachrücken. Sollte dies eintreten, werden die betroffenen Bewerber*innen unverzüglich per E-Mail kontaktiert.

 

Im Falle einer Zusage werden die Bewerber*innen per E-Mail auch darüber informiert, welche Schritte notwendig sind, um das Stipendium anzunehmen.

 

 

 

Kombinationsmöglichkeiten von PROMOS mit anderen Stipendien / endgeltlichen Tätigkeiten

  • DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
  • Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.
  • Doppelförderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln sind nicht zuwendungsfähig. Werden durch deutsche öffentliche Mittel Auslandsaufenthalte gefördert, ist maßgeblich, welcher Zweck verfolgt wird. Das bedeutet, dass eine Förderung mittels PROMOS nicht möglich ist, wenn bereits mit deutschen öffentlichen Mitteln derselbe Zweck verfolgt wird.
  • Stipendien aus privaten Mitteln können uneingeschränkt neben PROMOS-Stipendien bezogen werden.
  • PROMOS-Stipendiat*innen sind dazu verpflichtet, die PROMOS-Förderung bei ihren anderen Stipendiengebern und der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG anzuzeigen, wenn sie BAföG erhalten.
  • Während der Laufzeit des Stipendiums dürfen vergütete Tätigkeiten nur mit Zustimmung des Projektträgers (d.h. der deutschen Hochschule) durchgeführt werden.

 

 

Informationen zur Mobilität mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Teilnehmende mit Behinderung (GdB mind. 50) oder chronischer Erkrankung können für reale Mehrausgaben, die während der Mobilitätsmaßnahme entstehen, beim DAAD einen Beihilfeantrag stellen. Als Beihilfe können maximal 10.000 € für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zur Deckung der realen zusätzlichen Mehrausgaben während Auslandsmobilität beantragt und gewährt werden. Kosten können nur geltend gemacht werden, wenn sie von keiner anderen Stelle übernommen werden.

Da für einen solchen Antrag verschiedene Nachweise erbracht werden müssen und die Bearbeitungszeit in der Regel mehrere Monate beträgt, sollten sich interessierte Studierende frühzeitig (idealerweise zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung um einen WeltWeit-Platz) beim Akademischen Auslandsamt melden. Beihilfeanträge zu bereits begonnenen Maßnahmen werden nicht berücksichtigt.

 

 

Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes

Liegt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das betreffende Land oder die Region vor, so darf die Universität Augsburg keine Stipendienvereinbarung/Stipendienzusage schließen/ausstellen. Wird nach Beginn des Aufenthalts vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen, werden die Stipendiat*innen zur Ausreise aufgefordert werden. Die Stipendiat*innen werden darauf hingewiesen, dass sie sich, insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage, auf der Seite des Auswärtigen Amtes (Elektronische Registrierung: " Elefand") registrieren sollten.

Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge für Reisen ins Ausland und Aufenthalte im Ausland.

 

 

Noch Fragen?

Bei Fragen zu PROMOS können Sie sich jederzeit an das Akademische Auslandsamt wenden: 

 

Antje Körschner-Dietz M.A.
Koordination PROMOS
Akademisches Auslandsamt

E-Mail:

© Universität Augsburg
© DAAD

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