Förderung Erasmus+ Praktika
Förderdauer Erasmus+ für Praktika bzw. Praxisphasen
Unter dem Bildungsprogramm Erasmus+ haben Studierende der Universität Augsburg die Möglichkeit, sich ein Praktikum im Ausland finanziell unterstützen zu lassen.
Sie haben dabei die Möglichkeit, in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) für jeweils 12 Monate eine Förderung zu erhalten, wobei:
- die 12 Monate nicht am Stück absolviert werden müssen
- sich die 12 Monate sowohl aus einem Erasmus+-Studium und einem Erasmus+-Praktikum zusammensetzen können
- das Praktikum in einem sinnvollen fachlichen Zusammenhang zu Ihrem Studium steht.
Für die Diplom- und Staatsexamensstudiengänge sind 24 Monate Förderzeit möglich.
Mit "Praktikum" sind im Sinne des Erasmus-Programms alle praktischen Aspekte gemeint, also z.B. auch Famulaturen, Unterrichtseinsätze an Schulen, Erstellen von Abschlussarbeiten und auch Forschung!
Fördersätze
Projekt 2024:
Praktika, die am bzw. ab 01.10.24 beginnen, werden aus dem Projekt 2024 gefördert.
Seit dem Projekt 2021 können über Erasmus+ Praktika weltweit gefördert werden. Hierbei wird unterschieden zwischen sog. „Programmländern“ (klassische Erasmus+-Teilnahmeländer) und „Partnerländern“ (Internationale Dimension). Es gelten folgende Fördersätze:
Programmländer:
750,-- € für 30 Tage Praktikum für Programmländer der Gruppe 1:
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
690,-- € für 30 Tage Praktikum für Programmländer der Gruppe 2 und 3:
Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern
Partnerländer: (Übersicht Partnerländer)
750,-- € für 30 Tage Praktikum für Partnerländer der Regionen 13 und 14:
Andorra, Färöer-Inseln, Großbritannien, Monaco, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt
700,-- € für 30 Tage Praktikum für Partnerländer aller anderen Regionen (Regionen 1 bis 12):
Das sind alle Länder, die bisher nicht aufgeführt wurden.
In diesen o.g. Summen ist der Top Up (Zuschlag) für Praktika bereits enthalten, sofern zutreffend. Weitere Zuschlagsmöglichkeiten sind:
Ein Social Top Up ( "Soziale Teilhabe") aus der folgenden Liste mit einem Zuschlag i.H.v. 250,-- € monatlich:
- für Studierende mit einem GdB ab 20 bzw. einer chronischen Krankheit oder Realkostenerstattung ab einem GdB ab 20; bitte nehmen Sie für eine evtl. Realkostenerstattung Kontakt mit dem AAA auf!
- für Studierende mit Kind(ern)
- für erwerbstätige Studierende
- für Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus
Details zu den Erasmus+-Social Top Ups sind dieser Broschüre zu entnehmen.
Reisekosten:
- Alle Studierenden erhalten für Praktika im Ausland grundsätzlich mindestens zwei Reisetage. Studierende, die Ihren Zielort im Ausland über grünes Reisen erreichen, können zwischen zwei und vier Reisetagen beantragen. Die Reisetage werden zusätzlich zu den Praktikumstagen bewilligt zum jeweiligen Tagessatz. Dies stellt einen Zuschuss zu den anfallenden Reisekosten dar.
- Studierende, deren Auslandspraktikum in einem Partnerland der Regionen 1 bis 12 stattfindet, erhalten zusätzlich zu den Reisetagen einen Reisekostenzuschuss nach folgender Tabelle:
Distanz | Standardreise | Green Travel |
10 und 99 km | 28 EUR | 56 EUR |
100 und 499 km | 211 EUR | 285 EUR |
500 und 1999 km | 309 EUR | 417 EUR |
2000 und 2999 km | 395 EUR | 535 EUR |
3000 und 3999 km | 580 EUR | 785 EUR |
4000 und 7999 km | 1188 EUR | 1188 EUR |
8000 km oder mehr | 1735 EUR | 1735 EUR |
Unter „Green Travel“ bzw. „umweltfreundliches Reisen“ sind Reisen zu verstehen, bei denen emissionsarme Verkehrsmittel für den größten Teil der Reise genutzt werden, wie z. B. Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften.
Projekt 2023:
Praktika, die zwischen dem 01.10.23 und dem 30.09.24 beginnen, werden aus dem Projekt 2023 gefördert. Die uns hierfür zur Verfügung stehenden Mittel sind aufgebraucht.
- Förderwünsche, die uns nicht bis Ende Juli 2024 signalisiert wurden, können aus diesem Projekt nicht mehr gefördert werden. Evtl. ist eine Förderung aus dem Projekt 2024 möglich; nehmen Sie hierzu Kontakt mit Katrin Alt-Rudin auf.
- Föderverlängerungswünsche von Studierenden, die im Projekt 2023 bereits gefördert werden, die uns nicht bis Ende Juli 2024 angezeigt wurden, können nicht berücksichtigt werden.
Voraussetzungen für eine Förderung
- Das Praktikum muss eine Mindestdauer von 60 Erasmus+-Tagen umfassen (und wird für maximal 12 Monate gefördert). Hierbei ist zu beachten: Jeder volle Kalendermonat wird mit 30 Tagen berechnet; jeder unvollständige Monat wird mit 1/30 pro Praktikumstag berechnet.
- kürzere Zeiträume möglich. Für Promotionsstudierende sind auch
- Antragstellende, die bereits über Erasmus+ gefördert wurden, müssen noch einen Restförderanspruch von mind. 60 Erasmus+-Tagen übrig haben.
- Es muss sich um ein Vollzeitpraktikum handeln.
- Die tatsächliche Dauer des Praktikums ist nach dessen Abschluss durch ein Zeugnis oder eine Bestätigung der aufnehmenden Institution nachzuweisen.
- Gefördert werden können Pflichtpraktika sowie freiwillige Praktika.
- Die Antragstellenden müssen über eine Kranken-, Unfall- und Haftpflicht versicherung verfügen.
- Auch Graduierte, Absolventen*innen oder Post-Docs können nach Ihrem Studienabschluss eine Förderung über Erasmus+ erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass das Förderkontingent aus dem vorangegangenen Studienzyklus noch nicht vollständig aufgebraucht ist und dass das Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Exmatrikulation durchgeführt und abgeschlossen wird. Bitte melden Sie sich noch während Ihres Studiums im AAA, wenn Sie an der Förderung eines Absolventenpraktikums Interesse haben.
- Die Universität Augsburg vergibt die Stipendien nach dem Windhundverfahren ("first come first serve"). Es handelt sich also um ein laufendes Vergabeverfahren ohne feste Frist, wobei das Stipendium möglichst vor Praktikumsbeginn zu beantragen ist. Der Antrag kann allerdings erst gestellt werden, wenn eine Praktikumsplatzzusage vorliegt.
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Ein bereits laufendes Praktikum kann nur für die noch nicht absolvierten Zeiträume gefördert werden, sofern diese den Anforderungen an die Mindestlaufzeit entsprechen. Wird der Antrag so verspätet eingereicht, dass die Mindestlaufzeit unterschritten wird, kann nicht gefördert werden.
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Ein bereits absolviertes Praktikum kann rückwirkend nicht gefördert werden.
Antragsunterlagen und Antragsverfahren
Die Beantragung des Erasmus+-Praktikumsstipendiums erfolgt über Mobility Online (MoBi). Voraussetzungen für die Beantra´gung sind:
- eine Praktikumsplatzzusage bzw. ein Vertrag; Bei Praxisphasen an Universitäten oder Schulen wird häufig als Ersatz ein Einladungsschreiben ausgestellt. Aus dem Vertrag bzw. dem Einladungsschreiben muss hervorgehen, dass der Einsatz in Vollzeit durchgeführt wird. Um das Stipendium taggenau berechnen zu können, sind Anfang und Ende exakt zu benennen (tt/mm/jjjj - tt/mm/jjjj).
- eine Immatrikulation (Studierende) für das Semester, in dem das Praktikum beginnt bzw. eine Exmatrikulation (Graduierte)
- ein gültiger Ausweis
- falls zutreffend: Beleg über bereits absolvierte Erasmus-Zeiten im selben Studienabschnitt
Diese Unterlagen werden zur Vorprüfung per E-Mail an Frau Alt-Rudin geschickt. Von ihr erhalten Sie den Zugangslink zu MoBi.
Alle weiteren Unterlagen werden über das System Mobility Online generiert. Das System führt durch die einzelnen Schritte der Antragstellung.
- Das über Mobility Online generierte Learning Agreement muss sowohl von den Antragstellenden als auch der Praktikumseinrichtung nass unterschrieben werden. Vorab eingescannte oder elektronische Unterschriften können nicht akzeptiert werden.
- Das über Mobility Online generierte Grant Agreement muss ausgedruckt, von den Antragstellenden nass unterschrieben und im AAA eingereicht werden (entweder durch Einwurf in einen unserer Briefkästen oder durch Schicken per Post).
Sobald alle Unterlagen im AAA vorliegen, kann der Antrag bearbeitet werden. Zu verwenden sind ausschließlich die Unterlagen, die über MoBi generiert werden.
Kalkulieren Sie für die Antragstellung einen Vorlauf von ca. zwei Wochen ein. Kürzere Verfahren sind möglich, wobei die Dauer stark vom Mitwirken der Antragstellenden und der Zuarbeit der Praktikumsstelle abhängt! Planen Sie bzgl. Ihres individuellen Vorlaufs und der einzuholenden Unterschriften Abwesenheiten zu den klassischen Urlaubszeiten ein. Es kommt allen Seiten entgegen, wenn der Antrag so früh wie möglich gestellt wird.
Die Erasmus+-Grundsatzdokumente finden Sie hier.
Wichtig
- Die Praktikumssuche erfolgt durch die Studierenden selbstständig! Bei Erasmus+ handelt es sich nicht um eine Vermittlungsorganisation für Praktika, sondern das Programm bietet die Möglichkeit einer finanziellen und ideellen Unterstützung.
- Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz finden Sie auf den Plattformen.
- Eine Förderung können Sie für Praktika in Unternehmen und Einrichtungen, die im öffentlichen und privaten Bereich tätig sind, erhalten. Dazu zählen beispielsweise auch Hochschulen oder Schulen. Forschungspraktika bzw. Famulaturen sind ebenfalls förderfähig.
- Für Famulaturen gilt auch die Mindestdauer von 60 Erasmus+-Tagen. Dies kann z.B. umgesetzt werden, indem ein Einsatz in einer Klinik in zwei Abteilungen zu je 30 Tagen absolviert wird.
- Ein evtl. Entgelt wird nicht auf das Stipendium angerechnet.
- Praktika bei Organisationen und Einrichtungen der Europäischen Union sowie Einrichtungen, die EU-Programme betreuen, können im Rahmen von Erasmus+ nicht gefördert werden. Eine entsprechende Liste finden Sie hier. Mögliche andere Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie unter „Finanzierung“.
- Ein Erasmus+-Praktikum kann vor oder im Anschluss an ein Auslandsstudium stattfinden. Die zur Verfügung stehenden Erasmus+-Fördermonate können zwischen Eramus+-Studium und Erasmus+-Praktikum aufgeteilt werden.
- Ein Erasmus+-Praktikum kann online vor- und/oder nachbereitet werden. Förderfähig sind allerdings ausschließlich physische Aufenthalte im Ausland. Online-Phasen, die im Inland stattfinden, sind nicht förderfähig.
- Ein absolviertes Praktikum unter Erasmus+ kann im Diploma Supplement aufgeführt werden. Wenn Sie im Rahmen einer Erasmus+Mobilität ein Praktikum abgeleistet haben, welches nicht Teil des Studienprogrammes war, wird auf Antrag die Eintragung des Praktikums im Diploma Supplement oder einem vergleichbaren Dokument beim jeweiligen zuständigen Prüfungsamt durch das AAA veranlasst.